Wenn der eine Ehegatte stirbt, möchte der andere Ehegatte meist im ehelichen Haus verbleiben. Darüber muss man sich Gedanken machen, wenn die Erbengemeinschaft das Haus verkauft. So auch in einem Fall, den das Oberlandesgericht Oldenburg jetzt zu entscheiden hatte: Die Großmutter war gemeinsam mit ihren beiden Töchtern Erbin ihres Ehemannes geworden.
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