Oberlandesgericht Stuttgart

Commercial Courts in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wurden in Umsetzung des Justizstandort-Stärkungsgesetzes des Bundes einen neuen Commercial Court Baden-Württemberg am Oberlandesgericht Stuttgart und Commercial Chambers am Landgericht Stuttgart eingerichtet. 

Die neuen Spruchkörper sind auf gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten und Unternehmenskäufe (M&A) spezialisiert. Sie bieten überdies den für

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Bundesarbeitsgericht

Alternative Klagehäufung

Eine alternative Klagehäufung, bei der der Kläger ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, verstößt gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2

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(Landes-)Arbeitsgericht Hamburg

Der übergangene Sachvortrag

Eine Verfahrensrüge kann darauf gestützt werden, der verfassungsrechtliche Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG sei verletzt.

Besteht die Rüge darin, Sachvortrag sei übergangen worden, ist in der Revisionsbegründung anzugeben, welchen konkreten Sachvortrag das Berufungsgericht übergangen

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Justizzentrum Erfurt

Prozesskostenhilfe für den Mehrvergleich

Schließen die Parteien nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe einen gerichtlichen Vergleich, der bisher nicht rechtshängige Gegenstände erfasst, bedarf es eines neuen – ausdrücklichen oder konkludenten – Antrags, wenn die Bewilligung auch auf den Mehrvergleich erstreckt werden soll. Die bloße Unterbreitung eines

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Bundesarbeitsgericht

Der übergangene Beweisantritt

Nach Art. 103 Abs. 1 GG sind die Gerichte verpflichtet, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen und erhebliche Beweisantritte zu berücksichtigen.

Für eine ordnungsgemäße Verfahrensrüge wegen eines übergangenen Beweisantritts genügt es

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Lastwagen

Der kartellbedingte Preishöhenschaden

Für die Darlegung eines kartellbedingten Preishöhenschadens genügt es, wenn der Transportunternehmer alle greifbaren Anhaltspunkte für die nach § 287 ZPO vorzunehmende Schadensschätzung vorträgt, zu deren Darlegung er ohne weiteres in der Lage ist. Die Vorlage einer Vergleichsmarktanalyse kann von ihm

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