Berlin

Das Wohnungsbordell im Mischgebiet

Ein Wohnungsbordell in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Mischgebiet ist bauplanungsrechtlich nicht von vorneherein unzulässig.

In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall begehrt die Klägerin eine Baugenehmigung für die Änderung einer Wohnnutzung in eine gewerbliche Nutzung. Sie ist Mieterin

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Prostitution im Sperrgebiet

Prostitution ist in größeren Städten unvermeidbar und dort müssen Toleranzzonen verbleiben. In einer Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohnern darf die Prostitution nicht für das gesamte Gemeindegebiet, sondern nur für Teile dieses Gebiets verboten werden. Die Befolgung einer Sperrgebietsverordnung ist

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Das Verbot der Wohnungsprostitution

Die Sperrgebietsverordnung aus dem Jahr 1993 bietet keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für die Untersagung eines Massagesalons. So ist es nicht mehr zulässig, die Ausübung der Prostitution außerhalb ausgewiesener Toleranzzonen ohne eine konkrete Bewertung daraus resultierender schädlicher Auswirkungen auf die Nachbarschaft, insbesondere

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Modellwohnungen fürs Gewerbe

Einkünfte, die aus der Vermietung an Prostituierte erzielt werden, sind nach einer Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts Einkünfte aus Gewerbebetrieb, nicht aus Vermietung und Verpachtung. Sie unterliegen daher (neben der Einkommensteuer) auch der Gewerbesteuer.

In dem vom Niedersächsichen Finanzgericht entschiedenen Fall

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Kein Wohnungsbordell in der Kleinstadt

Die Stadt Pirmasens hat einen Prostitutionsbetrieb, den die Klägerin innerhalb des Stadtgebietes verlegt hat, zu Recht verboten. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Klägerin betrieb von 1996 bis Ende Oktober 2008 in einem gemieteten Gebäude in Pirmasens eine

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Bordelle im Sperrbezirk

Auch Bordelle, die in einem Sperrbezirk betrieben werden, können Bestandsschutz geniesen, wie eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgericht Neustadt zeigt. Die Verwaltungsrichter von der Weinstraße hielten das Vorgehen der Stadt Pirmasens gegen ein Wohnungsbordell wegen eines Ermessensfehlers für rechtswidrig.

In dem

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