Glühbirne

Erstattungsanspruch für eine unionsrechtswidrig erhobene Steuer – und seine Verzinsung

Wurde eine nach Unionsrecht fakultative Steuerbegünstigung (hier: ermäßigter Steuersatz nach § 9 Abs. 3 StromStG a.F.) zu Unrecht nicht gewährt, sodass der Steuerpflichtige Vorauszahlungen geleistet hat, ist ein daraus resultierender Erstattungsanspruch zu verzinsen.  Der Verzinsungszeitraum beginnt mit der Leistung der jeweiligen Vorauszahlung und endet mit der Erstattung des unter Verstoß

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Frankfurt

Zuwendung eines Wertpapierdarlehens an die Tochtergesellschaft – als verdeckte Einlage

Werden durch Wertpapierdarlehen zwischen einer Mutter- und ihrer Tochtergesellschaft Ansprüche auf bereits aufgelaufene Zinsen aus den überlassenen verzinslichen Wertpapieren unter Verzicht auf die Vereinbarung von Kompensationszahlungen auf die Tochtergesellschaft übertragen, liegt darin eine verdeckte Einlage. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hat die Konzernmutter eines Konzerns geklagt, die zu

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Der Bausparvertrag – und die Bonuszinsen

Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag fließen dem Steuerpflichtigen nicht bereits mit dem jährlichen Ausweis der Zinsen auf einem von der Bausparkasse geführten Bonuskonto zu, wenn ein Anspruch auf die Bonuszinsen nur nach einem Verzicht auf das Bauspardarlehen entsteht, die Bonuszinsen erst bei Auszahlung des Bausparguthabens fällig werden und über sie nur

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Gesellschaftersicherheit, Insolvenzanfechtung – und die Zinsen nach Insolvenzeröffnung

Erhöht sich die Forderung des Dritten etwa aufgrund laufender Zinsen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und erhält der Dritte hierfür eine Befriedigung aus der Verwertung einer Gesellschaftssicherheit, umfasst der Anfechtungsanspruch gegen den Gesellschafter auch die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Ansprüche des Dritten, wenn sich sowohl die Gesellschaftssicherheit als

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Taschenrechner

Überhöhte Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens – als verdeckte Gewinnausschüttung

Bei der Ermittlung des fremdüblichen Darlehenszinses für ein unbesichertes Gesellschafterdarlehen steht die gesetzlich angeordnete Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO) einem Risikozuschlag bei der Festlegung der Zinshöhe zum Ausgleich der fehlenden Darlehensbesicherung nicht entgegen. Es widerspricht allgemeinen Erfahrungssätzen, wenn das Tatgericht ohne gegenteilige Tatsachenfeststellungen davon ausgeht,

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Geld

Zinsen auf Darlehen von Personengesellschaftern

§ 3c Abs. 2 EStG findet im Wege teleologischer Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter sind. Über die Steuerfreistellung nach § 3 Nr. 40 EStG und über das Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG ist bereits im Feststellungsverfahren der Personengesellschaft

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Wann ist die Umschuldung die geeignete Maßnahme zur Einsparung von Kreditkosten?

Für die Ablösung eines Kredits kommen verschiedene Umschuldungsmotive infrage. Die meisten Verbraucher, die ein Darlehen vor der vereinbarten Endfälligkeit in einen neuen Kredit überführen, entscheiden sich aufgrund niedriger Zinssätze zu diesem Schritt. Im Gegensatz zur Sondertilgung werden bestehende Verbindlichkeiten beim Umschulden nicht abgebaut, sondern lediglich umstrukturiert. Planmäßige und außerplanmäßige Änderungen

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Zufluss von Zinsen aus einem Lebensversicherungsvertrag – und die Verschiebung des Fälligkeitszeitpunkts

Wird ein Lebensversicherungsvertrag vor Ablauf der Versicherungslaufzeit durch Änderung von Laufzeit, Versicherungssumme, Versicherungsprämie und Prämienzahlungsdauer geändert, ohne dass eine solche Vertragsänderung von vornherein vertraglich vereinbart war oder einem Vertragspartner bereits im ursprünglichen Vertrag eine Option auf eine Änderung der Vertragsbestandteile eingeräumt worden ist, liegt hinsichtlich der Änderungen in ertragsteuerlicher Hinsicht

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Zinsen als Schaden – Hauptforderung oder Nebenforderung?

Zinsforderungen sind ausnahmsweise keine Nebenforderungen, wenn sie Teil eines einheitlichen Gesamtanspruchs sind. Das ist anzunehmen, wenn ein Schaden eingeklagt wird, der entgangene Zinsen mitumfasst. Ob ein miteingeklagter Anspruch Nebenforderung ist, kann nur aus seinem Verhältnis zu dem als Hauptforderung in Betracht kommenden Anspruch heraus beurteilt werden: Zur Hauptforderung muss die

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Schuldbeitritt – Verzugszinsen und die Kosten der Rechtsverfolgung

Aufgrund des Schuldbeitritts haftet der Beitretende nur für Kosten der Rechtsverfolgung gegen den anderen Schuldner und für diesem gegenüber bestehende Zinsansprüche, wenn derartige Ansprüche von der Beitrittserklärung umfasst sind. Derjenige, der aufgrund eines Schuldbeitritts Gesamtschuldner wird, haftetnicht wie ein Bürge akzessorisch für die Begleichung einer fremden Hauptschuld, sondern geht eine

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Schuldverschreibungen – und die Verjährung der Laufzeitzinsen

Werden für eine Schuldverschreibung auf den Inhaber keine Zinsscheine ausgegeben, verjähren die Zinsansprüche nicht nach § 801 Abs. 1 Satz 2 BGB, sondern nach den Vorschriften über die regelmäßige Verjährungsfrist der §§ 195, 199 BGB. Für die Verjährung von Laufzeitzinsen einer globalverbrieften Inhaberschuldverschreibung ohne separate Zinsscheine gilt damit nicht §

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Berliner Testament – und die testamentarisch angeordnete Verzinsung eines Vermächtnisses

Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte können sich bei einem Berliner Testament auch aus einer testamentarisch angeordneten Verzinsung eines Vermächtnisanspruchs ergeben. Zinsen, die auf einer testamentarisch angeordneten Verzinsung eines erst fünf Jahre nach dem Tode des Erblassers fälligen betagten Vermächtnisanspruchs beruhen, sind beim Vermächtnisnehmer steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr.

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Altersvorsorgebeiträge – und die Erträge des Altersvorsorgevermögens

Voraussetzung für die Erlangung der Altersvorsorgezulage ist die Leistung eines Altersvorsorgebeitrags. Es reicht nicht aus, wenn lediglich Zinsen und Erträge des Vorsorgevermögens dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben werden. Erträge des Altersvorsorgevermögens stellen daher keine Altersvorsorgebeiträge dar. Geförderte Altersvorsorgebeiträge sind gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 EStG im Rahmen der in §

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Lebensversicherungen zur Absicherung eines Betriebskredits – und die Einkommensteuer auf die Zinsen

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs im Urteil vom 12.10.2011 haben Ansprüche aus Versicherungsverträgen länger als drei Jahre der Sicherung eines betrieblichen Darlehens gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. c EStG gedient, wenn die objektiven Umstände des Einzelfalls erkennen lassen, dass der Steuerpflichtige den Versicherungsanspruch tatsächlich zur Tilgung oder

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Passivierung einer zukünftigen Zinsverbindlichkeit

Wegen der Verpflichtung, den am Bilanzstichtag laufenden Darlehensbetrag in späteren Jahren höher zu verzinsen, ist keine Rückstellung zu bilden. Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber Dritten, die nach Grund und Höhe feststehen. Die Verbindlichkeit muss eindeutig quantifizierbar sein. Schwebende Geschäfte einschließlich der Dauerschuldverhältnisse sind grundsätzlich nicht zu bilanzieren. Eine Passivierung

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Nachträglich bekannt gewordene Zinseinnahmen

Ein Steuerbescheid kann bei nachträglich bekannt gewordenen Zinseinnahmen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geändert werden. Nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen. Voraussetzung dafür ist, dass die

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Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung – und ihre Steuerpflicht wegen steuerschädlicher Verwendung

Ein durch eine Lebensversicherung besichertes Darlehen wird steuerschädlich verwendet, soweit es auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten der veräußerten Doppelhaushälfte entfällt und soweit dieser Teil der Darlehenssumme nicht unter Einsatz des Veräußerungserlöses getilgt wird. Dies führt zur Steuerbarkeit der Zinsen aus den in den Lebensversicherungsbeiträgen enthaltenen Sparanteilen. Nach § 179 Abs.

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Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer

Die Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer bei der Vererbung von Zinsansprüchen ist verfassungsgemäß. So hat das Bundesverfassungsgericht jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer bei der Vererbung von Zinsansprüchen mangels Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung angenommen. Aufgrund der Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis des Gesetzgebers ist es mit dem Gebot

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Oberlandesgericht München

Insolvenzanfechtung – und die Verzinsung

Der Rückgewähranspruch ist ab Insolvenzeröffnung mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Nach der geltenden Rechtslage entsteht das Anfechtungsrecht mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und wird zugleich der Rückgewähranspruch fällig, weil, wie ausgeführt, die Insolvenzanfechtung keiner gesonderten Erklärung bedarf. Der Zinslauf des Zinsanspruchs (§ 143 Abs. 1 Satz 2

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Insolvenzverwaltervergütung – Verzinsung und Aufhebung des Festsetzungsbeschlusses

Der Schadensersatzanspruch der Insolvenzmasse auf Rückzahlung der vom (vorläufigen) Insolvenzverwalter vor Aufhebung des Vergütungsfestsetzungsbeschlusses entnommenen Vergütung ist ab dem Zeitpunkt der Entnahme zu verzinsen. Der Insolvenzverwalter ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet, die entnommene Vergütung an die Insolvenzmasse zurückzuzahlen, nachdem der Festsetzungsbeschluss aufgehoben wurde. Der Rückforderungsanspruch ist auch nicht

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Bundesverwaltungsgericht

Die selbständig geltend gemachte Zinsforderung

Werden mit einem Rechtsmittel selbständig Zinsforderungen geltend gemacht, so sind diese nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen, wenn und soweit die dazugehörige Hauptforderung Gegenstand eines Rechtsmittels des Prozessgegners ist. Sind die von der Klägerin erhobenen Zinsforderungen im Rahmen ihrer eigenen Beschwerde nicht als Nebenforderung (§ 4 ZPO) geltend gemacht worden, weil die

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Münzen

Entgangener Zins-Gewinn als Nebenforderung

Entgangener Gewinn, der als gleichbleibender Hundertsatz einer bestimmten Summe (Zinsen) – hier als Gesamtsumme des Kapitalzuwachses berechnet – geltend gemacht wird, ist eine Nebenforderungim Sinne des § 4 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO der ebenfalls eingeklagten Hauptforderung, die den Streitwert nicht erhöht und bei der Bemessung der (hier: mit der

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„8 % über dem Basiszinssatz“

Der in einem Urteil enthaltene Zinsausspruch „8 % Zinsen über dem Basiszinssatz“ ist vom Gerichtsvollzieher regelmäßig dahingehend auszulegen, dass Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz tituliert sind. Ein Vollstreckungstitel muss den im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzenden Anspruch des Gläubigers ausweisen und Inhalt und Umfang der Leistungspflicht bezeichnen.

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Bundesfinanzhof

Stückzinsen aus Altanleihen

Auch Stückzinsen aus vor dem 1. Januar 2009 erworbenen festverzinslichen Wertpapieren („Altanleihen“) sind zu versteuern. In dem jetzt vom Finanzgericht Münster entschiedenen Streitfall hatte die Klägerin im Januar 2008 festverzinsliche Wertpapiere erworben. Sie verkaufte die Papiere im Februar 2009 und erhielt hierfür – neben dem Kurswert – auch sog. Stückzinsen

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Landgericht Hamburg

Ermittlung der Betriebsrentenanpassung

Es ist im Rahmen der Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG auf den Kaufkraftverlust abzustellen, der sich aus dem zum Anpassungsstichtag aktuellsten vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex ergibt. Prozess- und Verzugszinsen sind erst ab Rechtskraft des Urteils zu zahlen, wenn die Anpassungsverpflichtung nach § 16 Abs.

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Verzinsung zurückgeforderter Agrarsubventionen

Wird eine Beihilfe wegen einer Unregelmäßigkeit zusätzlich gekürzt, so hat die Rückforderung der Beihilfe nicht nur in Ansehung der Kürzung, sondern insgesamt Sanktionscharakter. Mit der Rückforderung kann die Behörde gleichzeitig auch eine Verzinsung der ausgezahlten Subventionen anordnen, dies allerdings nur für die Zeit ab der Bekanntgabe des Rückforderungsbescheides. Das Günstigkeitsprinzip

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Policendarlehn und die Zinsen aus Sparanteilen

Für Zinsen aus Sparanteilen in Beiträgen zu Lebensversicherungen, die weniger als drei Jahre lang der Sicherung von –aus anderen Mitteln zurückgeführten– Policendarlehen dienten, besteht, wie jetzt der Bundesfinanzhof entschied, keine Einkommensteuerbarkeit. Die Steuerfreiheit nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Sätze 2 und 3 EStG i.V.m. § 10 Abs. 2

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Oberlandesgericht München

Keine Zinsschätzung zur richterlichen Arbeitserleichterung

Darf ein Richter Zinsen im Schätzungswege (§ 287 Abs. 1 ZPO) ermitteln, nur weil die genaue Berechnung aufgrund von elf zwischenzeitlichen (bekannten und unstreitigen) Änderungen des zugrunde liegenden Schuldsaldos zeitraubend wäre? Das Oberlandesgericht Celle sah hierin angesichts der eigenen Arbeitserleichterung kein Problem und schätzte die angefallenen Zinsen. Das OLG sah

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Verjährung von Prozesszinsen

Die dreijährige Verjährungsfrist entsprechend § 195 BGB beginnt bei einer isolierten Klage auf Zahlung von Prozesszinsen für den gesamten Verzinsungszeitraum mit dem Schluss des Jahres, in dem die zu Grunde liegende Forderung rechtskräftig festgestellt wurde. Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 5. August 2009 – 3 A 39/08

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Rückforderung einer Ausfuhrerstattung

Wird wegen einer begangenen Unregelmäßigkeit zu Unrecht gewährte Ausfuhrerstattung zurückgefordert, unterliegt der damit zusammenhängende Zinsanspruch der vierjährigen Verjährungsfrist gemäß Art. 3 Abs. 1 VO Nr. 2988/95. Durch den Erlass des Rückforderungsbescheids wird die Verjährungsfrist unterbrochen. Mit dieser Entscheidung hob der Bundesfinanzhof jetzt eine Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg auf, das auf

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Gesellschafterdarlehen aus den USA

Der Bundesfinanzhof hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil zu einer häufigen Fallgestaltung aus dem Bereich des internationalen Steuerrechts Stellung genommen: Eine deutsche Personengesellschaft (KG) hatte von ihren in den USA lebenden Gesellschaftern Darlehen erhalten, und die dafür gezahlten Zinsen hatte das Finanzamt als in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte der Gesellschafter behandelt.

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Steuerpflicht von Zinsen gemäß § 44 SGB I

Von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Zusammenhang mit Rentennachzahlungen gezahlte Zinsen gemäß § 44 Abs. 1 SGB I unterliegen der Steuerpflicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Dass mit der Zinszahlung Nachteile ausgeglichen werden sollen, die der Berechtigte durch die verspätete Zahlung der Sozialleistungen erleidet, steht dem nicht

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Nutzungsausfall und Schadensminderungspflicht

Dem Eigentümer eines durch einen Unfall beschädigten Kraftfahrzeugs steht kein Anspruch auf Zahlung von Entschädigung für entgangene Gebrauchsvorteile (Nutzungsausfall) zu, wenn er gegen die ihm obliegende Schadensminderungspflicht verstößt, indem er es unterlässt, sich um eine – angekündigte – Kreditaufnahme für die beabsichtigte Fahrzeugreparatur zu bemühen.

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Gebührensatz 2,3

Ein Arzt kann nach Ansicht des Bundesgerichtshofs seine nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche ärztliche Leistungen mit dem Höchstsatz der Regelspanne abrechnen, also mit dem 2,3fachen des Gebührensatzes.

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Darlehnszinsen und Lebensversicherung

Wird ein Darlehen, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden und das aufgenommen wird, um die Einlage eines wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafters zu finanzieren, zunächst auf ein verzinsliches Girokonto des Gesellschafters eingezahlt, so erfüllt das Darlehen nicht die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG. Es

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Einkünfteerzielungsabsicht aus Vermietung und Verpachtung

Im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung ist die Einkünfteerzielungsabsicht bei einer langfristigen Vermietung nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs ausnahmsweise doch zu prüfen, wenn der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des Vermietungsobjekts sowie anfallende Schuldzinsen fremdfinanziert und somit Zinsen auflaufen lässt, ohne dass durch ein Finanzierungskonzept von vornherein deren

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Gesellschafterbezogenes Abzugsverbot für Zinsen

Der Bundesfinanzhof hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil erstmals zu der für Personengesellschaften wichtigen Frage Stellung genommen, ob die von § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes geregelte Hinzurechnung betrieblicher Kreditzinsen einheitlich für die Personengesellschaft oder bezogen auf die einzelnen Gesellschafter vorzunehmen ist. Der BFH hat sich nun für eine gesellschafterbezogene

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Prozesszinsen bei der Ausfuhrerstattung

Die im Ausfuhrerstattungsrecht vorgesehene Sanktion wegen zu Unrecht beantragter Erstattung aufgrund falscher Angaben des Ausführers ist keine Abgabe zu Marktordnungszwecken, sondern ein unselbständiger Rechnungsposten bei der Festsetzung des zustehenden Erstattungsbetrags, so dass im Fall einer erfolgreichen gerichtlichen Anfechtung der Erstattungsfestsetzung Prozesszinsen auch auf den erstrittenen Sanktionsbetrag gemäß § 14 Abs.

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