Zahlung auf Steuerverbindlichkeiten – und die Insolvenzanfechtung

Auch Zahlungen auf Steuerverbindlichkeiten unterliegen der Insolvenzanfechtung gemäß §§ 129 ff. InsO. Der insolvenzrechtliche Rückgewähranspruch verdrängt grundsätzlich die außerhalb der Insolvenz geltenden Regelungen etwa im Steuer- oder Abgabenrecht. Eine Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn die Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch den Zugriff auf das Vermögen

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Insolvenzanfechtung – und die Kenntnis von der Zahlungseinstellung

Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung hat der Tatrichter gemäß § 286 ZPO unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme zu prüfen. Ob ein bestimmter Gläubiger Kenntnis von der Zahlungseinstellung oder der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit hat, hängt davon ab, welche konkreten

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Steuerzahlungen unter Vollstreckungsdruck

Zahlt der Schuldner auf Steuerforderungen nur noch unter Vollstreckungsdruck und weiß der Steuergläubiger, dass die Hausbank des Schuldners eine Ausweitung seines ausgeschöpften Kreditlimits ablehnt und Zahlungen nur noch aus einer geduldeten Kontoüberziehung erfolgen, kann daraus auf eine Zahlungseinstellung des Schuldners und einen Benachteiligungsvorsatz sowie dessen Kenntnis geschlossen werden. In dem

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Ratenzahlung nach Zahlungseinstellung – und die Darlegungslast bei der Insolvenzanfechtung

Hatte der Schuldner seine Zahlungen eingestellt, muss der Anfechtungsgegner darlegen und beweisen, dass der Schuldner die Zahlungen im Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung allgemein wieder aufgenommen hatte. Allein die Tatsache, dass über die Verbindlichkeit des Schuldners gegenüber dem Anfechtungsgegner (hier: in einem gerichtlichen Vergleich) eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde und der Schuldner

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Ratenzahlung in der Zwangsvollstreckung – und die Insolvenzanfechtung

Schweigt der Schuldner einer erheblichen Forderung während eines monatelangen Zeitraums auf Rechnungen und Mahnungen und bietet er nach Einschaltung eines Inkassounternehmens und Erwirken eines Mahnbescheids in dem auf seinen Widerspruch eingeleiteten gerichtlichen Verfahren die ratenweise Zahlung der Gesamtforderung einschließlich der Zinsen und der angefallenen Kosten an, hat der Gläubiger die

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Oberlandesgericht München

Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Inkassounternehmen – als Eingeständnis der Zahlungsunfähigkeit

Die Bitte des Schuldners um Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung entspricht nicht den Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs, wenn sie nach mehrmaligen fruchtlosen Mahnungen und nicht eingehaltenen Zahlungszusagen gegenüber einem von dem Gläubiger mit dem Forderungseinzug betrauten Inkassounternehmen geäußert wird. In einem solchen Fall handelt es sich nicht um eine Ratenzahlungsvereinbarung, die sich im

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Ratenzahlung – und die Insolvenzanfechtung

Zahlt der Schuldner auf eine relativ geringfügige Forderung erst aufgrund mehrerer Mahnungen nach über einem Jahr zwei Raten und tilgt die Forderung nicht vollständig, kann das Tatgericht zu dem Ergebnis gelangen, dass der Gläubiger allein hieraus nicht auf eine Zahlungseinstellung des Schuldners schließen musste. Zahlungen eines Schuldners sind nach §

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Oberlandesgericht München

Verspätet gezahlte Sozialversicherungsbeiträge – und ihre Insolvenzanfechtung

Werden Sozialversicherungsbeiträge mehrere Monate verspätet abgeführt, kann daraus auf eine Zahlungseinstellung des Schuldners und einen Benachteiligungsvorsatz geschlossen werden. Die bewirkten Überweisungen stellen Rechtshandlungen der Schuldnerin dar. Auch soweit der Schuldner – wie hier – zur Abwendung einer ihm angedrohten, demnächst zu erwartenden Vollstreckung leistet, ist eine anfechtbare Rechtshandlung gegeben. Er

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Zahlungseinstellung – und die Nachfrage wegen einer Ratenzahlung

Die Bitte des Schuldners auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ist, wenn sie sich im Rahmen der Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs hält, als solche kein Indiz für eine Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Die Bitte um eine Ratenzahlungsvereinbarung kann auf den verschiedensten Gründen beruhen, die mit einer Zahlungseinstellung nichts zu tun haben, etwa

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Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen – und die vermutete Zahlungseinstellung

Allein aus der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen kann nicht erst dann auf eine Zahlungseinstellung geschlossen werden, wenn der Beitragsrückstand mindestens sechs Monate beträgt. Ausreichend kann demgegenüber schon ein mehrmonatiger Beitragsrückstand sein. Ein Zahlungsrückstand von zwei bis drei Monaten allein kann jedoch nicht als ausreichend angesehen werden. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 5. Februar

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Zahlungseinstellung, Insolvenzverschleppung und die verletzte Buchführungspflicht

Die Voraussetzungen der Zahlungseinstellung gelten nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung als bewiesen, wenn der Geschäftsführer einer GmbH, der von einem Gesellschaftsgläubiger wegen Insolvenzverschleppung in Anspruch genommen wird, seine Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen verletzt hat und dem Gläubiger deshalb die Darlegung näherer Einzelheiten nicht möglich ist.

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Zahlungseinstellung

Der Schuldner hat die Zahlungen eingestellt, wenn er einen maßgeblichen Teil der fälligen Verbindlichkeiten nicht bezahlt. Diese Feststellung kann nicht nur durch eine Gegenüberstellung der beglichenen und der offenen Verbindlichkeiten, sondern auch mit Hilfe von Indiztatsachen getroffen werden. Nach § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar,

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