Es gibt kein Gesetz, wonach das Land Schleswig-Holstein verpflichtet ist, die Anwesenheit von Wölfen in Schafzuchtgebieten im Land zu verhindern. Da Regelungen vorhanden sind, nach denen den Landwirten Entschädigungen bei Wolfsangriffen und Unterstützung bei der Schaffung von Schutzmaßnahmen gegen Wölfe geleistet werden, liegt kein Unterlassen des Gesetz- oder Verordnungsgebers vor.
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