Wohnhaus/Geschäftshaus

Kostenverteilung in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – und die für ungültig erklärte Jahresrechnung

Wird ein der Jahresabrechnung zugrunde liegender Beschluss über eine von dem Gesetz oder einer Vereinbarung abweichende Kostenverteilung rechtskräftig für ungültig erklärt, ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu der Erstellung einer korrigierten Jahresabrechnung verpflichtet und kann jeder Wohnungseigentümer eine solche verlangen; über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen

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Mietwohnungen

Mängel am Gemeinschaftseigentum – und die Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann auch nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum weiterhin durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen.  In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geklagt. Die Wohnungseigentumsanlage befindet sich

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Wohnungen

Der Selbstbehalt in der Gebäudeversicherung – und die Wohnungseigentümer

Bei einem Leitungswasserschaden, der im räumlichen Bereich des Sondereigentums eingetreten ist, ist der im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt – vorbehaltlich einer abweichenden Regelung – von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu tragen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall bilden die Parteien eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Zu der Anlage gehören die Wohnungen der beklagten Wohnungseigentümer

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Die für eine Wohnungseigentümergemeinschaft gezahlte Verbindlichkeit

Ein Wohnungseigentümer, der Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer getilgt hat, kann von den anderen Eigentümern auch dann keine unmittelbare (anteilige) Erstattung seiner Aufwendungen verlangen, wenn er später aus der Gemeinschaft ausgeschieden ist; das gilt auch bei einer zerstrittenen Zweiergemeinschaft. Insoweit fehlt es trotz des Ausscheidens des zahlenden Wohnungseigentümers aus der

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Wohnhaus/Geschäftshaus

Die eigenmächtige Instandsetzung durch den WEG-Verwalter

Dem WEG-Verwalter, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, kann gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft ein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zustehen. Dies entschied der Bundesgerichtshof jetzt in einem Fall, in dem sich die materiellrechtlichen Ansprüche der Parteien mangels abweichender Übergangsvorschriften nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der bis zum 30.11.2020

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Wohnhaus/Geschäftshaus

Die zweckwidrige Nutzung von Wohnungseigentum

Der einzelne Wohnungseigentümer kann nach Inkrafttreten des WEMoG nicht mehr von einem anderen Wohnungseigentümer oder dessen Mieter die Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung des Wohnungseigentums verlangen. Entsprechende Unterlassungsansprüche können nunmehr allein von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geltend gemacht werden. Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums Für einen Anspruch aus § 1004 BGB wegen der

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Tiefgarage

Wohnungseigentum – und die Untergemeinschaften für die Tiefgarage

In der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage können für die Tiefgarage und die Wohngebäude auch dann weitgehend verselbständigte Untergemeinschaften gebildet werden, wenn die Tiefgarage zugleich als Fundament der Wohngebäude dient. Sieht die Gemeinschaftsordnung einer solchen Anlage vor, dass die Untergemeinschaften sich selbständig verwalten, dass an den Untergemeinschaften die jeweiligen Eigentümer entsprechend ihren

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Tiefgarage

Nutzungsverbot wegen Brandschutzmängeln – und die Sanierungspflicht der Teileigentümergemeinschaft

Im Grundsatz können die Wohnungseigentümer ein auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenes Nutzungsverbot zum Zwecke der Gefahrenabwehr beschließen. Auf Dauer kann die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums aufgrund von baulichen oder bauordnungsrechtlichen Mängeln (hier: Brandschutzmängel) jedenfalls dann nicht durch Mehrheitsbeschluss verboten werden, wenn dadurch die Nutzung des Sondereigentums zu dem vereinbarten Zweck

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Lost Places

Die Sanierungspflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht mit einem Mehrheitsbeschluss aus Gründen der Verkehrssicherheit dauerhaft verbieten, solange infolge des Nutzungsverbots auch das Sondereigentum nicht mehr genutzt werden kann. Der hier vom Bundesgerichtshof entschiedene Rechtssreit betraf ein nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteiltes, über 40 Jahre altes und stark sanierungsbedürftiges Parkhaus. Drei

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Wohnhaus/Geschäftshaus

Die Wohnungseigentümergemeinschaft – und die Kompetenzverlagerung auf den Verwalter

Die Wohnungseigentümer können durch Beschluss dem Verwalter über seine gesetzlichen Befugnisse hinausgehende Entscheidungskompetenzen für Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung sowie für die Einschaltung von Sonderfachleuten übertragen, wenn die Kompetenzverlagerung für den einzelnen Wohnungseigentümer zu einem nur begrenzten und überschaubaren finanziellen Risiko führt. Die Frage, ob dem Verwalter im Wege eines

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Wohnhaus/Geschäftshaus

Die Unterlassungsklage der Wohnungseigentümergemeinschaft

Verlangt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit einer vor dem 1.12.2020 anhängigen Klage von einem Wohnungseigentümer Unterlassung einer gegen die Gemeinschaftsordnung verstoßenden Nutzung (hier: Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken), kommt es nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes am 1.12.2020 für die Prozessführungsbefugnis des Verbandes nicht mehr darauf an, ob ein Vergemeinschaftungsbeschluss vorlag. Dies

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Wohnungen

Die Teileigentumseinheit – und ihre Nutzung zu Wohnzwecken

Die Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken ist bei typisierender Betrachtungsweise jedenfalls dann nicht störender als die vorgesehene Nutzung und deshalb zulässig, wenn es an einer einschränkenden Zweckbestimmung für das Teileigentum fehlt, die Teileigentumseinheit in einem separaten Gebäude (mit getrennter Kostenregelung) gelegen ist und auch die übrigen Sondereigentumseinheiten ausschließlich der Wohnnutzung

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Wohnhaus

Untergemeinschaften in der Mehrhausanlage – und die Jahresrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft

Auch dann, wenn nach der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage Untergemeinschaften in eigener Zuständigkeit nach dem Vorbild selbständiger Eigentümergemeinschaften über die Lasten und Kosten entscheiden, muss für die Wohnungseigentümergemeinschaft eine einheitliche Jahresabrechnung erstellt und beschlossen werden. Über die Gesamtabrechnung als Teil der einheitlichen Jahresabrechnung muss zwingend allein die Gesamtgemeinschaft beschließen; ebenso ist

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Wohnhaus

Der Beschluss der Wohnungseigentumsgemeinschaft – und die Anfechtungsklage eines Nießbrauchers

Dem Nießbraucher von Wohnungseigentum steht die Befugnis zur Anfechtung eines von den Wohnungseigentümern gefassten Beschlusses nicht zu. Erhebt ein Dritter (hier: Nießbraucher), der von dem Wohnungseigentümer hierzu ermächtigt worden ist, Beschlussanfechtungsklage, ist diese zwar zulässig, wenn die Voraussetzungen der Prozessstandschaft im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung objektiv vorliegen und vorgetragen

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Wohnhaus/Geschäftshaus

Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über eine Kreditaufnahme

Einem Beschluss der Eigentümerversammlung über eine Kreditaufnahme fehlt es an einer hinreichenden Entscheidungsgrundlage, wenn vor dem Beschluss nicht mindestens drei Vergleichsangebote vorgelegen haben. Das Erfordernis, Vergleichsangebote einzuholen, ist von der Rechtsprechung insbesondere in Bezug auf die Beauftragung von baulichen Maßnahmen aber auch hinsichtlich anderer Vertragsabschlüsse, wie etwa die Verwalterbestellung, entwickelt

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Die irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch einen Wohnungseigentümer

Für die irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums steht dem Wohnungseigentümer kein Anspruch auf Kostenerstattung gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu. So hat etwa auch ein Wohnungseigentümer, der die Fenster seiner Wohnung in der irrigen Annahme erneuert hat, dies sei seine Aufgabe und nicht gemeinschaftliche Aufgabe der Wohnungseigentümer, keinen Anspruch auf Kostenersatz. In dem

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Wohnhaus

Die Wahl des WEG-Verwalters – bei mehreren Bewerbern

Werden mehrere Bewerber um das Amt des Verwalters zur Wahl gestellt, muss über jeden Kandidaten abgestimmt werden, sofern nicht ein Bewerber die absolute Mehrheit erreicht und die Wohnungseigentümer nur eine JaStimme abgeben können. Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer über die Bestellung und Abberufung des

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Wohnhaus

Geisterwohnungen – und die Abstimmung in der Wohnungseigentümerversammlung

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit Herabsetzung der Stimmkraft des Eigentümers von (noch) nicht errichteten, sogenannten „Geisterwohnungen“ in der Wohnungseigentümerversammmlung zu befassen: § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG begründet einen (Individual-)Anspruch jedes Wohnungsoder Teileigentümers gegen die anderen Miteigentümer auf Abschluss einer Vereinbarung, wenn ein Festhalten an der geltenden Regelung

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Wohnungen

Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die individuellen Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter wegen der ihnen in einem Beschlussmängelverfahren auferlegten Kosten an sich ziehen und im eigenen Namen in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen (gekorene Ausübungsbefugnis). Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen Kosten, die einem Wohnungseigentümer durch die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts entstanden sind.

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Die allgemeine Öffnungsklausel in der Teilungserklärung – und die unentziehbaren Rechte des Wohnungseigentümers

Beschlüsse, die auf der Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel mit der erforderlichen Mehrheit gefasst werden, sind im Allgemeinen nur insoweit materiell überprüfbar, als das „Ob“ und das „Wie“ der Änderung nicht willkürlich sein dürfen; einer weiterreichenden Kontrolle unterliegen dagegen Beschlussgegenstände, die unverzichtbare oder unentziehbare, aber verzichtbare („mehrheitsfeste“) Rechte der Sondereigentümer betreffen.

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Wohnungseigentum – und die Auslegung der Gemeinschaftsordnung

Die Gemeinschaftsordnung ist Bestandteil der Grundbucheintragung. Maßgebend für ihre Auslegung sind ihr Wortlaut und Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergibt, weil sie auch die Sonderrechtsnachfolger der Wohnungseigentümer bindet. Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des

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Die verkaufte Eigentumswohnung – und die widerrufene Verwalterzustimmung

Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass der Wohnungseigentümer zur Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf, wird die erteilte Zustimmung unwiderruflich, sobald die schuldrechtliche Vereinbarung über die Veräußerung wirksam geworden ist. Mit einer Zwischenverfügung nach § 18 GBO kann dem Antragsteller zwar nicht die Beibringung

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Wohnhaus

Die unterbliebene Sanierung des Gemeinschaftseigentums – und der Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers

Hat ein einzelner Wohnungseigentümer Schäden an seinem Sondereigentum erlitten, weil eine Beschlussfassung über eine Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums unterblieben ist, können nur die übrigen Wohnungseigentümer zum Schadensersatz verpflichtet sein, nicht der Verband. Ist die Willensbildung dagegen erfolgt und ein Beschluss gefasst worden, der jedoch nicht oder nur unvollständig durchgeführt wird,

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Feriengäste für die Eigentumswohnung

Will eine Wohnungseigentümergemeinschaft die kurzzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen verbieten, so ist dies nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer möglich. Die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (z.B. an Feriengäste) kann mithin auch nicht auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel in der Teilungserklärung durch einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung verboten werden. In dem hier vom

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Die ohne Zustimmung vergrößerte Terrasse

Die Vergrößerung einer Terrassenpflasterung ist eine baulichen Veränderung, die eine Zustimmung aller Wohnungseigentümer erfordert. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall ein beklagtes Ehepaar zum Rückbau einer Terrassenpflasterung verpflichtet. Das beklagte Ehepaar ist als Eigentümer einer Erdgeschosswohnung Mitglied der klagenden Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnung in München-Neutrudering

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Schreibmaschine

Wohngeldschulden in einer Wohnungseigentümergemeinschaft – und die Erbenhaftung des Fiskus

Der Fiskus, der zum gesetzlichen Alleinerben eines Wohnungseigentümers berufen ist, haftet für die nach dem Erbfall fällig werdenden oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründeten Wohngeldschulden in aller Regel nur mit dem Nachlass. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ist das klagende Land gesetzlicher Alleinerbe eines im Juni 2006 verstorbenen

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Landgericht Leipzig

Die fest angebrachte Markise

Fehlt es nach der Gemeinschaftsordnung an einem Gemeinschaftsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, ist eine angebrachte Markise zu beseitigen. So hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall eines Verpächters entschieden, an dessen verpachteter Gaststätte eine Markise angebracht worden war. Die klagende Rechtsanwältin und der beklagte Verpächter sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).

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Die Kündigung, einen Maibaum aufstellen zu dürfen

Für Kündigungen von Gefälligkeitsverhältnissen genügt es, dass ein vernünftiger Grund für die Beendigung gegeben ist. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall den beklagten Verein zur Beseitigung eines auf dem Grundstück der Klagepartei aufgestellten Maibaumes verurteilt. Die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft hatte dem beklagten Verein mit zuletzt

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Trittschallschutz nach der Wohnungsmodernisierung

Der Bundesgerichtshof hatte aktuell über einen Rechtsstreit zu entscheiden, in dem eine Wohnungseigentümerin von den benachbarten Wohnungseigentümern verlangt hat, dass diese nach einer Modernisierung ihres Badezimmers den Schallschutz verbessern. Die Parteien sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Anlage wurde im Jahr 1990 errichtet. Die Wohnung der Beklagten liegt über der der

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Oberlandesgericht

Einheitliche Rauchmelder in der Wohnungseigentümergemeinschaft

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf per Beschluss den Einbau und die Wartung der Rauchwarnmelder an sich ziehen. Die Rauchmelder stehen nicht im Sonder- sondern im Gemeinschaftseigentum. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines Wohnungseigentümers abgewiesen, der bereits Rauchwarnmelder in seiner Wohnung installiert hatte und

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Regierungsviertel

Das Schwimmbad in Wohnanlage – sanieren oder stilllegen?

Befindet sich ein Schwimmbad im Gemeinschaftseigentum einer Wohnanlage, haben die Eigentümer einen Anspruch auf Nutzung des Schwimmbades, weshalb notwendige Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Die Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum entfällt nicht, weil der sanierungsbedürftige Teil des Gemeinschaftseigentums als überflüssig oder übermäßig luxuriös angesehen wird. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in

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Bundesverwaltungsgericht

Instandhaltung und Instandsetzung – beim Gemeinschaftseigentum

Unterscheidet die Gemeinschaftsordnung begrifflich zwischen Instandhaltung und Instandsetzung von Bauteilen, die zum Gemeinschaftseigentum gehören, und weist sie nur die Pflicht zu deren Instandhaltung einem Sondereigentümer zu, ist die Instandsetzung im Zweifel Sache der Gemeinschaft. Nach der gesetzlichen Kompetenzzuweisung ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Instandhaltung und Instandsetzung der im Gemeinschaftseigentum

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Bundesverwaltungsgericht

Wohnungseigentum oder Teileigentum?

Die Zweckbestimmung einer Sondereigentumseinheit richtet sich im Ausgangspunkt nach der Grundbucheintragung, und zwar nach dem Teilungsvertrag (bzw. der Teilungserklärung) und dem dort in Bezug genommenen Aufteilungsplan. Bei der Auslegung von Grundbucheintragungen ist vorrangig auf den Wortlaut und den Sinn der Eintragung sowie der darin in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung abzustellen, wie

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Der Streit um einen Rückbau – und der Streitwert

Wird mit der gegen einen Wohnungseigentümer gerichteten Klage die Beseitigung einer baulichen Veränderung verlangt, bemisst sich der Streitwert gemäß § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG nach dem (hälftigen) klägerischen Interesse an der Beseitigung und dem (hälftigen) Interesse der Beklagen, keinen Rückbau vornehmen zu müssen; daneben sind die Grenzen des

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Bücherschrank

WEG-Verfahren – Streitwert und Beschwer

Der in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren gemäß § 49a GKG bestimmte Streitwert entspricht in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer des Rechtsmittelführers. Der Wert der Beschwer bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung. Dieses Interesse ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten.

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Taschenrechner

Wohnungseigentumsanlagen – und das barrierefreie Treppenhaus

Ein einzelner Wohnungseigentümer darf in dem gemeinschaftlichen Treppenhaus grundsätzlich nur dann einen Personenaufzug auf eigene Kosten einbauen, wenn alle übrigen Wohnungseigentümer ihre Zustimmung hierzu erteilen. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn der bauwillige Wohnungseigentümer aufgrund einer Gehbehinderung auf den Aufzug angewiesen ist, um seine Wohnung zu

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Nachtbaustelle

Erledigung in WEG-Sachen – und die Kostenentscheidung zulasten des Verwalters

Auch nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung kann die Kostenentscheidung grundsätzlich auf § 49 Abs. 2 WEG gestützt werden.Eine Kostenentscheidung gemäß § 49 Abs. 2 WEG setzt das Bestehen eines gegen den Verwalter gerichteten materiellrechtlichen Schadensersatzanspruchs des unterlegenen Wohnungseigentümers wegen der (grob verschuldeten) Verletzung von Pflichten bei der Verwaltung voraus. Im Hinblick

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Schreibmaschine

WEG-Streitigkeiten – und die Kostenentscheidung zulasten des Verwalters

Gegen eine im ersten Rechtszug erfolgte Kostenentscheidung, mit der die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 49 Abs. 2 WEG dem Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft auferlegt worden sind, kann sich der Verwalter mit der sofortigen Beschwerde wenden; wird erstmals im Berufungsrechtszug eine solche Kostenentscheidung getroffen, ist die Rechtsbeschwerde statthaft, sofern diese zugelassen

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Unterbrechung einer Wohnungseigentümerversammlung – für ein Mandantengespräch?

Die Unterbrechung einer Wohnungseigentümerversammlung für ein Mandantengespräch zwischen den von einem Beschlussanfechtungsverfahren betroffenen Wohnungseigentümer und ihrem Prozessbevollmächtigten entspricht nur bei Vorliegen besonderer Umstände ordnungsmäßiger Durchführung der Versammlung. Die während der Dauer der Unterbrechung der Wohnungseigentümerversammlung geführte Unterredung der Wohnungseigentümer mit ihrem Prozessbevollmächtigten ist nicht als Teil der Eigentümerversammlung zu qualifizieren.

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Buchregal

Die Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft – und der Betriebsstrom der Zentralheizung

In der Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen die Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage nach Maßgabe der Heizkostenverordnung verteilt werden; wird der Betriebsstrom nicht über einen Zwischenzähler, sondern über den allgemeinen Stromzähler erfasst, muss geschätzt werden, welcher Anteil an dem Allgemeinstrom hierauf entfällt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht allein eine

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Regierungsviertel

Die Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft – und die Beschlussanfechtung

Gegenstand der Beschlussanfechtungsklage ist stets der Beschluss über die Jahresrechnung einschließlich aller Einzelabrechnungen; es ist ausgeschlossen, nur eine Einzelabrechnung anzufechten. Bei einem Erfolg der Klage wären zwangsläufig alle Einzelabrechnungen insoweit für ungültig zu erklären, weil sich ein Fehler bei einem Eigentümer auch auf die Abrechnungen der anderen auswirkte. Dieser Gesichtspunkt

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Die Gebäudeversicherung der Wohnungseigentümergemeinschaft – und der Anspruch des Wohnungseigentümers

Schließt eine Wohnungseigentümergemeinschaft für das gesamte Gebäude eine Gebäudeversicherung ab, handelt es sich – mit Ausnahme von etwaigem Verbandseigentum – um eine Versicherung auf fremde Rechnung. Erbringt die Gebäudeversicherung zur Regulierung eines Schadens an dem Sondereigentum eine Versicherungsleistung an die Wohnungseigentümergemeinschaft, ist diese verpflichtet, die Versicherungsleistung an diejenige Person auszuzahlen,

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