Berlin, Rotes Rathaus

Das Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Vorlagen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg  zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz als unzulässig behandelt. 

Die Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg betreffen die Anwendung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum des Landes Berlin vom 29.11.2013 (Zweckentfremdungsverbot-Gesetz – ZwVbG) auf

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Wohnungsvermietung zu Tagessätzen – in Berlin

Die Vermietung von Wohnraum nach Maßgabe tageweiser Kostenübernahmen verstößt gegen das Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz. Zur Ermittlung des Sachverhalts dürfen Behördenmitarbeiter den Wohnraum betreten, auch wenn der Wohnungsinhaber dies nicht gestattet.

In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Eilverfahren vermietete ein Wohnungseigentümer

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Berliner Zweckentfremdungsverbot – und das Rückwirkungsverbot

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hält das Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz für teilweise verfassungswidrig und hat jetzt in 41 Be­ru­fungs­ver­fah­ren die Ver­fah­ren aus­ge­setzt und dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die Fra­ge zur Ent­schei­dung vor­ge­legt, ob die Re­ge­lun­gen des Zweck­ent­frem­dungs­ver­bot-Ge­set­zes inso­weit mit dem Grund­ge­setz ver­ein­bar sind, als sie

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Akustische Wohnraumüberwachung 2013

Im Jahr 2013 wurde bundesweit insgesamt acht Mal das Abhören von privaten Wohnungen durch die Polizei angeordnet und in sechs Fällen auch durchgeführt. Das geht aus der Jahresübersicht 2013 zur akustischen Wohnraumüberwachung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz hervor, den

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Lauschangriff

Sind verwertbare personenbezogene Daten durch einen polizeirechtlichen Lauschangriff („akustische Wohnraumüberwachung“) erlangt worden, dürfen sie in einem Strafverfahren auch ohne Einwilligung der insoweit überwachten Personen verwendet werden, allerdings gemäß § 100 d Abs. 5 Nr. 3 StPO nur zur Aufklärung einer

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