Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Unternehmens kann eine Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter erhoben werden. In dem dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrunde liegenden Fall klagte ein eingetragener Verein zum Schutz von Verbraucherinteressen gegen den Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Energieversorgungsgesellschaft. Diese warb Kunden von Energielieferverträgen
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