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Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums durch einen Wohnungseigentümer – in der verwalterlosen Zweiergemeinschaft

Auch in einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft können jedenfalls auf Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums bezogene Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche (hier: Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung) nur von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und nicht im Wege der actio pro socio von einem einzelnen Wohnungseigentümer geltend

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Hausdach

Erhaltungsmaßnahmen im Gemeinschaftseigentum – und die Kostentragung durch die nutznießenden Wohnungseigentümer

Der Bundesgerichtshof hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren über die Voraussetzungen entschieden, unter denen die Wohnungseigentümer für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum eine von der bisherigen Kostenverteilung abweichende Kostentragung zulasten einzelner Wohnungseigentümer beschließen können.

Der

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Wohnhaus/Geschäftshaus

Kostenverteilung in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – und die für ungültig erklärte Jahresrechnung

Wird ein der Jahresabrechnung zugrunde liegender Beschluss über eine von dem Gesetz oder einer Vereinbarung abweichende Kostenverteilung rechtskräftig für ungültig erklärt, ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu der Erstellung einer korrigierten Jahresabrechnung verpflichtet und kann jeder Wohnungseigentümer eine solche verlangen;

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Wohnhaus/Geschäftshaus

Die eigenmächtige Instandsetzung durch den WEG-Verwalter

Dem WEG-Verwalter, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, kann gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft ein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zustehen.

Dies entschied der Bundesgerichtshof jetzt in einem Fall, in dem sich die materiellrechtlichen Ansprüche der Parteien mangels

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Wohnhaus/Geschäftshaus

Die zweckwidrige Nutzung von Wohnungseigentum

Der einzelne Wohnungseigentümer kann nach Inkrafttreten des WEMoG nicht mehr von einem anderen Wohnungseigentümer oder dessen Mieter die Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung des Wohnungseigentums verlangen. Entsprechende Unterlassungsansprüche können nunmehr allein von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geltend gemacht werden.

Beeinträchtigung des

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Tiefgarage

Nutzungsverbot wegen Brandschutzmängeln – und die Sanierungspflicht der Teileigentümergemeinschaft

Im Grundsatz können die Wohnungseigentümer ein auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenes Nutzungsverbot zum Zwecke der Gefahrenabwehr beschließen.

Auf Dauer kann die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums aufgrund von baulichen oder bauordnungsrechtlichen Mängeln (hier: Brandschutzmängel) jedenfalls dann nicht durch Mehrheitsbeschluss verboten werden,

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Wohnhaus/Geschäftshaus

Die Wohnungseigentümergemeinschaft – und die Kompetenzverlagerung auf den Verwalter

Die Wohnungseigentümer können durch Beschluss dem Verwalter über seine gesetzlichen Befugnisse hinausgehende Entscheidungskompetenzen für Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung sowie für die Einschaltung von Sonderfachleuten übertragen, wenn die Kompetenzverlagerung für den einzelnen Wohnungseigentümer zu einem nur begrenzten und überschaubaren finanziellen

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Wohnhaus

Untergemeinschaften in der Mehrhausanlage – und die Jahresrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft

Auch dann, wenn nach der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage Untergemeinschaften in eigener Zuständigkeit nach dem Vorbild selbständiger Eigentümergemeinschaften über die Lasten und Kosten entscheiden, muss für die Wohnungseigentümergemeinschaft eine einheitliche Jahresabrechnung erstellt und beschlossen werden.

Über die Gesamtabrechnung als Teil der

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Feriengäste für die Eigentumswohnung

Will eine Wohnungseigentümergemeinschaft die kurzzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen verbieten, so ist dies nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer möglich.

Die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (z.B. an Feriengäste) kann mithin auch nicht auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel in der Teilungserklärung durch

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Die ohne Zustimmung vergrößerte Terrasse

Die Vergrößerung einer Terrassenpflasterung ist eine baulichen Veränderung, die eine Zustimmung aller Wohnungseigentümer erfordert.

Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall ein beklagtes Ehepaar zum Rückbau einer Terrassenpflasterung verpflichtet. Das beklagte Ehepaar ist als Eigentümer

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Landgericht Leipzig

Die fest angebrachte Markise

Fehlt es nach der Gemeinschaftsordnung an einem Gemeinschaftsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, ist eine angebrachte Markise zu beseitigen.

So hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall eines Verpächters entschieden, an dessen verpachteter Gaststätte eine Markise angebracht worden war. Die klagende

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Bundesverwaltungsgericht

Wohnungseigentum oder Teileigentum?

Die Zweckbestimmung einer Sondereigentumseinheit richtet sich im Ausgangspunkt nach der Grundbucheintragung, und zwar nach dem Teilungsvertrag (bzw. der Teilungserklärung) und dem dort in Bezug genommenen Aufteilungsplan.

Bei der Auslegung von Grundbucheintragungen ist vorrangig auf den Wortlaut und den Sinn der

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