Münzen

Verbrauchsunabhängige Grundpreise in der Wasserversorgung

Ein Wasserversorgungsunternehmen, dem in seinem Verbandsgebiet die Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung übertragen ist und das dabei die einem Benutzungszwang unterliegenden Anschlussnehmer auf privatrechtlicher Grundlage versorgt, kann bei seiner Tarifgestaltung für die Lieferung von Trinkwasser neben verbrauchsabhängigen Entgelten zugleich verbrauchsunabhängige Grundpreise in Ansatz bringen. Es ist auch nicht unbillig im Sinne

Lesen

Die leerstehende möblierte Wohnung – Vermietungsbemühungen und die Einkünfteerzielungsabsicht

Mit den Anforderungen, die zur Feststellung einer Einkünfteerzielungsabsicht an die Vermietungsbemühungen bei lang andauerndem Leerstand einer möblierten Wohnung zu stellen sind, hatte sich erneut der Bundesfinanzhof zu befassen: Die Frage, ob und wie von einem Steuerpflichtigen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei einem längerfristigen Leerstand einer Wohnung die

Lesen
Bundesfinanzhof (BFH)

Zweitwohnungsteuer – die Wohnung als Kapitalanlage

Die Zweitwohnungsteuer ist eine Aufwandsteuer. Sie ist danach eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommt. Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen

Lesen

Zweitwohnungsteuer für die leerstehende Kapitalanlage

Die Gemeinde darf grundsätzlich an das Vorhalten einer Zweitwohnung, auch wenn diese nicht tatsächlich genutzt wird, zunächst die Vermutung knüpfen, dass die Wohnung für die persönliche Lebensführung vorgehalten wird. Diese Vermutung wird aber erschüttert, wenn der Inhaber seinen subjektiven Entschluss, die Wohnung ausschließlich zur Kapitalanlage zu nutzen, durch objektive Umstände

Lesen

Die leerstehende Wohnung als Kapitalanlage – und die Zweitwohnungsteuer

Für eine als Kapitalanlage dienende, leer stehende Wohnungen besteht keine Zweitwohnungsteuerpflicht. Zweitwohnungsteuer darf für eine leer stehende Wohnung nicht erhoben werden, wenn sie ausschließlich als Kapitalanlage und nicht auch für eigene Wohnzwecke bzw. als Wohnung für Angehörige vorgehalten wird. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall wurden die Kläger für

Lesen

Der langjährige Wohnungsleerstand

Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung leersteht, sind auch während der Zeit des Leerstands als Werbungskosten abziehbar, solange der Steuerpflichtige den ursprünglichen Entschluss zur Einkünfteerzielung im Zusammenhang mit dem Leerstand der Wohnung nicht endgültig aufgegeben hat. Diese Grundsätze sind auch auf den Leerstand einzelner Räume

Lesen

Langjähriger, strukturell bedingter Wohnungsleerstand

Ein besonders lang andauernder, strukturell bedingter Leerstand einer Wohnimmobilie kann –auch nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung– dazu führen, dass die vom Steuerpflichtigen aufgenommene Einkünfteerzielungsabsicht ohne sein Zutun oder Verschulden wegfällt. Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in der in den Streitjahren geltenden Fassung sind Werbungskosten Aufwendungen zur

Lesen

Einkünfteerzielungsabsicht trotz langjährigem Wohnungsleerstand

Aufwendungen für eine nach Herstellung, Anschaffung oder Selbstnutzung leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat. Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung leersteht, sind auch während der Zeit

Lesen

Investitionszulage bei Wohnungsleerstand

Auch wenn Wohnungen während des Bindungszeitraums mehr als ein Jahr leer stehen, können zur Vermietung bestimmte Wohnungen fremden Wohnzwecken dienen. Im hier vorliegenden Fall wurde der Klägerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die beantragte Zulage für Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden gemäß § 3 des Investitionszulagengesetzes 1999 (InvZulG 1999) von 15 %,

Lesen