Wer als Soldat auf Zeit in alkoholisiertem Zustand seinen Vorgesetzten beleidigt und den Hitlergruß zeigt, verletzt vorsätzlich seine Dienstpflichten und kann aus dem Dienstverhältnis entlassen werden. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines Soldaten abgewiesen, der sich damit gegen seine Entlassung gewehrt
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