Die Bundesregierung plant mit einem jetzt in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Gesetzentwurf, das Einheitengesetz und das Zeitgesetz zu einem “Einheiten- und Zeitgesetz” zusammenzuführen, freilich ohne größere inhaltliche Änderungen vorzunehmen.
Darüber hinaus ist darin vorgesehen, Vorschriften zur Rechtsnatur, Organisation und zum
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