Ein Miteigentümer kann sein Wohneigentum durch eine Zwangsversteigerung verlieren, wenn den übrigen Miteigentümern nach längerem Wohngeldrückstand eine Fortsetzung des Gemeinschaftsverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist.
Miteigentümer betreiben Zwangsversteigerung zur Schuldentilgung
Im vorliegenden Fall hatte ein Miteigentümer von Gemeinschaftseigentum mehrere Jahre seinen
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