Wohnhaus

Verzicht auf ein Wohnungsrecht – und die Ausgleichszahlung als Werbungskosten

Ein für die Annahme vorab entstandener Werbungskosten erforderlicher, ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang mit künftigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist anzunehmen, wenn der Berechtigte eines mit einem dinglich gesicherten Wohnungsrecht belasteten Erbbaurechts dem Wohnungsberechtigten ein Entgelt dafür zahlt, dass dieser der Löschung seines Wohnungsrechts zustimmt und das Gebäude räumt und

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Garten

Vorab entstandene Aufwendungen für eine wohnungsrechtsbelastete Immobilie

Aufwendungen, die der Steuerpflichtige für ein wohnungsrechtsbelastetes Immobilienobjekt erbringt, sind mangels Einkünfteerzielungsabsicht nicht als vorab entstandene Werbungskosten im Hinblick auf eine nach Erlöschen des Wohnungsrechts beabsichtigte Vermietung der Wohnung abzuziehen, solange und soweit der Wohnungsrechtsinhaber einer Vermietung nicht zugestimmt und insoweit auf sein Wohnungsrecht verzichtet hat. In einem solchen Fall

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Wohnhaus

Grundstücksübernahme bei der vorweggenommene Erbfolge – und die später abgelösten Darlehen

Ein unentgeltlicher Erwerb i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG liegt vor, wenn im Rahmen der Übertragung eines Grundstücks im Wege der vorweggenommenen Erbfolge dem Übergeber ein (dingliches) Wohnrecht eingeräumt wird und die durch Grundschulden auf dem Grundstück abgesicherte Darlehen des Rechtsvorgängers nicht übernommen werden. Nachträgliche Anschaffungskosten entstehen

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Anordnung der Zwangsverwaltung – und das Wohnungsrecht

Die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung durch das Vollstreckungsgericht hat nur verfahrensrechtliche Bedeutung. Sie begründet keinen Anspruch des Zwangsverwalters gegen einen Wohnungsrechtsinhaber auf Herausgabe der Wohnung nach § 985 BGB. Der Zwangsverwalter ist allerdings auf Grund seiner Bestellung durch das Vollstreckungsgericht (§ 150 Abs. 1 ZVG) berechtigt, einen der Vollstreckungsschuldnerin gegen

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Landgericht Leipzig

Zwangsverwaltung – und der dinglich berechtigte unmittelbare Besitzer

Beruft sich der unmittelbare Besitzer eines unter Verwaltung gestellten Grundstücks erst nach Beginn der Zwangsverwaltung auf das Bestehen dinglicher Rechte, hat der Zwangsverwalter das Vollstreckungsgericht unverzüglich hierüber zu unterrichten. Die Nichteinlegung der Erinnerung gegen die Anordnung der unbeschränkten Zwangsverwaltung durch Inhaber dinglicher Rechte kann deren Mitverschulden an dem ihnen durch

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Das Wohnrecht für den längerlebenden Ehegatten

Ein steuerbegünstigter Erwerb eines Familienheims i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG liegt nur vor, wenn der längerlebende Ehegatte von Todes wegen endgültig zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum an einer als Familienheim begünstigten Immobilie des vorverstorbenen Ehegatten erwirbt und diese zu eigenen Wohnzwecken selbst nutzt. Die von

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Nachtbaustelle

Grundstücksübertragung, Zurückbehaltung eines Wohnrechts – und die Gläubigerbenachteilung

Eine Grundstücksübertragung unter Zurückbehaltung eines Wohnrechts stellt nicht zwingend eine Gläubigerbenachteilung dar. Eine Grundstücksübertragung ist daher nicht nach dem Anfechtungsgesetz anfechtbar, wenn der Veräußerer ein Wohnrecht zurückbehält, das zu einer wertausschöpfenden Belastung der Immobilie führt. In dem hier vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall übertrug die Mutter der beiden Kläger diesen

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Die Grundstücksschenkung und das zurückbehaltene Wohnrecht

Ist bei einer Grundstücksschenkung unter Auflage (hier Verpflichtung zur Einräumung eines Wohnrechts am Grundstück) die Auflage bei der Schenkungsteuer dem Grunde nach bereicherungsmindernd abziehbar, unterliegt sie mit ihrem nach den für die Grunderwerbsteuer geltenden Vorschriften zu ermittelnden Wert der Grunderwerbsteuer. § 3 Nr. 2 GrEStG gebietet es nicht, die Auflage

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Vergütung für die alleinige Nutzung der Ehewohnung

Eine Vergütung für die alleinige Nutzung der Ehewohnung kann auch zugesprochen werden, wenn ein Ehegatte während des Getrenntlebens aus einer Ehewohnung weicht, für die beiden Ehegatten gemeinsam ein unentgeltliches Wohnungsrecht eingeräumt ist. Dies setzt nicht voraus, dass der in der Ehewohnung verbleibende Ehegatte die ihm durch die ungeteilte Nutzung zuwachsenden

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Zahlungen zum Verzicht auf ein Wohnungsrecht

Zahlungen zum Verzicht auf ein Wohnungsrecht können sofort abziehbare Werbungskosten darstellen. Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen, und das bedeutet,

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Bewertung eines Wohnrechts

Seit dem Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes am 1. Januar 2009 werden – entsprechend der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts – alle wesentlichen Vermögensgruppen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungssteuer mit dem gemeinen Wert (bzw. Verkehrswert) angesetzt. Nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts darf dabei der Jahreswert von Nutzungen eines Wirtschaftsguts, das für Zwecke der

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Bekleidungsgeschäft

Wenn der Wohnungsberechtigte ins Pflegeheim kommt

Besteht keine vertragliche Bindung zwischen dem Eigentümer und dem Wohnungsberechtigten, der einer außerhäuslichen Pflege bedarf, so wird der Eigentümer, der die Wohnung eigenmächtig vermietet, durch die Einnahme der Mietzinsen nicht auf Kosten des Wohnungsberechtigten bereichert. Ein auf Auskehrung der Mieten gerichteter Zahlungsanspruch scheidet nicht schon deshalb aus, weil das Wohnungsrecht

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Verzicht auf ein Wohnungsrecht durch den Betreuer

Für eine Genehmigung eines beabsichtigten Verzichts des Betreuers auf ein zugunsten des Betreuten bestelltes Wohnungsrecht, welches dieser nicht mehr nutzen kann, ist das Interesse des Betreuten maßgebend. Besteht das Interesse an einer Wohnungsnutzung endgültig nicht mehr, verliert das Wohnungsrecht seinen Vermögenswert, wenn das Recht auch nicht durch Vermietung oder Verkauf

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Dingliches Wohnrecht und die Betriebskostenumlage

Der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts hat sich an den Kosten zu beteiligen, die dem Eigentümer durch die gewöhnliche Unterhaltung der zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen entstehen. Die anteilig auf seine Wohnung entfallenden verbrauchsunabhängigen Kosten von Heizung und Warmwasserbereitung trägt der Wohnungsberechtigte auch dann, wenn er die

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Die Dienstbarkeit am eigenen Grundstück und die Zwangsvollstreckung

Das Finanzamt kann im Wege der Gläubigeranfechtung vorgehen, wenn sich ein Vollstreckungsschuldner am eigenen Grundstück ein Nießbrauchsrecht oder Wohnrecht bestellt. Die Anfechtung bewirkt, dass das Finanzamt einen Anspruch auf Vorrang seiner Rechte bei der Zwangsvollstreckung in das Grundstück geltend machen kann. In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall hatte eine Vollstreckungsschuldnerin

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Bundesfinanzhof (BFH)

Schenkungsteuer für das gelöschte Wohnrecht

Die Einwilligung in die Löschung eines dinglichen Wohnrechts unterliegt als freigiebige zuwendung zugunsten des mit dem Wohnrecht belasteten Grundstückseigentümers der Schenkungsteuer, entschied jetzt das Niedersächsische Finanzgericht. Der Schenkungsteuer unterliegt als Schenkung unter Lebenden (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie

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Notar

Betriebskostenabrechnung bei dinglichen Wohnrechten

Wird bei der Bestellung eines dinglichen Wohnungsrechts schuldrechtlich vereinbart, dass der Berechtigte bestimmte Betriebskosten anteilig zu tragen und Vorauszahlungen zu leisten hat, gelten nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs für die Abrechnung über die Betriebskostenvorauszahlungen die mietrechtlichen Fristenregelungen in § 556 Abs. 3 BGB entsprechend. Nach § 556 Abs. 3

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Geldrechner

Dingliche Wohnrechte in der Grundbuchberichtigung

In den Bundesländern, in denen § 6 Abs. 1a GBBerG – gegebenenfalls auf Grund landesrechtlicher Erstreckung nach Absatz 3 der Vorschrift – gilt, kann der Inhaber eines vor dem 3. Oktober 1990 begründeten dinglichen Vorkaufsrechts mit seinem Recht nach Maßgabe von § 1104 Abs. 1 BGB im Wege des Aufgebotsverfahrens

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Keine Besuchskontrolle bei den Eltern

Nicht selten übertragen Eltern das Eigentum am Familienanwesen auf ein Kind und behalten sich das Wohnrecht an einem Gebäudeteil vor. Dieses Wohnrecht gibt ihnen für den entsprechenden Gebäudeteil das Hausrecht. Das heißt: Auch wenn es dem Nachwuchs nicht passt, können die Wohnberechtigten ohne Einschränkungen Besucher in ihren Räumen empfangen. Das

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Computerarbeit

Vorweggenommene Erbfolge ohne Pflegeverpflichtung

Dass in einem Vertrag als Gegenleistung für die Übertragung eines Hausgrundstücks vereinbarte Versorgungsleistungen nur so lange geschuldet sein sollen, wie sie von dem Verpflichteten in dem übernommenen Haus erbracht werden können, führt nicht ohne weiteres zur Sittenwidrigkeit der vereinbarten Regelung. In einem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war ein Hausgrundstück

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Bundesverwaltungsgericht

Wohnrecht und Pflegefall

Enthält die schuldrechtliche Vereinbarung über die Bestellung eines Wohnungsrechts keine Regelung, wie die Wohnung genutzt werden soll, wenn der Wohnungsberechtigte sein Recht wegen Umzugs in ein Pflegeheim nicht mehr ausüben kann, kommt nach einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht. Eine Verpflichtung des Eigentümers, die Wohnung

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Neues Muster für Widerrufsbelehrungen

Die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung ist zum 1. April in Kraft getreten. Damit werden die Muster für Belehrungen, die Unternehmer Verbraucherinnen und Verbrauchern über ihre Widerrufs- und Rückgaberechte erteilen müssen, entsprechend der Kritik der Gerichte an der bisherigen Musterwiderrufsbelehrung klarer gefasst. Bei bestimmten Vertriebsarten (etwa bei Haustür- und

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Neues Muster für Widerrufsbelehrungen

Heute wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die Muster für Belehrungen klarer gefasst, die Unternehmer Verbraucherinnen und Verbrauchern über ihre Widerrufs- und Rückgaberechte erteilen müssen. Die Neufassung wird am 1. April 2008 in Kraft treten. Bei bestimmten Vertriebsarten (etwa bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften

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