Bundesgerichtshof (Erbgroßherzogliches Palais)

Der Zwischenstreit um ein Zeugnisverweigerungsrecht

Begründet der Zeuge im Zwischenstreit das Recht zur Zeugnisverweigerung einerseits mit der Verwandt- oder Schwägerschaft zur Partei und andererseits mit der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung, handelt es sich um zwei unterschiedliche Verfahrensgegenstände. Erklärt das erstinstanzliche Gericht die Zeugnisverweigerung nur aus einem der beiden Weigerungsgründe für rechtmäßig, fällt der andere Weigerungsgrund in

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Justizzentrum Köln

Der Kläger – und seine ladungsfähige Adresse

Eine ordnungsgemäße Klageerhebung setzt grundsätzlich die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers voraus; die Adresse eines Postdienstleisters, der lediglich mit der Weiterleitung der an den Kläger gerichteten Post beauftragt ist, reicht hierfür nicht aus. Gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO muss die Klageschrift die Bezeichnung der Parteien enthalten.

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Oberlandesgericht Dresden

Der Gehörsverstoß im Schadensersatzprozess

Mit dem Vorliegen eines Gehörsverstoßes in einem Schadensersatzprozess hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass Art. 103 Abs. 1 GG dann verletzt ist, wenn der Tatrichter Angriffs- oder Verteidigungsmittel einer Partei in offenkundig fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift zu Unrecht für ausgeschlossen erachtet hat.

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Landgericht München II

Erstinstanzliche Beweisaufnahme – und die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts

Die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts hinsichtlich der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellung ist nicht auf den Umfang beschränkt, in dem eine zweitinstanzliche Tatsachenfeststellung der Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt. Daher hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Überzeugungsbildung nicht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen. Vielmehr können sich Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen

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Bundesgerichtshof

Erledigung in der Revisionsinstanz – und die noch in den Vorinstanzen rechtshängige Verfahrensteile

Im Fall übereinstimmender Erledigungserklärungen hinsichtlich eines Teils des Rechtsstreits hat das Revisionsgericht in Abweichung von dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung auch dann, wenn nur ein Teil des Rechtsstreits bei ihm und ein weiterer Teil in einer der Vorinstanzen weiter anhängig ist, eine Kostenentscheidung nach § 91a Abs. 1 ZPO

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Kalender Frist

Die versagte Fristverlängerung für die Beschwerdebegründung – und die Wiedereinsetzung

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof erneut mit einer Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist von Amts wegen bei Versagung einer beantragten Fristverlängerung über den ohne Einwilligung des Gegners bewilligungsfähigen Zeitraum hinaus zu befassen: Im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat das Oberlandesgericht Dresden eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

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Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)

Teilrücknahme einer Rechtsbeschwerde

Die Teilrücknahme einer Rechtsbeschwerde kann durch die Beschränkung des Rechtsbeschwerdeantrags erfolgen. Die Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Antrag zu 2 stellt eine Teilrücknahme der Rechtsbeschwerde dar. Da die Antragsgegnerin im hier entschiedenen Fall innerhalb der verlängerten Frist des § 575 Abs. 2 Satz 1 und 3, § 551 Abs. 2

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Oberlandesgericht Stuttgart

Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung

Mit den inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründung hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO hat die Berufungsbegründung die Bezeichnung der Umstände zu enthalten, aus denen sich nach Ansicht des Rechtsmittelführers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben.

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Kalender

Die wiederholte Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist – trotz vorheriger "letztmaliger" Verlängerung

Mit den Voraussetzungen einer wiederholten Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist mit Einwilligung des Gegners hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: In dem zugrunde liegenden Verfahren um Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Dieselfahrzeugs wendet sich der Kläger gegen die Verwerfung seiner Berufung durch das Oberlandesgericht Oldenburg. Die Berufung gegen das

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Kalender

Fristenkontrolle in der Anwaltskanzlei – und die Vorfrist

Ein Rechtsanwalt hat durch geeignete organisatorische Vorkehrungen dafür zu sorgen, dass Fristversäumnisse möglichst vermieden werden. Hierzu gehört die allgemeine Anweisung, bei Verfahrenshandlungen, deren Vornahme ihrer Art nach mehr als nur einen geringen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert, wie dies regelmäßig bei Rechtsmittelbegründungen der Fall ist, außer dem Datum des

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Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)

Aschlussrevision

Eine Anschlussrevision gemäß § 554 ZPO ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur zulässig, wenn ihr Gegenstand in einem unmittelbaren rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit demjenigen der Revision steht. Auf diese Weise wird einerseits der Wille des Gesetzgebers befolgt, wonach durch die Anschlussrevision dem Revisionsbeklagten die Möglichkeit eröffnet werden soll,

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Kalender

Überprüfung der Fristen – bei Vorlage der Handakte

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Anwalt die Berechnung einer Frist, ihre Notierung auf den Handakten, ihre Eintragung im Fristenkalender, die Bestätigung der Kalendereintragung durch einen Erledigungsvermerk auf den Handakten sowie die Einhaltung seiner darauf bezogenen Anweisungen stets zu prüfen, wenn ihm die Handakten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen

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Ziviljustizgebäude Amtsgericht/Landgericht Hamburg

Die äußerungsrechtliche einstweilige Verfügung – und die prozessuale Waffengleichheit

Der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit ist eine Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes im Zivilprozess und sichert verfassungsrechtlich die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor Gericht. Das Gericht muss den Prozessparteien im Rahmen der Verfahrensordnung gleichermaßen die Möglichkeit einräumen, alles für die gerichtliche Entscheidung Erhebliche vorzutragen und alle

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Bundesarbeitsgericht

Berufungsbegründung – und die Umstellung des Klageantrags

Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung durch das angefochtene Urteil und deren Erheblichkeit für das Ergebnis der Entscheidung ergibt. Erforderlich ist eine hinreichende Darstellung der Gründe, aus denen sich die Rechtsfehlerhaftigkeit der angefochtenen Entscheidung ergeben

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Kalender

Das Vertrauen auf eine Fristverlängerung

Das Vertrauen auf eine Fristverlängerung kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann rechtfertigen, wenn der Fristverlängerungsantrag die erforderliche Form wahrt. Ob ein nach dem 1.01.2022 eingegangener Fristverlängerungsantrag formgerecht ist, richtet sich nach § 130d ZPO. Zwar darf der Rechtsmittelführer in der Regel auf die Bewilligung einer rechtzeitig beantragten

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Bundesarbeitsgericht

Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz – und die Darlegungs- und Beweislast

Die Darlegungs- und Beweislast für einen Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz liegt grundsätzlich beim anspruchstellenden Arbeitnehmer. Nach den allgemeinen Regeln der Normenbegünstigung hat er die Voraussetzungen des Anspruchs auf Gleichbehandlung darzulegen und daher vergleichbare Arbeitnehmer zu nennen, die ihm gegenüber vorteilhaft behandelt werden. Ist dies erfolgt, muss der Arbeitgeber –

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Bundesarbeitsgericht

Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz – und der Auskunftsanspruch

Zur Bestimmung von auf dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beruhenden Leistungsansprüchen kann nach den in der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen ein auf § 242 BGB gestützter Auskunftsanspruch bestehen.  Grundsätzlich besteht keine nicht aus besonderen Rechtsgründen abgeleitete Pflicht zur Auskunftserteilung für die Parteien des Rechtsstreits. Die Zivilprozessordnung kennt keine – über die anerkannten Fälle

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Oberlandesgericht München

Die erforderliche Rechtsmittelbeschwer – und ihre Glaubhaftmachung

Die beklagte Partei, deren Beschwer aus einer Verurteilung nicht dem Streitwert der Klage entspricht, ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehindert, sich zur Glaubhaftmachung ihrer nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO erforderlichen Rechtsmittelbeschwer auf neues Vorbringen zu stützen. In der hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Nichtzulassungsbeschwerde ging es um einen Nachbarstreit.

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Kalender Frist

Die versehentlich beim Ausgangsgericht eingereichte Berufungsschrift

Reicht eine Partei eine Rechtsmittelschrift beim unzuständigen Ausgangsgericht ein, so entspricht es regelmäßig dem ordentlichen Geschäftsgang, dass die Geschäftsstelle die richterliche Verfügung der Weiterleitung des Schriftsatzes an das Rechtsmittelgericht am darauf folgenden Werktag ausführt. Die Partei hat darzulegen und glaubhaft zu machen, dass sie wegen eines davon abweichenden üblichen Geschäftsgangs

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Landgericht Braunschweig (Altbau)

Grundurteil – und die auf den Anspruchsgrund beschränkte Revisionszulassung

Wurde die Revisionszulassung der Revision wirksam auf den Anspruchsgrund beschränkt, ist die Revision unzulässig, soweit sie Einwendungen erhebt, die durch Erlass eines Grundurteils zulässigerweise in das Betragsverfahren hätten verwiesen werden können. Einer Beschränkung der Zulassung der Revision auf den Anspruchsgrund steht nicht entgegen, dass die Entscheidungsformel des Berufungsurteils keinen Zusatz

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Amtsgericht und Landgericht Berlin Llittenstraße,

Einstweilige Verfügung ohne vorherige Anhörung – oder: wieder einmal die Pressekammer des Landgerichts Berlin

Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen einer einstweiligen Anordnung erneut festgestellt, dass eine im Beschlusswege erlassene einstweilige Unterlassungsverfügung des Landgerichts Berlin die betroffene Website-Betreiberin in ihrem grundrechtsgleichen Recht auf prozessuale Waffengleichheit gemäß Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 verletzt.  Mit ihrer Verfassungsbeschwerde und ihrem Antrag auf

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OLG Hamm

Verbot eines Klageverbots

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren hat das Oberlandesgericht Hamm ein Verbot ausgesprochen, ein in Deutschland betriebenes Klageverfahren durch ein im Ausland außerhalb der Europäischen Union erwirktes Klageverbot zu stoppen. In einem Investitionsschutz-Streit wurde das Königreich Spanien von zwei Tochterunternehmen eines Essener Energieunternehmens vor einem Schiedsgericht des ICSID (International Centre for Settlement

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Landgericht Bremen

Erledigung der Berufung – durch Berichtigung des erstinstanzlichen Urteils

Mit der Erledigung der Berufung im Fall der Berichtigung des erstinstanzlichen Urteils hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Eine Erledigung des Rechtsmittels ist gegeben, wenn ein ursprünglich zulässiges und begründetes Rechtsmittel nachträglich unzulässig oder unbegründet wird. Diese Voraussetzungen können wie im hier entschiedenen Fall- auch infolge der Berichtigung des

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Amtsgericht und Landgericht Berlin Llittenstraße,

Berufungsbegründung per beA – und die Kontrolle der ordnungsgemäßen Übermittlung

Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsbegründung) über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erfordert auch die Prüfung anhand des zuvor sinnvoll vergebenen Dateinamens, ob sich die erhaltene automatisierte Eingangsbestätigung gemäß § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO auf die Datei mit dem Schriftsatz bezieht, dessen Übermittlung erfolgen

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Amtsgericht und Landgericht Berlin Llittenstraße,

Die Mietstreitigkeit – und die nicht zugelassene Revision

Die Nichtzulassung eines Rechtsmittels kann die unterlegene Partei in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 3 GG) verletzen. Der hier entschiedenen Verfassungsbeschwerde lag eine Mietstreitigkeit aus Berlin zugrunde: Die hier beschwerdeführende Vermieterin einer Wohnung wurde von einer Inkassodienstleisterin aus abgetretenem

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Finanzgericht und Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

Berufungsbegründung vor dem Landesarbeitsgericht

Die Berufungsbegründung muss auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnitten sein und sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn sie diese bekämpfen will. Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann zwar nicht verlangt werden. Doch reicht es für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen

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Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)

Erfüllung während des Revisionsverfahrens

Die Behauptung der Revisionserwiderung, die Klageforderung sei von einem anderen Gesamtschuldner inzwischen vollständig erfüllt, kann im Revisionsverfahren aus prozessualen Gründen nicht berücksichtigt werden. Nach § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO unterliegt nur dasjenige Parteivorbringen der Beurteilung des Revisionsgerichts, das aus dem Tatbestand des Berufungsurteils oder dem Sitzungsprotokoll ersichtlich ist.

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Büroarbeit

Beiziehung von Strafakten im Zivilprozess

Gemäß § 432 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 474 Abs. 1, § 479 Abs. 4 Sätze 2 und 3 StPO steht einer Partei grundsätzlich die Möglichkeit zur Verfügung, in einem anhängigen Zivilprozess (Teile von) Ermittlungs- beziehungsweise Strafakten beiziehen zu lassen. Nach § 474 Abs. 1 StPO ist den

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Bundesarbeitsgericht

Alternative Klagehäufung?

Eine Klage ist hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO wenn sich aus dem Vorbringen der Klägerin ergibt, in welcher Reihenfolge das Gericht über die im Weg der alternativen Klagehäufung verfolgten Ansprüche entscheiden soll. Eine alternative Klagehäufung verstößt gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr.

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Bundesgerichtshof

Beschränkung der Revisionszulassung – in den Urteilsgründen

Zwar kann sich eine Beschränkung der Revisionszulassung, die, wie hier, nicht schon in der Entscheidungsformel des Berufungsurteils enthalten ist, auch aus den Entscheidungsgründen ergeben. Das ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn sich die vom Berufungsgericht als zulassungsrelevant angesehene Frage nur für einen eindeutig abgrenzbaren selbständigen Teil des Streitstoffs stellt, der Gegenstand

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Hessisches Landesarbeitsgericht

Berufungsbegründung im E-Mail-to-Fax-Verfahren – und die eingescannte Unterschrift

Bestimmende Schriftsätze können formwirksam im sog. E-Mail-to-Fax-Verfahren an das Gericht gemäß § 130 Nr. 6 ZPO übermittelt werden, selbst wenn die Unterschrift des Bevollmächtigten in der übermittelten PDF-Datei nur eingescannt ist. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte das erstinstanzliche Arbeitsgericht die Klage, entsprechend dem Antrag der Beklagten, abgewiesen.

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Oberlandesgericht München

Gerichtliche Entscheidung im noch ausgesetzten Verfahren

Gerichtliche Entscheidungen, die während einer Aussetzung der Verhandlung nach § 149 ZPO ergehen, sind nicht nichtig, sondern können mit den gegebenen Rechtsmitteln angefochten werden. Mit Beendigung der Aussetzung durch Erledigung des Strafverfahrens beginnt grundsätzlich die volle gesetzliche Frist zur Begründung eines Rechtsmittels von neuem zu laufen. Verwirft das Rechtsmittelgericht bereits vor

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OLG Naumburg

Überspannte Substantiierungsanforderungen – und der Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör in Dieselfällen

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit einer Verletzung des Anspruchs der Partei auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG durch überspannte Substantiierungsanforderungen hinsichtlich des zur Darlegung einer Arglist des Verkäufers eines vom sogenannten Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs gehaltenen Vortrags zur Prüfstandsbezogenheit der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zu befassen. Eine Partei ist nicht

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Kammergericht

Der in der Berufungsinstanz verletzte Öffentlichkeitsgrundsatz – und trotzdem keine Revisionszulassung

Das aus dem Justizgewährungsanspruch folgende Gebot effektiven Rechtsschutzes beeinflusst die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen, die für die Eröffnung eines Rechtswegs und die Beschreitung eines Instanzenzugs von Bedeutung sind. Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, darf

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Oberlandesgericht Köln

Nachtbriefkasten statt beA – und die fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung des Amtsgerichts

Erteilt das Gericht des ersten Rechtszugs entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung (§ 232 ZPO) überhaupt keine oder nur eine unvollständige Rechtsbehelfsbelehrung, fehlt es bei einem – wie hier – anwaltlich vertretenen Beteiligten in der Regel am ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Belehrungsmangel und der Fristversäumung, weil dieser für die zutreffende Information über

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Arbeitsunfall – und der Behandlungsfehler des Durchgangsarztes

Mit dem Rechtsweg für einen Rückgriff des Unfallversicherungsträgers gegen den für ihn tätigen Durchgangsarzt wegen einer fehlerhaften Behandlung im Rahmen eines Arbeitsunfalls hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem zugrunde lagen Beschwerden der Parteien eines Zivilrechtsstreits, mit denen sich die beiden Parteien gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm wegen

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