Wird mit der gegen einen Wohnungseigentümer gerichteten Klage die Beseitigung einer baulichen Veränderung verlangt, bemisst sich der Streitwert gemäß § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG nach dem (hälftigen) klägerischen Interesse an der Beseitigung und dem (hälftigen) Interesse der Beklagen,
Artikel lesenSchlagwort: Wohnungseigentümergemeinschaft
WEG-Verfahren – Streitwert und Beschwer
Der in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren gemäß § 49a GKG bestimmte Streitwert entspricht in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer des Rechtsmittelführers.
Der Wert der Beschwer bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung der
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Wohnungseigentumsanlagen – und das barrierefreie Treppenhaus
Ein einzelner Wohnungseigentümer darf in dem gemeinschaftlichen Treppenhaus grundsätzlich nur dann einen Personenaufzug auf eigene Kosten einbauen, wenn alle übrigen Wohnungseigentümer ihre Zustimmung hierzu erteilen. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn der bauwillige Wohnungseigentümer aufgrund einer
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Erledigung in WEG-Sachen – und die Kostenentscheidung zulasten des Verwalters
Auch nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung kann die Kostenentscheidung grundsätzlich auf § 49 Abs. 2 WEG gestützt werden.Eine Kostenentscheidung gemäß § 49 Abs. 2 WEG setzt das Bestehen eines gegen den Verwalter gerichteten materiellrechtlichen Schadensersatzanspruchs des unterlegenen Wohnungseigentümers wegen der (grob
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WEG-Streitigkeiten – und die Kostenentscheidung zulasten des Verwalters
Gegen eine im ersten Rechtszug erfolgte Kostenentscheidung, mit der die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 49 Abs. 2 WEG dem Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft auferlegt worden sind, kann sich der Verwalter mit der sofortigen Beschwerde wenden; wird erstmals im Berufungsrechtszug eine
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Unterbrechung einer Wohnungseigentümerversammlung – für ein Mandantengespräch?
Die Unterbrechung einer Wohnungseigentümerversammlung für ein Mandantengespräch zwischen den von einem Beschlussanfechtungsverfahren betroffenen Wohnungseigentümer und ihrem Prozessbevollmächtigten entspricht nur bei Vorliegen besonderer Umstände ordnungsmäßiger Durchführung der Versammlung.
Die während der Dauer der Unterbrechung der Wohnungseigentümerversammlung geführte Unterredung der Wohnungseigentümer mit
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Die Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft – und der Betriebsstrom der Zentralheizung
In der Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen die Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage nach Maßgabe der Heizkostenverordnung verteilt werden; wird der Betriebsstrom nicht über einen Zwischenzähler, sondern über den allgemeinen Stromzähler erfasst, muss geschätzt werden, welcher Anteil an dem Allgemeinstrom
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Die Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft – und die Beschlussanfechtung
Gegenstand der Beschlussanfechtungsklage ist stets der Beschluss über die Jahresrechnung einschließlich aller Einzelabrechnungen; es ist ausgeschlossen, nur eine Einzelabrechnung anzufechten.
Bei einem Erfolg der Klage wären zwangsläufig alle Einzelabrechnungen insoweit für ungültig zu erklären, weil sich ein Fehler bei einem
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Die Gebäudeversicherung der Wohnungseigentümergemeinschaft – und der Anspruch des Wohnungseigentümers
Schließt eine Wohnungseigentümergemeinschaft für das gesamte Gebäude eine Gebäudeversicherung ab, handelt es sich – mit Ausnahme von etwaigem Verbandseigentum – um eine Versicherung auf fremde Rechnung.
Erbringt die Gebäudeversicherung zur Regulierung eines Schadens an dem Sondereigentum eine Versicherungsleistung an die
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Mahnung von säumigem Hausgeld – und die Vergütung des WEG-Verwalters
Die Mahnung von säumigem Hausgeld ist beim Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Grundvergütung abgegolten.
Der Verwaltervertrag ist zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Verwalterin geschlossen. Träger der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind die jeweiligen Vertragsparteien, also Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalterin.
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Turnusmäßige Flächenzuweisung an einzelne Wohnungseigentümer
Die Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an einzelne Wohnungseigentümer zur ausschließlichen Nutzung begründet auch dann ein Sondernutzungsrecht und erfordert daher eine Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG, wenn alle Wohnungseigentümer eine gleichwertige Fläche zur alleinigen
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Vereinbarung der Wohnungseigentümer – und ihre gerichtliche Ersetzung
Eine Vereinbarung kann durch eine gerichtliche Entscheidung nach § 21 Abs. 8 WEG ersetzt werden, wenn einem Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG ein Anspruch auf ihren Abschluss zusteht, die übrigen Wohnungseigentümer diesen nicht erfüllen und bei
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WEG-Verwalter – und der Schutz der Mieter
Der Vertrag zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und dem Verwalter stellt keinen Vertrag zugunsten der Mieter im Objekt dar, noch sind diese in den Schutzbereich dieses Verwaltervertrages einbezogen.
Eine Delegation von Verkehrssicherungspflichten auf den Verwalter bedarf einer klaren und unmissverständlichen
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Die Wohnungseigentümergemeinschaft, ihre Gemeinschaftsordnung – und die ergänzende Vertragsauslegung
Die (ggf. ergänzende) Auslegung der Gemeinschaftsordnung hat Vorrang vor einer Anpassung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG.
Nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG kann jeder Wohnungseigentümer eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung oder die Anpassung einer Vereinbarung
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Belastungsverbot – und die Mehrheitswille der Wohnungseigentümer
Das Belastungsverbot schränkt die Mehrheitsmacht der Wohnungseigentümer ein, schließt aber nicht den Änderungsanspruch nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG aus. Die (ggf. ergänzende) Auslegung der Gemeinschaftsordnung hat Vorrang vor einer Anpassung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3
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Renovierungsbeschlüsse der WEG-Versammlung – und die noch zu verhandelnden Angebote
Formulierungen in Eigentümerbeschlüssen wie „noch zu verhandelnde“ Angebote, eine Obergrenze (im Klammerzusatz) von „max. ca. …€“ oder dass „bei Wegfall von Treppenhausfenster und Kellerfenster und Gefährdung der KfW-Förderung überlegt werden soll, wenn es wirtschaftlich ist, die verbleibenden Fenster auch auszutauschen“
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Bauordnungsverfügung gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft – und die Klagebefugnis
Richtet sich eine Ordnungsverfügung an eine Wohnungseigentümergemeinschaft, sind einzelne Mitglieder nicht klagebefugt. Sofern bei der Umsetzung der Ordnungsverfügung auch das Sondereigentum einzelner Mitglieder betroffen wird, wird durch dieses zivilrechtliche Hindernis die Rechtmäßigkeit der Anordnung nicht berührt, vielmehr muss vor Vollstreckung
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Beseitigungsansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft – und ihre Verjährung
Abwehransprüche nach § 1004 BGB verjähren grundsätzlich gemäß § 195 BGB in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.
Vorliegend haben die klagenden Wohnungseigentümervon den baulichen Veränderungen, die durch die beklagten Wohnungseigentümerin ohne vorherigen Beschluss vorgenommenen worden sind, zum Zeitpunkt ihrer
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Der Streit um die Entlastung des Verwalters – und die Beschwer des Wohnungseigentümers
Bei der Bemessung der Beschwer eines Wohnungseigentümers, der erfolglos einen Beschluss über die Entlastung des Verwalters angefochten hat, tritt der Wert, den die künftige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Verwalter hat, regelmäßig zu dem Wert etwaiger Ersatzansprüche gegen diesen hinzu.
Wendet
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Aufrechnung gegen Beitragsforderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft
Gegen Beitragsforderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft kann ein Wohnungseigentümer grundsätzlich nur mit Forderungen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Ein Hausverwalter kann eine mit einem Wohnungseigentümer vereinbarte Lastschriftabrede kündigen, wenn dieser an seiner Ansicht festhält, mit einer streitigen Forderung gegen eine
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Die unvollständige Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft
Die Jahresgesamtabrechnung muss Angaben über Kontostände am Anfang und am Ende der Abrechnungsperiode enthalten. Seit Geltung des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG kann der Anfechtende nicht mehr auf einen Ergänzungsanspruch verwiesen werden; ein Beschluss über eine unvollständige nicht
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Der Umlageschlüssel im Wohungseigentum – und seine Änderung
Die Wohnungseigentümer dürfen nach § 16 Abs. 3 WEG nur einen neuen Verteilungsschlüssel wählen, der den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen ist; außerdem bedarf es eines weiteren sachlichen Grundes.
Zwar ist nach der Rechtsprechung des BGH eine
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Rückständiges Wohngeld – und der richtige Kläger
Partei des Rechtsstreits wegen rückständiger Wohngeldforderungen ist auf der Klägerseite die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband.
Nur der Verband ist Inhaber von Wohngeldforderungen gegen einzelne Wohnungseigentümer. Demgemäß ist die Klage von dem Verband zu erheben.
Soweit demgegenüber in dem Rubrum der
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Grundstückserwerb durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft
Einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist es grundsätzlich möglich, ein Grundstück zu erwerben.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft einen entsprechenden Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung angefochten. Auf dem Grundstück der aus 31 Wohneinheiten bestehenden Wohnanlage befinden sich nur
Artikel lesenDer werdende Wohnungseigentümer
Als werdender Wohnungseigentümer ist nur anzusehen, wer (neben einem durch Vormerkung gesicherten Eigentumserwerbsanspruch) den Besitz an der erworbenen Wohnung durch Übergabe erlangt hat.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in der Entstehungsphase einer Wohnungseigentümergemeinschaft jedenfalls im Innenverhältnis zwischen dem teilenden
Artikel lesenDie werdende Wohnungseigentümergemeinschaft
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in der Entstehungsphase einer Wohnungseigentümergemeinschaft jedenfalls im Innenverhältnis zwischen dem teilenden Eigentümer und den Ersterwerbern eine vorverlagerte Anwendung des Wohnungseigentumsgesetzes geboten, sobald die Käufer eine rechtlich verfestigte Erwerbsposition besitzen und infolge des vertraglich vereinbarten
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Die eigenmächtige Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums
Ein Bereicherungsanspruch für eine eigenmächtige Instandsetzung oder Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums kommt nur in Betracht, wenn die Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen.
Wer einen solchen Bereicherungsausgleich schuldet, bestimmt sich danach, ob die Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Vornahme erst noch beschlossen
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Die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft – und die qualifizierte Protokollierungsklausel
Macht die Teilungserklärung die Gültigkeit der Beschlüsse der Wohnungseigentümer von der Protokollierung und der Unterzeichnung durch den Verwalter und zwei von der Versammlung bestimmten Wohnungseigentümern abhängig (sog. qualifizierte Protokollierungsklausel), ist in der Versammlung aber nur der Verwalter anwesend, der zugleich
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Die erfolgreiche Beschlussanfechtung – und die Wohnungseigentümer als Kostenschuldner
Eine gesamtschuldnerische Kostenhaftung der beklagten Wohnungseigentümer findet im Gesetz keine Stütze.
§ 100 Abs. 4 ZPO ist im Beschlussmängelprozess weder direkt noch – mangels Vorliegens einer planwidrigen Regelungslücke – analog anwendbar.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. Oktober 2015 – V ZR
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Die Eigentumswohnung – und das erstmalige plangerechte Herstellung des (gemeinschaftlichen) Eigentums
Die erstmalige plangerechte Herstellung einer Wand, die zwei Sondereigentumseinheiten voneinander abgrenzt, ist unabhängig von der dinglichen Zuordnung der herzustellenden Wand Aufgabe aller Wohnungseigentümer und nicht nur der benachbarten Sondereigentümer.
Nach § 21 Abs. 4 i.V.m. Abs. 5 Nr. 2 WEG
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Der Zahlungsanspruch des Wohnungseigentümers – und seine Durchsetzung gegen die Gemeinschaft
Wird ein von einem Wohnungseigentümer gegen den Verband gerichtetes Zahlungsbegehren durch Beschluss abgelehnt, besteht regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage. Im Rahmen der Begründetheit einer solchen Klage ist lediglich zu prüfen, ob im Zeitpunkt der Beschlussfassung allein die freiwillige Erfüllung
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Die Gemeinschaftsantennenlage der Wohnungseigentümergemeinschaft
Überträgt eine Wohnungseigentümergemeinschaft über Satellit ausgestrahlte und mit einer Gemeinschaftsantenne der Wohnanlage empfangene Fernseh- oder Hörfunksignale zeitgleich, unverändert und vollständig durch ein Kabelnetz an die angeschlossenen Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer weiter, handelt es sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe im
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Kreditaufnahme durch die Wohnungseigentümergemeinschaft
Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Risiko einer Nachschusspflicht der Wohnungseigentümer vor der Beschlussfassung erörtert wurde; dies muss aus dem Protokoll der Eigentümerversammlung hervorgehen.
Ob ein Beschluss
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Die Wohnungseigentümergemeinschaft – und der Streit ums Gartenhaus
Fehlt es an einem Genehmigungsbeschluss durch die Wohnungseigentümergemeinschaft für den Bau eines Gartenhauses auf einer Sondernutzungsfläche, ist das Gartenhaus zu entfernen.
So hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall einer Klage stattgegeben, mit der ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft
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Weiterverkauf durch den werdenden Wohnungseigentümer
Ein werdender Wohnungseigentümer bleibt auch dann Mitglied des Verbands, wenn er die Einheit unter Abtretung des vorgemerkten Übereignungsanspruchs und Besitzübertragung veräußert; der Erwerber ist nicht als werdender Wohnungseigentümer anzusehen. Seine entgegenstehende bisherige Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof aufgegeben.
Die (Zweit-)Käuferin schuldet
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Beschlussfassung in der Wohnungseigentümergemeinschaft – und das Kopfstimmprinzip
Das Kopfstimmprinzip nach § 25 Abs. 2 WEG ist auch im Sachbereich des § 16 Abs. 3 WEG abdingbar.
Es war bisher umstritten, ob die grundsätzlich gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG gegebene Abdingbarkeit des Kopfprinzips auch im
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Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Die Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs wegen der zweckwidrigen Nutzung einer Teileigentumseinheit schützt deren Eigentümer davor, dass er das bislang geduldete Verhalten ändern oder aufgeben muss, vermittelt ihm jedoch nicht allgemein die Rechtsposition, die er innehätte, wenn die Nutzung von der Teilungserklärung
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Gaststätte statt Ladenlokal – und die anderen Wohnungseigentümer
Eine Teileigentumseinheit, die nach der Teilungserklärung als Ladenraum dient, darf jedenfalls dann nicht als Gaststätte mit nächtlichen Öffnungszeiten genutzt werden, wenn das maßgebliche Landesrecht die nächtliche Öffnung von Verkaufsstellen untersagt.
Die Regelung in der Teilungserklärung, wonach die Teileigentumseinheit als „Ladenraum“
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Die Zweckbestimmung in der Teilungserklärung – und ihre schuldrechtliche Änderung
Für die schuldrechtliche Änderung einer in der Teilungserklärung enthaltenen Zweckbestimmung ist erforderlich, dass jeder Sondereigentümer Kenntnis sowohl von dem Inhalt der Teilungserklärung als auch von der Rechtswidrigkeit der derzeitigen Nutzung hat und allseitig der rechtsgeschäftliche Wille besteht, für die Zukunft
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Die Klage des Wohnungseigentümers – und die gekorene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft
Wird ein Mehrheitsbeschluss gefasst, wonach bestimmte gemeinschaftsbezogene Individualansprüche der Wohnungseigentümer (für die eine geborene Ausübungsbefugnis des Verbands nicht besteht) im Wege der Klage durchgesetzt werden sollen, wird im Zweifel eine gekorene Ausübungsbefugnis des Verbands begründet.
Klagen die Wohnungseigentümer, obwohl für
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Der neue Kredit der Wohnungseigentümergemeinschaft – und die ordnungsgemäße Verwaltung
Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen.
In einem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall stritten Mitglieder einer aus 201 Einheiten bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft aus Pforzheim. In der Eigentümerversammlung beschlossen die Wohnungseigentümer die Durchführung einer
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Gemeinschaftsantennenanlagen – und keine GEMA
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft schuldet keine Vergütung für die Weiterübertragung der über die Gemeinschaftsantenne der Wohnanlage per Satellit empfangenen Fernseh- und Hörfunksignale durch ein Kabelnetz an die Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte die Gesellschaft für
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Das Ladenlokal als Gaststätte – in der Wohnungseigentumsanlage
Der Bundesgerichtshof hat der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft stattgegeben, die sich gegen die nächtliche Nutzung einer als „Laden“ ausgewiesenen Teileigentumseinheit als Gaststätte wendet.
Die beklagte Teileigentümerin erwarb 1995 ihre Einheit, die in der Teilungserklärung als „Ladenraum“ bezeichnet wird. Darin betreibt ihr
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Wohngeldvorschüsse – und die zwischenzeitliche Jahresrechnung
Gemäß § 28 Abs. 2 WEG sind die Wohnungseigentümer verpflichtet, die durch den Wirtschaftsplan beschlossenen Vorschüsse zu zahlen.
An dieser Schuldnerstellung der Wohnungseigentümerin auf der Grundlage des Wirtschaftsplans ändert auch der Umstand nichts, dass die Eigentümerversammlung zwischenzeitlich – nach Veräußerung
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Der als Wohnung genutzte Keller – und die Unterlassungsansprüche der anderen Wohnungseigentümer
Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen Unterlassungsansprüche der Wohnungseigentümer untereinander wegen einer zweckwidrigen Nutzung des Sondereigentums als verjährt oder als verwirkt anzusehen sind:
Die Parteien in dem zugrunde liegenden Verfahren bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft.
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Der Dönerladen im Wohneigentum
Ein „Dönerladen“ ist kein Laden und keine Gaststätte. Ist im Teilungsvertrag einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Geschäftsraum als ‚Laden‘ ausgewiesen, darf er nicht als Gaststätte genutzt werden.
In dem hier vom Amtsgericht München entschiedenen Rechtsstreit bilden die Mitglieder der klagenden Wohnungseigentümergemeinschaft sowie
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Behindertengerechter Zugang zur Eigentumswohnung – der Aufzug im Hof
Ein Wohnungseigentümer kann einen behindertengerechten Zugang zu seiner Wohnung nur dann von den Miteigentümern verlangen, wenn nicht deren höherrangige Rechte, wie zum Beispiel der Schutz vor erheblichem Wertverlust, entgegenstehen.
In dem hier vom Amtsgericht München entschiedenen Fall wollten die Kläger
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Umbauten am Gemeinschaftseigentum – und der Unterlassungsanspruch eines Wohnungseigentümers
Grundsätzlich kann jeder Wohnungseigentümer von den übrigen Wohnungseigentümern verlangen, dass das Gemeinschaftseigentum plangerecht hergestellt wird. Der Anspruch wird durch den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) begrenzt und entfällt deshalb, wenn seine Erfüllung den übrigen Wohnungseigentümern nach den
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Umbau am Gemeinschaftseigentum – bei der Erstveräußerung einer Eigentumswohnung
Der Erwerber einer Eigentumswohnung, der mit dem teilenden Eigentümer eine von dem Teilungsplan abweichende bauliche Ausgestaltung vereinbart, ist hinsichtlich der sich daraus ergebenden Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nicht Störer und daher gegenüber anderen Wohnungseigentümern nicht zur Beseitigung des planwidrigen Zustands verpflichtet.
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Der neue Bodenbelag in der Wohnung über uns
Ein Wohnungseigentümer, der den vorhandenen Bodenbelag (hier: Teppichboden) in seiner Wohnung durch einen anderen (hier: Parkett) ersetzt, muss das Schallschutzniveau einhalten, wie es zum Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks bestand.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall stritten sich zwei
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Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche – und ihre Durchsetzung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft
Zieht die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchsetzung von Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüchen wegen Störungen des Gemeinschaftseigentums durch Mehrheitsbeschluss an sich, so begründet sie damit ihre alleinige Zuständigkeit für die gerichtliche Geltendmachung.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall sind beide Parteien Mitglieder derselben
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Umlageschlüssel in der Wohnungseigentümergemeinschaft – und seine Änderung
§ 16 Abs. 3 WEG erlaubt unter näher geregelten Voraussetzungen eine generelle Änderung des gesetzlichen Verteilungsschlüssels gemäß § 16 Abs. 2 WEG durch Mehrheitsbeschluss.
Über ihren Wortlaut hinaus gilt sie zwar auch für die Änderung eines – wie hier –
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