Bundesverwaltungsgericht

Wohnungseigentum oder Teileigentum?

Die Zweckbestimmung einer Sondereigentumseinheit richtet sich im Ausgangspunkt nach der Grundbucheintragung, und zwar nach dem Teilungsvertrag (bzw. der Teilungserklärung) und dem dort in Bezug genommenen Aufteilungsplan.

Bei der Auslegung von Grundbucheintragungen ist vorrangig auf den Wortlaut und den Sinn der

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WEG-Verwalter – und seine Wiederbestellung

Vor dem Beschluss über die Wiederbestellung des WEG-Verwalters müssen keine Alternativangebote eingeholt werden.

Die Beschlussfassung über die Wiederbestellung eines Verwalters kann dann ordnungsgemäßer Verwaltung wiedersprechen, wenn gewichtige Gründe gegen seine Wiederbestellung sprechen. Ein wichtiger, gegen die Wiederbestellung eines Verwalters bzw.

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Der werdende Wohnungseigentümer

Als werdender Wohnungseigentümer ist nur anzusehen, wer (neben einem durch Vormerkung gesicherten Eigentumserwerbsanspruch) den Besitz an der erworbenen Wohnung durch Übergabe erlangt hat.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in der Entstehungsphase einer Wohnungseigentümergemeinschaft jedenfalls im Innenverhältnis zwischen dem teilenden

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Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in der Entstehungsphase einer Wohnungseigentümergemeinschaft jedenfalls im Innenverhältnis zwischen dem teilenden Eigentümer und den Ersterwerbern eine vorverlagerte Anwendung des Wohnungseigentumsgesetzes geboten, sobald die Käufer eine rechtlich verfestigte Erwerbsposition besitzen und infolge des vertraglich vereinbarten

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