Der nicht im Gerichtsbezirk ansässige Rechtsanwalt – und die Prozesskostenhilfe

In verwaltungsgerichtlichen Prozesskostenhilfeverfahren ist ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt in der Regel dann uneingeschränkt (d.h. nicht beschränkt auf die Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts) beizuordnen, wenn dieser am Wohnsitz des Antragstellers oder in dessen Nähe ansässig ist. Der Kläger ist hinsichtlich der im Prozesskostenhilfebeschluss des Verwaltungsgerichts

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