Reihenhaus

Bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums – und der Beschlusszwang

Ein Wohnungseigentümer, der eine in der Gemeinschaftsordnung nicht vorgesehene bauliche Veränderung vornehmen will, muss einen Gestattungsbeschluss notfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage herbeiführen, ehe mit der Baumaßnahme begonnen wird. Mit dieser Entscheidung bejahte nun der Bundesgerichtshof einen „Beschlusszwang“ für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach dem neuen Wohnungseigentumsrecht. Dem zugrunde lag ein Fall aus

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Die irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch einen Wohnungseigentümer

Für die irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums steht dem Wohnungseigentümer kein Anspruch auf Kostenerstattung gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu. So hat etwa auch ein Wohnungseigentümer, der die Fenster seiner Wohnung in der irrigen Annahme erneuert hat, dies sei seine Aufgabe und nicht gemeinschaftliche Aufgabe der Wohnungseigentümer, keinen Anspruch auf Kostenersatz. In dem

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Wohnhaus

Geisterwohnungen – und die Abstimmung in der Wohnungseigentümerversammlung

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit Herabsetzung der Stimmkraft des Eigentümers von (noch) nicht errichteten, sogenannten „Geisterwohnungen“ in der Wohnungseigentümerversammmlung zu befassen: § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG begründet einen (Individual-)Anspruch jedes Wohnungsoder Teileigentümers gegen die anderen Miteigentümer auf Abschluss einer Vereinbarung, wenn ein Festhalten an der geltenden Regelung

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Wohnungen

Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die individuellen Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter wegen der ihnen in einem Beschlussmängelverfahren auferlegten Kosten an sich ziehen und im eigenen Namen in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen (gekorene Ausübungsbefugnis). Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen Kosten, die einem Wohnungseigentümer durch die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts entstanden sind.

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Taschenrechner

Wohnungseigentumsanlagen – und das barrierefreie Treppenhaus

Ein einzelner Wohnungseigentümer darf in dem gemeinschaftlichen Treppenhaus grundsätzlich nur dann einen Personenaufzug auf eigene Kosten einbauen, wenn alle übrigen Wohnungseigentümer ihre Zustimmung hierzu erteilen. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn der bauwillige Wohnungseigentümer aufgrund einer Gehbehinderung auf den Aufzug angewiesen ist, um seine Wohnung zu

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Mahnung von säumigem Hausgeld – und die Vergütung des WEG-Verwalters

Die Mahnung von säumigem Hausgeld ist beim Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Grundvergütung abgegolten. Der Verwaltervertrag ist zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Verwalterin geschlossen. Träger der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind die jeweiligen Vertragsparteien, also Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalterin. Die Gemeinschaft ist auch Schuldnerin der Sonderleistungen. Die Sondervergütungen werden

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WEG-Verwalter – und der Schutz der Mieter

Der Vertrag zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und dem Verwalter stellt keinen Vertrag zugunsten der Mieter im Objekt dar, noch sind diese in den Schutzbereich dieses Verwaltervertrages einbezogen. Eine Delegation von Verkehrssicherungspflichten auf den Verwalter bedarf einer klaren und unmissverständlichen Absprache. Hiergegen spricht etwa der Abschluss eines Wartungsvertrages. Eine Delegation

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Aufrechnung gegen Beitragsforderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft

Gegen Beitragsforderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft kann ein Wohnungseigentümer grundsätzlich nur mit Forderungen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Hausverwalter kann eine mit einem Wohnungseigentümer vereinbarte Lastschriftabrede kündigen, wenn dieser an seiner Ansicht festhält, mit einer streitigen Forderung gegen eine Beitragsforderung der Wohnungseigentümergemeinschaft aufrechnen zu können, und daraus weitere Konflikte

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Wohnungseigentümergemeinschaft – und die Jahresabrechnung

Die Jahresabrechnung hat auch den Stand und die Entwicklung der Konten des Verbandes auszuweisen. Eine gesonderte Abrechnung über die Rücklage ist nicht erforderlich. Im gesonderten Antrag (zu Unrecht gegen die übrigen Eigentümer, statt richtig gegen den Verwalter) auf Ergänzung der Abrechnung liegt zugleich die fristgerechte Rüge der Unvollständigkeit der Jahresabrechnung.

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Aktenvermerk

Bechlussanfechtungklage des Wohnungseigentümers gegen die Jahresabrechnung – und die Beschwer

Wendet sich ein Wohnungseigentümer mit der Beschlussanfechtungsklage erfolglos gegen den Ansatz einer Kostenposition in der Jahresabrechnung, bestimmt sich seine Beschwer nach dem Nennwert, mit dem diese Position in seiner Einzelabrechnung angesetzt ist. Etwas anderes gilt nur, wenn der Berufungskläger seine Beanstandung von vornherein inhaltlich beschränkt. Maßgeblich für den Wert des

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