Die Schulpflicht und das religiöse Erziehungsrecht der Eltern

Die El­tern kön­nen ge­stützt auf re­li­giö­se Er­zie­hungs­vor­stel­lun­gen nur in Aus­nah­me­fäl­len die Be­frei­ung ihrer Kin­der von einer Un­ter­richts­ver­an­stal­tung ver­lan­gen. An­ge­hö­ri­gen der Glau­bens­ge­mein­schaft der Zeu­gen Je­ho­vas ist es zu­mut­bar, dass ihre Kin­der in der Schu­le an der Vor­füh­rung eines Spiel­films teil­neh­men, in

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