Hessisches Landesarbeitsgericht

Berufungsbegründung im E-Mail-to-Fax-Verfahren – und die eingescannte Unterschrift

Bestimmende Schriftsätze können formwirksam im sog. E-Mail-to-Fax-Verfahren an das Gericht gemäß § 130 Nr. 6 ZPO übermittelt werden, selbst wenn die Unterschrift des Bevollmächtigten in der übermittelten PDF-Datei nur eingescannt ist. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte das erstinstanzliche Arbeitsgericht die Klage, entsprechend dem Antrag der Beklagten, abgewiesen.

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Oberlandesgericht München

Gerichtliche Entscheidung im noch ausgesetzten Verfahren

Gerichtliche Entscheidungen, die während einer Aussetzung der Verhandlung nach § 149 ZPO ergehen, sind nicht nichtig, sondern können mit den gegebenen Rechtsmitteln angefochten werden. Mit Beendigung der Aussetzung durch Erledigung des Strafverfahrens beginnt grundsätzlich die volle gesetzliche Frist zur Begründung eines Rechtsmittels von neuem zu laufen. Verwirft das Rechtsmittelgericht bereits vor

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OLG Naumburg

Überspannte Substantiierungsanforderungen – und der Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör in Dieselfällen

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit einer Verletzung des Anspruchs der Partei auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG durch überspannte Substantiierungsanforderungen hinsichtlich des zur Darlegung einer Arglist des Verkäufers eines vom sogenannten Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs gehaltenen Vortrags zur Prüfstandsbezogenheit der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zu befassen. Eine Partei ist nicht

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Kammergericht

Der in der Berufungsinstanz verletzte Öffentlichkeitsgrundsatz – und trotzdem keine Revisionszulassung

Das aus dem Justizgewährungsanspruch folgende Gebot effektiven Rechtsschutzes beeinflusst die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen, die für die Eröffnung eines Rechtswegs und die Beschreitung eines Instanzenzugs von Bedeutung sind. Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, darf

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Oberlandesgericht Köln

Nachtbriefkasten statt beA – und die fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung des Amtsgerichts

Erteilt das Gericht des ersten Rechtszugs entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung (§ 232 ZPO) überhaupt keine oder nur eine unvollständige Rechtsbehelfsbelehrung, fehlt es bei einem – wie hier – anwaltlich vertretenen Beteiligten in der Regel am ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Belehrungsmangel und der Fristversäumung, weil dieser für die zutreffende Information über

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Arbeitsunfall – und der Behandlungsfehler des Durchgangsarztes

Mit dem Rechtsweg für einen Rückgriff des Unfallversicherungsträgers gegen den für ihn tätigen Durchgangsarzt wegen einer fehlerhaften Behandlung im Rahmen eines Arbeitsunfalls hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem zugrunde lagen Beschwerden der Parteien eines Zivilrechtsstreits, mit denen sich die beiden Parteien gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm wegen

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Unterschrift

Berufungsbegründung – mit der Unterschrift vom falschen Rechtsanwalt

Wird ein bestimmender, grundsätzlich von einem zur Vertretung berechtigten Rechtsanwalt eigenhändig zu unterzeichnender Schriftsatz hier Berufungsbegründung (§ 520 Abs. 5, § 130 Nr. 6 ZPO) von dem den Schriftsatz verfassenden Rechtsanwalt nicht unterzeichnet; und vom unterzeichnenden Rechtsanwalt nicht verantwortet, fehlt es an einer wirksamen Unterschrift. In dem hier vom Bundesgerichtshof

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Bundesgerichtshof (Erbgroßherzogliches Palais)

Die Schadensersatzklage des Versicherungsnehmers – und die Aufnahme des Verfahrens durch seinen Insolvenzverwalter

Ist die mit der Klage des Versicherungsnehmers geltend gemachte Schadensersatzforderung nach Rechtshängigkeit entweder infolge einer Abtretung oder infolge einer Legalzession auf den Versicherer übergegangen und fällt der Versicherungsnehmer nach dem Forderungsübergang in Insolvenz, ist der Insolvenzverwalter befugt, den unterbrochenen Rechtsstreit aufzunehmen und die Forderung im eigenen Namen gerichtlich geltend zu

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Bundesarbeitsgericht

Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz – und der Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers

Grundsätzlich besteht auch im Arbeitsverhältnis keine nicht aus besonderen Rechtsgründen abgeleitete Pflicht zur Auskunftserteilung für die Parteien des Rechtsstreits. Die Zivilprozessordnung kennt keine – über die anerkannten Fälle der Pflicht zum substantiierten Bestreiten hinausgehende – Aufklärungspflicht der nicht darlegungs- und beweisbelasteten Partei. Von diesem Grundsatz abweichend kann allerdings materiell-rechtlich nach

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Oberlandesgericht Köln

Das gestörte beA – und die Ersatzeinreichung

Ist es dem Rechtsanwalt bereits im Zeitpunkt der Ersatzeinreichung eines Schriftsatzes möglich, die vorübergehende technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung des Dokuments darzulegen und glaubhaft zu machen, hat dies mit der Ersatzeinreichung zu erfolgen; in diesem Fall genügt es nicht, wenn der Rechtsanwalt die Voraussetzungen für eine Ersatzeinreichung nachträglich darlegt und

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Bundesarbeitsgericht

Die unzureichende Berufungsbegründung

 Nach § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG iVm. § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung durch das angefochtene Urteil und deren Erheblichkeit für das Ergebnis der Entscheidung ergeben. Erforderlich ist eine hinreichende Darstellung der Gründe, aus

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Oberlandesgericht Köln

Widereinsetzung trotz Organisationsverschuldens des Prozessbevollmächtigten

Ein Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten auf der ersten Stufe der Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze (hier: fehlerhafte Streichung der Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender) steht einer Wiedereinsetzung ausnahmsweise dann nicht entgegen, wenn im Rahmen der Büroorganisation durch eine allgemeine Arbeitsanweisung Vorsorge dafür getroffen wurde, dass auf der zweiten Stufe der Ausgangskontrolle bei normalem Verlauf der

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Die per Telefax eingereichte Kündigungsschutzklage

Eine von einem Rechtsanwalt bei einem Schleswig-Holsteinischen Arbeitsgericht nach dem 1.01.2020 per Telefax eingereichte Kündigungsschutzklage wahrt nicht die Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG  Diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts erging in einem Rechtsstreit, auf den noch das bis zum 31.12.2021 geltende Recht und damit § 46c ArbGG sowie § 46g

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Bundesarbeitsgericht

Erledigungserklärungen – und ihre Auslegung

Maßgeblich für die Auslegung von Erledigungserklärungen sind die für Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätze. Entsprechend § 133 BGB ist nicht am buchstäblichen Sinn des in der Prozesserklärung gewählten Ausdrucks zu haften, sondern der in der Erklärung verkörperte Wille zu ermitteln. Im Zweifel sind Prozesserklärungen dahin auszulegen, dass das gewollt

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Amtsgericht und Landgericht Berlin Llittenstraße,

Die Berliner Pressekammer – und die prozessuale Waffengleicheit bei einstweiligen Verfügungen

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut eine im Beschlusswege ergangene einstweilige Verfügung der Pressekammer des Landgerichts Berlin aufgehoben, weil die Berliner Pressekammer zum wiederholten Male die Anforderungen an die Verfahrenshandhabung in äußerungsrechtlichen Eilverfahren verkennt. Die Voraussetzungen für eine stattgebende Kammerentscheidung gemäß § 93c Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 93a

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Oberlandesgericht Köln

Urteilsberichtigung zur Revisionszulassung

Soweit das Berufungsgericht im Tenor des angefochtenen Urteils ausgeführt hat, es lasse die Revision nicht zu, kann es den Ausspruch nachträglich wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigen, dass die Revision zugelassen werde. Eine im Berufungsurteil nicht ausgesprochene Zulassung der Revision kann gemäß § 319 Abs. 1 ZPO im Wege der Berichtigung

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Amtsgericht und Landgericht Berlin Llittenstraße,

Einstweilige Verfügung ohne vorherige Anhörung – und die prozessuale Waffengleichheit

Das Gericht muss den Prozessparteien im Rahmen der Verfahrensordnung gleichermaßen die Möglichkeit einräumen, alles für die gerichtliche Entscheidung Erhebliche vorzutragen und alle zur Abwehr des gegnerischen Angriffs erforderlichen prozessualen Verteidigungsmittel selbständig geltend zu machen. Die prozessuale Waffengleichheit steht dabei im Zusammenhang mit dem Gehörsgrundsatz aus Art. 103 Abs. 1 GG,

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Berlin Regierungsviertel

Keine Aussagegenehmigung für Merkel und Seehofer

Die ehemalige Bundeskanzlerin und der frühere Bundesinnenminister sind nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin daran gehindert, als Zeugen in einem Zivilprozess auszusagen, weil ihnen zu Recht die dafür erforderliche Aussagegenehmigung verweigert wurde. In einem beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg anhängigen zivilrechtlichen Verfahren begehrt ein früherer Abteilungsleiter im Bundesministerium des Innern

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Oberlandesgericht Köln

Das Bundesverfassungsgericht – und die vorläufige Vollstreckbarkeit zivilgerichtlicher Entscheidungen

Nach § 32 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, bleiben dabei grundsätzlich außer Betracht;

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Kammergericht

Der Streit um die Berufungsfrist – und die vernichtete Gerichtsakte

Das Gericht hat im Wege freier Beweiswürdigung zu klären, ob die Berufung der Partei fristgerecht eingegangen ist. Es hat den Sachverhalt vollständig und ohne Beschränkung auf die förmlichen Beweismittel des Zivilprozesses zu würdigen. Die Unaufklärbarkeit des rechtzeitigen Eingangs einer formwirksamen Berufungsschrift fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Rechtsmittelführers, wenn das

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Amtsgericht und Landgericht Essen

Rechtsbeschwerde gegen eine erfolgreiche Anhörungsrüge

Mit der Prüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren, ob die Anhörungsrüge, die in der Beschwerdeinstanz zur Abänderung der zunächst vom Beschwerdegericht getroffenen Entscheidung über eine sofortige Beschwerde nach § 99 Abs. 2 ZPO geführt hat, zulässig und begründet war, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. In dem zugrunde liegenden Verfahren streiten die

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Oberlandesgericht München

Berufungsbegründung – und ihre Übermittlung per beA

Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsbegründung) über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erfordert die Kontrolle, ob sich die erhaltene automatisierte Eingangsbestätigung gemäß § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO auf die Datei mit dem betreffenden Schriftsatz bezieht. In dem hier entschiedenen Fall ist ist am letzten

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Oberlandesgericht Köln

Die einseitig erklärte Erledigung des Rechtsstreits

Die Feststellung der Erledigung der Hauptsache setzt voraus, dass ein nach Klagezustellung eingetretenes Ereignis die ursprüngliche Klage unzulässig oder unbegründet werden lässt; daraus folgt aber keine rechtliche Notwendigkeit, den Erledigungszeitpunkt im Tenor festzustellen. Durch die Formulierung im Urteilstenor, dass die Klage „ursprünglich“ zulässig und begründet war, hat das Gericht zweifelsfrei

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Kalender Frist

Die Erkrankung des Rechtsanwalts – und der Wiedereinsetzungsantrag

Aktuell hate sich der Bundesgerichtshof erneut mit den Pflichten des Rechtsmittelgerichts für den Fall zu befassen, dass das Vorbringen zur Begründung eines – auf eine unvorhergesehene Erkrankung des Rechtsanwalts gestützten – Wiedereinsetzungsantrags keine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe enthält, aus der sich ergibt, auf welchen konkreten

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Audi

Unternehmensinterne Vorgänge – und die sekundäre Darlegungslast in Dieselfällen

Mit der sekundären Darlegungslast bei Vorgängen innerhalb eines Unternehmens, die auf eine Kenntnis seiner verfassungsmäßigen Vertreter von der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in sogenannten Diesel-Fällen schließen lassen, hatte sich erneut der Bundesgerichtshof zu befassen: In dem zugrunde liegenden Fall erwarb die Autokäuferin mit Kaufvertrag vom 10.08.2012 von der B. GmbH

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Oberlandesgericht Karlsruhe

Wiedereinsetzung – und die für nicht glaubhaft befundene anwaltliche Versicherung

Mit den Pflichten des Rechtsmittelgerichts, wenn es einer anwaltlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben schenkt hatte sich erneut zu befassen: Dem zugrunde lag eine verspätet eingeganene Berufungsbegründung: Die Kläger darunter ein Rechtsanwalt, der auch den anderen Kläger vertritt- machen gegen die Beklagten Ansprüche im Zusammenhang mit einem Medizinprodukt

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Bundesgerichtshof

Revisionszulassung – beschränkt oder unbeschränkt?

Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich auch bei wie hier uneingeschränkter Zulassung des Rechtsmittels im Tenor eine wirksame Beschränkung aus den Entscheidungsgründen ergeben kann. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass aus ihnen der Wille des Berufungsgerichts, die Revision in bestimmter Hinsicht zu beschränken, klar und eindeutig hervorgeht. Die

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main- Eingangsbereich

Der Anwalt in eigener Sache – oder: beA oder Fax?

Seit dem 1.1.2022 müssen Anwälte ihre Anträge und Schreiben an die Gerichte elektronisch übermitteln. Per Fax eingereichte Schriftsätze wahren keine Fristen mehr. Dies gilt unabhängig davon, ob für das Verfahren Anwaltszwang herrscht oder nicht. Mit dieser Begründung hat jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die per Fax eingereichte sofortige Beschwerde

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Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)

Rechtswahl in der Revisionsinstanz

Die Parteien können -ausnahmsweise- auch noch in der mündlichen Verhandlung in der Revisionsinstanz eine ausdrückliche Rechtswahl zugunsten deutschen Rechts treffen. Nach Art. 42 Satz 1 EGBGB können die Parteien – ebenso gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a Rom II-Verordnung – nach Eintritt des Ereignisses, durch das ein

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Oberlandesgericht Köln

Hotelbewertung – und der fehlende Gästekontakt

Bei einem Bewertungsportal (hier: Hotelbewertungsportal) reicht die Rüge des Bewerteten, einer Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, grundsätzlich aus, um Prüfpflichten des Bewertungsportals auszulösen. Zu weiteren Darlegungen, insbesondere einer näheren Begründung seiner Behauptung des fehlenden Gästekontakts, ist der Bewertete gegenüber dem Bewertungsportal grundsätzlich nicht verpflichtet. Dies gilt nicht nur in dem

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Audi

Klageänderung in der Revisionsinstanz – oder: Feststellungs- oder Leistungsklage in Dieselfällen

Mit der Zulässigkeit einer Klageänderung in der Revisionsinstanz hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Konkret ging es um den Übergang von der Feststellungsklage zur Leistungsklage in einem sogenannten „Dieselfall“: Im zugrunde liegenden Fall hat der klagende Käufer in den Tatsacheninstanzen im Wesentlichen vorgetragen, das Fahrzeug sei von dem Dieselskandal betroffen.

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LG Bremen

Formalia einer Modernisierungsmieterhöhung

Die Erklärung über eine Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) genügt regelmäßig den formellen Anforderungen nach § 559b BGB, wenn sie – im Hinblick auf die Angabe der entstandenen Kosten – die Gesamtkosten für die durchgeführte Modernisierungsmaßnahme und im Fall der Durchführung mehrerer verschiedener Modernisierungsmaßnahmen die jeweiligen Gesamtkosten für die einzelnen Maßnahmen

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Fristenkontrolle in der Anwaltskanzlei

Überträgt ein Rechtsanwalt die Notierung von Fristen einer Bürokraft, muss er durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden. Hierzu gehört insbesondere, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Fristen

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Amtsgericht und Landgericht Berlin Llittenstraße,

Berufungszurückweisung im Beschlusswege

Das Gebot effektiven Rechtsschutzes, das für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art.20 Abs. 3 GG abzuleiten ist, beeinflusst die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen, die für die Eröffnung eines Rechtswegs und die Beschreitung eines Instanzenzugs von Bedeutung sind.  Hat der Gesetzgeber

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Die nicht hinreichende Berufungsbegründung – und das rechtliche Gehör des Berufungsbeklagten

Eine Berufungsbegründung muss geeignet sein, die erstinstanzliche Entscheidung im Umfang der Anfechtung in Frage zu stellen. Bei mehreren Streitgegenständen oder einem teilbaren Streitgegenstand hat sie sich daher grundsätzlich auf alle Teile des Urteils zu erstrecken, hinsichtlich derer eine Abänderung beantragt ist; andernfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil

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