Die vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilte Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfes im Landkreis Cuxhaven bleibt vollziehbar.
Der Erteilung der bis zum 3. November 2025 befristeten Ausnahmegenehmigung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
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