Bundesfinanzhof (BFH)

Schätzung per Zeitreihenvergleich

Schätzungsmethode des „Zeitreihenvergleichs“, die von der Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen insbesondere bei Gastronomiebetrieben zunehmend häufig angewandt wird, ist nur unter Einschränkungen zulässig.

Bei dem Zeitreihenvergleich andelt es sich um eine mathematisch-statistische Verprobungsmethode, bei der die jährlichen Erlöse und Wareneinkäufe

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Zeitreihenvergleichs

Seit einigen Jahren führen die FinanzFinanzverwaltung die Betriebsprüfung „digital“ durch. Die Betriebsprüfer können dabei über die IT eines Unternehmens unmittelbar Einsicht in die Buchführung ab dem Jahr 2002 nehmen und die gewonnenen Daten mit moderner Hard- und Software noch vor

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