Sowohl für die Anfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO aF als auch für eine Anfechtbarkeit nach § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO ist die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners in dem nach § 140 InsO maßgeblichen Zeitpunkt von
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Sowohl für die Anfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO aF als auch für eine Anfechtbarkeit nach § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO ist die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners in dem nach § 140 InsO maßgeblichen Zeitpunkt von
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Auch Zahlungen auf Steuerverbindlichkeiten unterliegen der Insolvenzanfechtung gemäß §§ 129 ff. InsO.
Der insolvenzrechtliche Rückgewähranspruch verdrängt grundsätzlich die außerhalb der Insolvenz geltenden Regelungen etwa im Steuer- oder Abgabenrecht.
Eine Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn die Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder
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Mit der Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers für die Wiederaufnahme der Zahlungen nach Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Gemäß § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO muss der Gläubiger den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners bei Vornahme
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Die Insolvenzgläubiger können durch Zahlungen des Schuldners auch dann im Sinne von § 129 Abs. 1 InsO benachteiligt werden, wenn der zum Zeitpunkt der Zahlungen zahlungsunfähige Schuldner vor dem Eintritt der zur Verfahrenseröffnung führenden Insolvenz vorübergehend seine Zahlungsfähigkeit wiedererlangt.
Sowohl
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Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung hat der Tatrichter gemäß § 286 ZPO unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme zu prüfen.
Ob ein bestimmter Gläubiger Kenntnis von der Zahlungseinstellung
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Erklärt der Schuldner seinem Gläubiger, eine fällige Zahlung nicht in einem Zug erbringen und nur Ratenzahlungen leisten zu können, muss dieser allein aus diesem Umstand nicht zwingend darauf schließen, dass der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.
Die subjektiven Tatbestandsmerkmale der
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Zahlt der Schuldner auf Steuerforderungen nur noch unter Vollstreckungsdruck und weiß der Steuergläubiger, dass die Hausbank des Schuldners eine Ausweitung seines ausgeschöpften Kreditlimits ablehnt und Zahlungen nur noch aus einer geduldeten Kontoüberziehung erfolgen, kann daraus auf eine Zahlungseinstellung des Schuldners
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Hatte der Schuldner seine Zahlungen eingestellt, muss der Anfechtungsgegner darlegen und beweisen, dass der Schuldner die Zahlungen im Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung allgemein wieder aufgenommen hatte.
Allein die Tatsache, dass über die Verbindlichkeit des Schuldners gegenüber dem Anfechtungsgegner (hier: in
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Schweigt der Schuldner einer erheblichen Forderung während eines monatelangen Zeitraums auf Rechnungen und Mahnungen und bietet er nach Einschaltung eines Inkassounternehmens und Erwirken eines Mahnbescheids in dem auf seinen Widerspruch eingeleiteten gerichtlichen Verfahren die ratenweise Zahlung der Gesamtforderung einschließlich der
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Die Bitte des Schuldners um Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung entspricht nicht den Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs, wenn sie nach mehrmaligen fruchtlosen Mahnungen und nicht eingehaltenen Zahlungszusagen gegenüber einem von dem Gläubiger mit dem Forderungseinzug betrauten Inkassounternehmen geäußert wird.
In einem solchen Fall
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Zahlt der Schuldner auf eine relativ geringfügige Forderung erst aufgrund mehrerer Mahnungen nach über einem Jahr zwei Raten und tilgt die Forderung nicht vollständig, kann das Tatgericht zu dem Ergebnis gelangen, dass der Gläubiger allein hieraus nicht auf eine Zahlungseinstellung
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Werden Sozialversicherungsbeiträge mehrere Monate verspätet abgeführt, kann daraus auf eine Zahlungseinstellung des Schuldners und einen Benachteiligungsvorsatz geschlossen werden.
Die bewirkten Überweisungen stellen Rechtshandlungen der Schuldnerin dar. Auch soweit der Schuldner – wie hier – zur Abwendung einer ihm angedrohten, demnächst
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Die Bitte des Schuldners auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ist, wenn sie sich im Rahmen der Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs hält, als solche kein Indiz für eine Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
Die Bitte um eine Ratenzahlungsvereinbarung kann auf den verschiedensten Gründen
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Allein aus der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen kann nicht erst dann auf eine Zahlungseinstellung geschlossen werden, wenn der Beitragsrückstand mindestens sechs Monate beträgt.
Ausreichend kann demgegenüber schon ein mehrmonatiger Beitragsrückstand sein.
Ein Zahlungsrückstand von zwei bis drei Monaten allein kann jedoch
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Mit der Feststellung der Zahlungseinstellung und der Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes auf der Grundlage von Indizien hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Nach § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, welche der Schuldner in den letzten
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Die Voraussetzungen der Zahlungseinstellung gelten nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung als bewiesen, wenn der Geschäftsführer einer GmbH, der von einem Gesellschaftsgläubiger wegen Insolvenzverschleppung in Anspruch genommen wird, seine Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen verletzt hat und
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Bei einer Klage auf Zahlung des Saldos aus einer Schlussrechnung nach VOB/B ist ein Grundurteil, ggf. in Verbindung mit einem Teilurteil, schon dann zulässig, wenn so viele Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind, dass feststeht, dass der
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Der Schuldner hat die Zahlungen eingestellt, wenn er einen maßgeblichen Teil der fälligen Verbindlichkeiten nicht bezahlt. Diese Feststellung kann nicht nur durch eine Gegenüberstellung der beglichenen und der offenen Verbindlichkeiten, sondern auch mit Hilfe von Indiztatsachen getroffen werden.
Nach §
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