Die nicht geschlossene Zielvereinbarung

Einem Arbeitnehmer steht ein Schadensersatzanspruch zu, wenn es wegen eines Dissenses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einem Kalenderjahr nicht zum Abschluss einer Zielvereinbarung kommt, obwohl sich beide Parteien zuvor vertraglich verpflichtet haben, unter Beachtung der beiderseitigen Interessen für das Kalenderjahr

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Tantieme und Zielvereinbarung

Hat der Arbeitgeber über die Höhe eines variablen Vergütungsbestandteils abschließend nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Beachtung bestimmter Faktoren zu entscheiden und bestimmt sich die individuelle Leistung des Arbeitnehmers nach dem Erreichen vereinbarter Ziele, so umfasst die Darlegungs- und

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