Fahrtkosten von Leiharbeitern

Die Fahrtkosten von Leiharbeitern sind nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster regelmäßig in tatsächlicher Höhe abziehbar. Bei Leiharbeitern, die nur bei einem Entleiher eingesetzt werden, ist danach der Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte nicht auf einen Betrag von

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