Säumniszuschläge

Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet, so ist nach § 240 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 AO für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten; abzurunden

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Die mehrfach geänderte Einkommensteuer-Festsetzung – und die Zahlungsverjährung

Wird die Festsetzung der Einkommensteuer geändert, ist im Umfang dieser Änderung auch die mit dem Änderungsbescheid verbundene Anrechnungsverfügung anzupassen, ohne dass bis dahin ggf. abgelaufene Zahlungsverjährungsfristen bezüglich früher entstandener Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entgegenstehen. Eine Teil-Zahlungsverjährung sich aus früheren Steuerbescheiden

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Verjährung von Steueransprüchen

Eine verjährungsunterbrechende Handlung eines Steueranspruchs liegt auch dann vor, wenn lediglich eine mündliche Vereinbarung über Ratenzahlungen getroffen worden ist.

Diese Ansicht zur abgabenrechtlichen Frage der Verjährung von Steueransprüchen vertrat jetzt das Finanzgerichts Rheinland-Pfalz in einem Fall, in dem bei der

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