Durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 hat der Gesetzgeber den betrieblichen Schuldzinsenabzug ab dem Wirtschaftsjahr 1999 bzw. 1998/1999 in § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes (EStG) neu geregelt. Schuldzinsen, die auf Überentnahmen des Betriebsinhabers beruhen, sind seither nicht mehr abziehbar.
LesenSchlagwort: Zinsen
Kapitalerträge 1994-1997
Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG ist auch in den Veranlagungszeiträumen seit 1994 nicht verfassungswidrig. Meint der Bundesfinanzhof.
LesenSchenkkreise
Die Teilnehmer an einem sogenannten „Schenkkreis“ können, wie der Bundesgerichshof in zwei jetzt veröffentlichten Urteilen bestätigt hat, die Rückerstattung der Beträge verlangen, die er im Zuge der Teilnahme an diesem „Schenkkreis“ gezahlt hat.
LesenDarlehnsfinanzierte Renten
Ein in den letzten Jahren mit großem Aufwand beworbenes Renten-Steuersparmodell hat jetzt auch den Bundesfinanzhof erreicht: Auch dann, wenn jemand aufgrund eines Finanzierungskonzepts eine Sofortrente als abgekürzte Leibrente (Rente I) durch ein endfälliges Darlehen finanziert und die auszuzahlenden Rentenleistungen u.a. dazu verwendet, um die Prämien für eine aufgeschobene Leibrente (Rente
LesenImmobiliengeschäfte und Haustürwiderrufsgesetz
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat grundsätzlich bestätigt, dass das deutsche Recht und die Rechtsprechung des BGH zum Widerruf von Haustürgeschäften europarechtskonform ist.
LesenVerzinsung von Steuernachforderungen
Ergibt sich bei einer späteren Änderung der Steuerfestsetzung ein Nachzahlungsbetrag, fragt es sich, wie dieser zu verzinsen ist.
LesenLaufzeitverlängerung bei Lebensversicherungen
Die nachträgliche Verlängerung eines Versicherungsvertrages führt trotz gleich bleibender Beitragsleistung steuerrechtlich zu einem neuen Vertrag, wenn die Möglichkeit der Vertragsänderung im ursprünglichen Versicherungsvertrag nicht vorgesehen war und sich aufgrund der Vertragsänderung die Laufzeit des Vertrages, die Prämienzahlungsdauer, die insgesamt zu entrichtenden Versicherungsbeiträge und die Versicherungssumme ändern.
LesenVerfassungswidrige Besteuerung von Kapitaleinkünften 2000-2002?
Der 10. Senat des Finanzgerichts Köln hat Bedenken, ob die Besteuerung von Kapitaleinkünften für die Jahre 2000 bis 2002 mit dem Grundgesetz vereinbar ist und hat die Vorschrift des § 20 EStG in der für diese Jahre maßgeblichen Fassung durch Beschluss vom 22.9.2005 – 10 K 1880/05 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
LesenHinzurechnungen bei der Gewerbesteuer
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verstoßen die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen der Miet- und Pachtzinsen (§ 8 Nr. 7 Satz 2 Halbsatz 1 GewStG) und der Teilwerte der nicht in Grundbesitz bestehenden Wirtschaftsgüter (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 Halbsatz 1 GewStG) beim Mieter oder Pächter weder gegen gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbote noch
LesenHausfinanzierung mit Lebensversicherungen
Verluste können regelmäßig nur dann einkommensteuerlich geltend gemacht werden, wenn auf Dauer auch einmal Gewinne zu erwarten sind. Werden voraussehbar auf Dauer nur Verluste erwirtschaftet, liegt die Vermutung nahe, dass hier kein Einkommen erzielt, sondern nur eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei vorliegt.
LesenMieteinkünfte aus Baudenkmälern
Auch die Renovierung und Vermietung von Baudenkmälern kann, wie der Bundesfinanzhof nun in dem Fall einer denkmalgeschützten Windmühle entschied, zu steuerlich relevanten Verlusten aus Vermietung und Verpachtung führen.
LesenZinsen bei Steuernachforderungen
Wurden bei der erstmaligen Steuerfestsetzung keine Erstattungs- oder Nachzahlungszinsen festgesetzt, weil die Frist des § 233a Abs. 2 AO 1977 noch nicht abgelaufen war, so sind nach einer Änderung der Steuerfestsetzung Zinsen auf der Grundlage des Unterschieds zwischen dem neuen und dem früheren Soll gemäß § 233a Abs. 5 Satz
LesenDarlehnszins bei teilweise selbstgenutzten Immobilien
Wird ein Hausgrundstück gekauft oder ein Haus errichtet und das Haus sodann teils privat genutzt und teils vermietet, stellt sich die Frage, wie die Zinsen auf die Kauf- oder Baufinanzierung auf den privaten und den vermieteten Teil aufgeteilt werden können. Hier hat der Bundesfinanzhof nun eine bürgerfreundliche Lösung gefunden:
LesenSchuldzinsenabzug
Darlehenszinsen sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige die –gesondert ausgewiesenen– Anschaffungskosten eines der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteils tatsächlich mit den Darlehensmitteln begleicht.
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