Die Nichtzulassungsbeschwerde hat die Klärungsbedürftigkeit der von ihr formulierten Fragestellung darzulegen. In diesem Zusammenhang kommt es entscheidend darauf an, ob eine eindeutige Rechtslage gegeben ist oder ob unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die Beantwortung der Rechtsfrage deshalb zweifelhaft ist.
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