Ist eine zahnprothetische Behandlung fehlerhaft, weil sie nicht dem fachärztlichen Standard für eine langfristige Versorgung entspricht, muss kein grober Behandlungsfehler vorliegen, der ein Schmerzensgeld von mehr als 4.000 € rechtfertigt. In einem jetzt vom Oberlandesgericht Hamm entschiedeneb Fall begab sich die Klägerin aus Bielefeld zur prothetischen Versorgung ihres Oberkiefers im
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