Eien im Rahmen eines Grundstücks- oder Wohnungskaufvertrages vereinbarte Kündigungsschutzklausel begründet eigene (Schutz-)Rechte des Mieters. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wohnten die beklagten Mieter seit 1981 in einer in einem Siedlungshaus gelegenen Wohnung in Bochum. Im Jahr 2012 erwarben die Käufer das Hausgrundstück von der Stadt Bochum und traten dadurch
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