Hat eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit einem Werkunternehmer einen Vertrag zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geschlossen, gehört es zu den Pflichten des Verwalters, Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum wie ein Bauherr zu überwachen. Bei der Bewirkung von Zahlungen ist er verpflichtet, wie ein Bauherr im Interesse der Wohnungseigentümer sorgfältig zu prüfen, ob
LesenSchlagwort: Wohnungseigentum
Bauliche Veränderungen im Gemeinschaftseigentum – zur Barrierereduzierung
Das im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrecht gibt jedem Wohnungseigentümer das Recht, angemessene bauliche Veränderungen zu verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen (§ 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG). Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen. Über die ersten beiden auf dieser Gesetzesnovelle basierenden Streitfälle
LesenEigentumsumschreibung bei einer Eigentumswohnung – und die Prüfung der Verwalterzustimmung
Aufgrund einer Teilungserklärung gemäß § 12 Abs. 1 WEG kann es erforderlich sein, dass dem Grundbuchamt bei Umschreibung des Eigentums auf einen neuen Erwerber neben der Erklärung des Verwalters auch dessen Bestellung nachgewiesen wird. Der Verwalter wird gemäß § 26 Abs. 1 S. 1 WEG durch Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung mit
LesenKostenverteilung in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – und die für ungültig erklärte Jahresrechnung
Wird ein der Jahresabrechnung zugrunde liegender Beschluss über eine von dem Gesetz oder einer Vereinbarung abweichende Kostenverteilung rechtskräftig für ungültig erklärt, ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu der Erstellung einer korrigierten Jahresabrechnung verpflichtet und kann jeder Wohnungseigentümer eine solche verlangen; über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen
LesenDer Streit um den Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft – und die einstweilige Verfügung
Hat ein Wohnungseigentümer im Wege der einstweiligen Verfügung die vorübergehende Aussetzung eines Beschlusses erwirkt, so können die übrigen Wohnungseigentümer, gegen die die einstweilige Verfügung unter der Geltung des bis zum 30.11.2020 anwendbaren Rechts ergangen ist, den der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch die Beschlussaussetzung entstandenen Schaden aufgrund eines Anspruchs aus §
LesenMängel am Gemeinschaftseigentum – und die Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann auch nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum weiterhin durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geklagt. Die Wohnungseigentumsanlage befindet sich
LesenStreitwert für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussklagen – und die Rechtsmittelsumme
Der Streitwert für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussklagen entspricht in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer; das gilt auch für einen gemäß § 49 GKG in der seit dem 1.12.2020 geltenden Fassung festgesetzten Streitwert. Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist
LesenDie für eine Wohnungseigentümergemeinschaft gezahlte Verbindlichkeit
Ein Wohnungseigentümer, der Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer getilgt hat, kann von den anderen Eigentümern auch dann keine unmittelbare (anteilige) Erstattung seiner Aufwendungen verlangen, wenn er später aus der Gemeinschaft ausgeschieden ist; das gilt auch bei einer zerstrittenen Zweiergemeinschaft. Insoweit fehlt es trotz des Ausscheidens des zahlenden Wohnungseigentümers aus der
LesenDie eigenmächtige Instandsetzung durch den WEG-Verwalter
Dem WEG-Verwalter, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, kann gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft ein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zustehen. Dies entschied der Bundesgerichtshof jetzt in einem Fall, in dem sich die materiellrechtlichen Ansprüche der Parteien mangels abweichender Übergangsvorschriften nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der bis zum 30.11.2020
LesenDie zweckwidrige Nutzung von Wohnungseigentum
Der einzelne Wohnungseigentümer kann nach Inkrafttreten des WEMoG nicht mehr von einem anderen Wohnungseigentümer oder dessen Mieter die Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung des Wohnungseigentums verlangen. Entsprechende Unterlassungsansprüche können nunmehr allein von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geltend gemacht werden. Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums Für einen Anspruch aus § 1004 BGB wegen der
LesenNutzungsverbot wegen Brandschutzmängeln – und die Sanierungspflicht der Teileigentümergemeinschaft
Im Grundsatz können die Wohnungseigentümer ein auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenes Nutzungsverbot zum Zwecke der Gefahrenabwehr beschließen. Auf Dauer kann die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums aufgrund von baulichen oder bauordnungsrechtlichen Mängeln (hier: Brandschutzmängel) jedenfalls dann nicht durch Mehrheitsbeschluss verboten werden, wenn dadurch die Nutzung des Sondereigentums zu dem vereinbarten Zweck
LesenDie Sanierungspflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht mit einem Mehrheitsbeschluss aus Gründen der Verkehrssicherheit dauerhaft verbieten, solange infolge des Nutzungsverbots auch das Sondereigentum nicht mehr genutzt werden kann. Der hier vom Bundesgerichtshof entschiedene Rechtssreit betraf ein nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteiltes, über 40 Jahre altes und stark sanierungsbedürftiges Parkhaus. Drei
LesenDie Unterlassungsklage der Wohnungseigentümergemeinschaft
Verlangt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit einer vor dem 1.12.2020 anhängigen Klage von einem Wohnungseigentümer Unterlassung einer gegen die Gemeinschaftsordnung verstoßenden Nutzung (hier: Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken), kommt es nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes am 1.12.2020 für die Prozessführungsbefugnis des Verbandes nicht mehr darauf an, ob ein Vergemeinschaftungsbeschluss vorlag. Dies
LesenUmwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum
Ein Sondereigentümer kann ohne Mitwirkung der übrigen Eigentümer sein Teileigentum nicht in Wohnungseigentum umwandeln, es sei denn, in der Gemeinschaftsordnung ist ein entsprechender Vorbehalt enthalten (sog. Änderungsvorbehalt). Soll Teileigentum in Wohnungseigentum umgewandelt werden, erfordert dies grundsätzlich eine Änderung der Gemeinschaftsordnung, die materiellrechtlich im Wege der Vereinbarung aller Wohnungseigentümer erfolgt; grundbuchrechtlich
LesenDie Teileigentumseinheit – und ihre Nutzung zu Wohnzwecken
Die Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken ist bei typisierender Betrachtungsweise jedenfalls dann nicht störender als die vorgesehene Nutzung und deshalb zulässig, wenn es an einer einschränkenden Zweckbestimmung für das Teileigentum fehlt, die Teileigentumseinheit in einem separaten Gebäude (mit getrennter Kostenregelung) gelegen ist und auch die übrigen Sondereigentumseinheiten ausschließlich der Wohnnutzung
LesenUntergemeinschaften in der Mehrhausanlage – und die Jahresrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft
Auch dann, wenn nach der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage Untergemeinschaften in eigener Zuständigkeit nach dem Vorbild selbständiger Eigentümergemeinschaften über die Lasten und Kosten entscheiden, muss für die Wohnungseigentümergemeinschaft eine einheitliche Jahresabrechnung erstellt und beschlossen werden. Über die Gesamtabrechnung als Teil der einheitlichen Jahresabrechnung muss zwingend allein die Gesamtgemeinschaft beschließen; ebenso ist
LesenDie Grunddienstbarkeit am Sondereigentum – und die Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage
Ist das Sondereigentum mit einer Grunddienstbarkeit belastet, kann der Sondereigentümer von dem Dienstbarkeitsberechtigten, der auf der Fläche des belasteten Sondereigentums eine Anlage hält (hier: Tiefgaragenstellplätze), die von ihm an die Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Instandhaltungsrücklage erbrachten Zahlungen nicht erstattet verlangen. Allerdings hat gemäß § 1020 Satz 2 BGB der Grunddienstbarkeitsberechtigte, der
LesenFliesen statt Teppichboden – und der Lärmschutz in der Dachgeschosswohnung
Din Wohnungseigentümer kann von einem anderen Wohnungseigentümer, der in seiner Wohnung den Bodenbelag ausgetauscht und Fliesen statt Teppichboden verlegt hat, die Einhaltung der schallschutztechnischen Mindestanforderungen nach der DIN 4109 auch dann verlangen, wenn die Trittschalldämmung des Gemeinschaftseigentums mangelhaft ist und ohne diesen Mangel der Trittschall den schallschutztechnischen Mindestanforderungen entspräche. In
LesenDie GbR als Wohnungseigentümerin – und die Nachhaftung des Gesellschafters
Die Nachhaftung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die zum Zeitpunkt seines Ausscheidens Wohnungseigentümerin ist, erstreckt sich auf Beitragspflichten, die auf nach seinem Ausscheiden von den Wohnungseigentümern gefassten Beschlüssen beruhen; auch insoweit handelt es sich um Altverbindlichkeiten i.S.v. § 160 Abs. 1 Satz 1 HGB. Der ausgeschiedene GbRGesellschafter haftet nach
LesenUnterlassungsansprüche und Beseitigungsansprüche des Wohnungseigentümers
Nach der zum 1.12.2020 in Kraft getretenen Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes kann ein Wohnungseigentümer Unterlassungs oder Beseitigungsansprüche gemäß § 1004 BGB und § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG, die auf die Abwehr von Störungen im räumlichen Bereich seines Sondereigentums gerichtet sind, weiterhin auch dann selbst geltend machen, wenn zugleich das
LesenWohnungserwerb vom teilenden Eigentümer
Bei einer Aufteilung durch Teilungsvertrag gemäß § 3 WEG aF kann derjenige, der seine Einheit von einem der teilenden Eigentümer erwirbt, als werdender Wohnungseigentümer anzusehen sein; das kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn aus objektivierter Erwerbersicht eine strukturelle Vergleichbarkeit mit einer einseitigen Aufteilung gemäß § 8 WEG aF durch einen
LesenDer Beschluss der Wohnungseigentumsgemeinschaft – und die Anfechtungsklage eines Nießbrauchers
Dem Nießbraucher von Wohnungseigentum steht die Befugnis zur Anfechtung eines von den Wohnungseigentümern gefassten Beschlusses nicht zu. Erhebt ein Dritter (hier: Nießbraucher), der von dem Wohnungseigentümer hierzu ermächtigt worden ist, Beschlussanfechtungsklage, ist diese zwar zulässig, wenn die Voraussetzungen der Prozessstandschaft im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung objektiv vorliegen und vorgetragen
LesenAufteilung in Wohneigentum – und der verbleibende Überbau
Die Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum erfasst das ganze Grundstück einschließlich seiner wesentlichen Bestandteile. Gehört zu dem in Wohnungseigentum aufzuteilenden Grundstück ein auf das Nachbargrundstück übergebauter Gebäuderest, an dem – wie hier – Sondereigentum nicht begründet werden soll, würde dieser Gebäuderest deshalb gemeinschaftliches Eigentum werden. Der aufteilende Eigentümer ist aber
LesenBeschlussfassung der Eigentümerversammlung über eine Kreditaufnahme
Einem Beschluss der Eigentümerversammlung über eine Kreditaufnahme fehlt es an einer hinreichenden Entscheidungsgrundlage, wenn vor dem Beschluss nicht mindestens drei Vergleichsangebote vorgelegen haben. Das Erfordernis, Vergleichsangebote einzuholen, ist von der Rechtsprechung insbesondere in Bezug auf die Beauftragung von baulichen Maßnahmen aber auch hinsichtlich anderer Vertragsabschlüsse, wie etwa die Verwalterbestellung, entwickelt
LesenEltern-Kind-Zentrum statt Laden mit Lager – in der Wohnungseigentumsanlage
Bei der Prüfung, ob sich eine nach dem in der Teilungserklärung vereinbarten Zweck (hier: „Laden mit Lager“) ausgeschlossene Nutzung (hier: Betreiben eines Eltern-Kind-Zentrums) als zulässig erweist, weil sie bei typisierender Betrachtungsweise nicht mehr stört als die vorgesehene Nutzung, ist regelmäßig die Ausstrahlungswirkung des § 22 Abs. 1a BImSchG auf das
LesenFernwärme für das Wohnungseigentum – und die Beheizung der Verkehrsflächen
Eine nationale Regelung, wonach die Eigentümer einer Wohnung in einem in Miteigentum stehenden Gebäude, das an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist, verpflichtet sind, sich an den Kosten des Wärmeenergieverbrauchs der gemeinschaftlichen Teile zu beteiligen, steht dem Unionsrecht nicht entgegen. So hat der Gerichtshof der Europäischen Union in dem hier vorliegenden Fall
LesenDas Eltern-Kind-Zentrum in der Wohnungseigentumsanlage
In einer Teileigentumseinheit, die in der Teilungserklärung als „Laden mit Lager“ bezeichnet ist, darf ein Eltern-Kind-Zentrum betrieben werden. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Streitfall hatten Mitglieder einer Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft in München geklagt. Ihre Wohnung befindet sich im ersten Obergeschoss. Der Beklagte, ein eingetragener Verein, ist Mieter einer unmittelbar
LesenErwerb von Wohnungs- oder Teileigentum – und die grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage
Erwirbt nach dem Beginn der Auseinandersetzung einer grundbesitzenden GbR ein Gesellschafter/Miteigentümer oder ein Dritter alle Anteile an einer beteiligten Gesellschafter-GbR, der bereits Wohnungs- oder Teileigentum im Rahmen der Auseinandersetzung der grundbesitzenden GbR zugewiesen war, und erhält der Erwerber aufgrund einer geänderten oder neuen Auseinandersetzungs- und Teilungserklärung das der Gesellschafter-GbR zugewiesene
LesenDie allgemeine Öffnungsklausel in der Teilungserklärung – und die unentziehbaren Rechte des Wohnungseigentümers
Beschlüsse, die auf der Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel mit der erforderlichen Mehrheit gefasst werden, sind im Allgemeinen nur insoweit materiell überprüfbar, als das „Ob“ und das „Wie“ der Änderung nicht willkürlich sein dürfen; einer weiterreichenden Kontrolle unterliegen dagegen Beschlussgegenstände, die unverzichtbare oder unentziehbare, aber verzichtbare („mehrheitsfeste“) Rechte der Sondereigentümer betreffen.
LesenWohnungseigentum – und die Auslegung der Gemeinschaftsordnung
Die Gemeinschaftsordnung ist Bestandteil der Grundbucheintragung. Maßgebend für ihre Auslegung sind ihr Wortlaut und Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergibt, weil sie auch die Sonderrechtsnachfolger der Wohnungseigentümer bindet. Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des
LesenDie unterbliebene Sanierung des Gemeinschaftseigentums – und der Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers
Hat ein einzelner Wohnungseigentümer Schäden an seinem Sondereigentum erlitten, weil eine Beschlussfassung über eine Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums unterblieben ist, können nur die übrigen Wohnungseigentümer zum Schadensersatz verpflichtet sein, nicht der Verband. Ist die Willensbildung dagegen erfolgt und ein Beschluss gefasst worden, der jedoch nicht oder nur unvollständig durchgeführt wird,
LesenDer Streit zwischen Wohnungseigentümern – und der Unterlassungsanspruch aus dem Miteigentum
Bei einem Streit zwischen zwei Sondereigentümern zu der Frage, ob dem einen gegen den anderen ein Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 BGB bzw. § 15 Abs. 3 WEG zusteht oder nicht zusteht, handelt es sich nicht von vorneherein um eine Angelegenheit der Gemeinschaft. Für Unterlassungsansprüche aus dem Miteigentum besteht
LesenZwangsversteigerung einer Eigentumswohnung – Streitwert und Beschwer
Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse eines Wohnungseigentümers, der erreichen will, dass in einem das Wohnungseigentum betreffenden Zwangsversteigerungsverfahren der Erteilung des Zuschlags zugestimmt wird, ist in der Regel auf 20 % des Meistgebots zu schätzen. In Streitigkeiten über die Zustimmung zur Erteilung des Zuschlags in einem das Wohnungseigentum betreffenden Zwangsversteigerungsverfahren
LesenRauchwarnmelder – und ihr Einbau durch die Wohnungseigentümergemeinschaft
Wohnungseigentümer können bei Bestehen einer entsprechenden landesrechtlichen Pflicht den zwingenden Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern durch die Eigentümergemeinschaft in allen Wohnungen auch dann wirksam beschließen, wenn dadurch Wohnungen einbezogen werden, in denen Eigentümer bereits Rauchwarnmelder angebracht haben. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof im Fall einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus Nordrhein-Westfalen. Im
LesenSondernutzungsrecht – und wirtschaftliches Eigentum
Der Sondernutzungsberechtigte hat über seinen Miteigentumsanteil hinaus in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Gemeinschaftseigentum. Wirtschaftsgüter sind nach § 39 Abs. 1 AO grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Übt ein anderer als der Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise aus, dass
LesenDer in Wohnungseigentum aufgeteilte Altbau – und die Sanierungspflichten
Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit der Frage zu befassen, ob Feuchtigkeitsschäden im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums saniert werden müssen: Anlass hierfür bot der Streit einer Hamburger Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft, dern im Jahr 1890 errichtetes Gebäude im Jahr 1986 in zwölf Wohnungen und drei Teileigentumseinheiten aufgeteilt wurde. Die Kläger sind
LesenDie Teileigentumseinheit im „Ärztehaus“ – und ihre Nutzung zu Wohnzwecken
Der Bundesgerichtshof hatte aktuell über einen Rechtsstreit entschieden, in dem mehrere Teileigentümer von dem Eigentümer einer früher als Arztpraxis genutzten Teileigentumseinheit verlangten, es zu unterlassen, diese Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken zu nutzen. Die Parteien des Rechtsstreits sind Mitglieder einer Teileigentümergemeinschaft. Nach der Teilungserklärung von 1989/1990 dient das aus sieben Einheiten bestehende
LesenWohnungs- und Teileigentum – und seine Nutzung zur Flüchtlingsunterbringung
Die mit Wohnungs- und Teileigentum gesetzlich vorgesehenen Grundtypen der Nutzungsbefugnis schließen sich – vorbehaltlich anderer Vereinbarungen – gegenseitig aus; jedenfalls im Hinblick auf eine Einheit, an der angesichts ihrer Ausstattung sowohl Wohnungs- als auch Teileigentum begründet werden könnte, gibt es keine Nutzungen, die zugleich als Wohnen und nicht als Wohnen
LesenUnterlassungs- und Beseitigungsansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Dritte
Für Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche der Wohnungseigentümer aus dem Miteigentum an dem Grundstück gemäß § 1004 Abs. 1 BGB besteht auch dann keine geborene Ausübungsbefugnis des Verbandes gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, sondern lediglich eine gekorene Ausübungsbefugnis gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2
LesenDie Flüchtlingsunterkunft im Wohnungseigentum/Teileigentum
Der Bundesgerichtshof hatte aktuell über einen zwischen zwei Teileigentümerinnen geführten Rechtsstreit zu entscheiden, der die Zulässigkeit der Nutzung einer früher als Altenpflegeheim dienenden Teileigentumseinheit u.a. als Flüchtlingsunterkunft zum Gegenstand hatte. Anlass hierzu bot ein Fall aus Starnberg. Die Teileigentümergemeinschaft besteht aus der Klägerin und der Beklagten. Bei der Errichtung des
LesenDas Schwimmbad in Wohnanlage – sanieren oder stilllegen?
Befindet sich ein Schwimmbad im Gemeinschaftseigentum einer Wohnanlage, haben die Eigentümer einen Anspruch auf Nutzung des Schwimmbades, weshalb notwendige Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Die Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum entfällt nicht, weil der sanierungsbedürftige Teil des Gemeinschaftseigentums als überflüssig oder übermäßig luxuriös angesehen wird. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in
LesenWasserrohrbruch in der Eigentumswohnung
Ein Wohnungseigentümer kann den Schaden, der ihm nach § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG zu ersetzen ist, fiktiv in Höhe des Nettobetrags der Reparaturkosten abrechnen, wenn er ihn in Eigenarbeit beseitigt. Nach § 14 Nr. 4 WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, das Betreten und die Benutzung der im Sondereigentum
LesenInstandhaltung und Instandsetzung – beim Gemeinschaftseigentum
Unterscheidet die Gemeinschaftsordnung begrifflich zwischen Instandhaltung und Instandsetzung von Bauteilen, die zum Gemeinschaftseigentum gehören, und weist sie nur die Pflicht zu deren Instandhaltung einem Sondereigentümer zu, ist die Instandsetzung im Zweifel Sache der Gemeinschaft. Nach der gesetzlichen Kompetenzzuweisung ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Instandhaltung und Instandsetzung der im Gemeinschaftseigentum
LesenNachträgliche Einbau eines Personenaufzugs durch einen Wohnungseigentümer
Der nachträgliche Einbau eines Personenaufzugs durch einen Wohnungseigentümer auf eigene Kosten kann grundsätzlich nur mit Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgen; er begründet in aller Regel – anders als etwa der Einbau eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe – auch dann einen Nachteil im Sinne von § 22 Abs. 1 i.V.m. §
LesenWohnungseigentum oder Teileigentum?
Die Zweckbestimmung einer Sondereigentumseinheit richtet sich im Ausgangspunkt nach der Grundbucheintragung, und zwar nach dem Teilungsvertrag (bzw. der Teilungserklärung) und dem dort in Bezug genommenen Aufteilungsplan. Bei der Auslegung von Grundbucheintragungen ist vorrangig auf den Wortlaut und den Sinn der Eintragung sowie der darin in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung abzustellen, wie
LesenBauordnungsrechtliche Anforderungen bei der Eigentumswohnung
Es ist grundsätzlich Sache des jeweiligen Sondereigentümers, etwaige das Sondereigentum betreffende bauordnungsrechtliche Vorgaben, wie etwa den in einer Wohnung erforderlichen Einbau einer Toilette und einer Badewanne bzw. Dusche, auf eigene Kosten zu erfüllen. Zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung gehört gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG die ordnungsmäßige Instandhaltung und
LesenWohnungseigentum – und der Stellplatznachweis
Die Erfüllung der öffentlichrechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis ist auch dann Aufgabe aller Wohnungseigentümer, wenn der Nachweis bei einer Aufteilung gemäß § 3 WEG nicht oder nicht vollständig geführt worden ist. Eine entsprechende, von der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossene Kostenregelung, die einen etwaigen Ablösebetrag für einen Stellplatz betrifft, entspricht der gesetzlichen Kostenregelung
LesenWohnungseigentumsanlagen – und das barrierefreie Treppenhaus
Ein einzelner Wohnungseigentümer darf in dem gemeinschaftlichen Treppenhaus grundsätzlich nur dann einen Personenaufzug auf eigene Kosten einbauen, wenn alle übrigen Wohnungseigentümer ihre Zustimmung hierzu erteilen. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn der bauwillige Wohnungseigentümer aufgrund einer Gehbehinderung auf den Aufzug angewiesen ist, um seine Wohnung zu
LesenErbschaftsteuerbefreiung für das vererbte Wohnungseigentum – ohne Selbstnutzung durch den Erben
Der Erwerb von Wohnungseigentum von Todes wegen durch ein Kind ist nicht steuerbefreit, wenn das Kind die Wohnung nicht selbst nutzt, sondern unentgeltlich einem Dritten zur Nutzung überlässt. Das gilt auch bei einer unentgeltlichen Überlassung an nahe Angehörige. Steuerfrei ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG
LesenMahnung von säumigem Hausgeld – und die Vergütung des WEG-Verwalters
Die Mahnung von säumigem Hausgeld ist beim Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Grundvergütung abgegolten. Der Verwaltervertrag ist zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Verwalterin geschlossen. Träger der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind die jeweiligen Vertragsparteien, also Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalterin. Die Gemeinschaft ist auch Schuldnerin der Sonderleistungen. Die Sondervergütungen werden
LesenWEG-Verwalter – und der Schutz der Mieter
Der Vertrag zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und dem Verwalter stellt keinen Vertrag zugunsten der Mieter im Objekt dar, noch sind diese in den Schutzbereich dieses Verwaltervertrages einbezogen. Eine Delegation von Verkehrssicherungspflichten auf den Verwalter bedarf einer klaren und unmissverständlichen Absprache. Hiergegen spricht etwa der Abschluss eines Wartungsvertrages. Eine Delegation
LesenWohnungskauf per Bauträgervertrag – nach Abnahme des Gemeinschaftseigentums
Ergeht in der ersten Eigentümerversammlung im Jahr 2002 (nach dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes) ein Beschluss gemäß einer Bestimmung in der Teilungserklärung dahingehend, dass die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch ein Ingenieurbüro auf Kosten des Bauträgers in Vertretung der einzelnen Wohnungseigentümer durchgeführt werden soll, und erklärt das dementsprechend beauftragte Ingenieurbüro die Abnahme
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