Der überteuerte Schlüsseldienst

Auch der Vertrag mit einem Schlüsseldienst kann als wucherähnliches Rechtsgeschäft gemäß § 138 Abs.1 BGB sittenwidrig und damit nichtig sein.

Ein wucherähnliches Rechtsgeschäft liegt vor, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein besonders grobes Missverhältnis besteht und die hierdurch begründete tatsächliche

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Bücherregal

Der wucherische Grundstückskauf

Bei der Prüfung, ob bei einem Immobilienkaufvertrag ein auffälliges bzw. besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, sind die von dem Verkäufer übernommenen, üblicherweise von dem Käufer zu tragenden Erwerbsnebenkosten von dessen Leistung abzuziehen.

Ein gegenseitiger Vertrag ist als

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Vergütung für Mehrmengen

Steht die nach § 2 Nr. 3 oder Nr. 5 VOB/B zu bestimmende Vergütung für Mehrmengen oder geänderte Leistungen in einem auffälligen, wucherähnlichen Missverhältnis zur Bauleistung, kann die dieser Preisbildung zugrunde liegende Vereinbarung sittenwidrig und damit nichtig sein.

Beträgt die

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Der Wucher im Zivilprozess

Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig. Nach § 138 Abs. 2 BGB trifft dieses Nichtigkeitsverdikt insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an

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