Während der Trennungszeit ist der auf § 985 BGB gestützte Antrag eines Ehegatten gegen den anderen auf Herausgabe der Ehewohnung unzulässig.
Die Ehewohnung behält diese Eigenschaft während der gesamten Trennungszeit.
Der Eigentümer-Ehegatte, der dem anderen Ehegatten die Ehewohnung im Sinne
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