Eine Stadt als Alleingesellschafterin einer Wohnungsbaugenossenschaft ist zwar gehalten, ihr Unternehmen finanziell zu unterstützen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass die Gemeinde ihre eigenen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen kann. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Magdeburg in dem hier vorliegenden Fall der Klage einer Wohnungsbaugenossenschaft auf eine Abrissgenehmigung stattgegeben. Von
Lesen