Bundesarbeitsgericht

Der übergangene Beweisantritt

Nach Art. 103 Abs. 1 GG sind die Gerichte verpflichtet, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen und erhebliche Beweisantritte zu berücksichtigen.

Für eine ordnungsgemäße Verfahrensrüge wegen eines übergangenen Beweisantritts genügt es

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Lastwagen

Der kartellbedingte Preishöhenschaden

Für die Darlegung eines kartellbedingten Preishöhenschadens genügt es, wenn der Transportunternehmer alle greifbaren Anhaltspunkte für die nach § 287 ZPO vorzunehmende Schadensschätzung vorträgt, zu deren Darlegung er ohne weiteres in der Lage ist. Die Vorlage einer Vergleichsmarktanalyse kann von ihm

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Land- und Amtsgericht Düsseldorf

Rechtsmittel gegen ein Zwischenurteil

Gegen ein Zwischenurteil (§ 303 ZPO) ist ein Rechtsmittel grundsätzlich nicht eröffnet, eine Anfechtung ist nur zusammen mit dem Endurteil möglich.

Diese Rechtsmittelbeschränkung findet allerdings keine Anwendung, wenn über die Zulässigkeit der Klage abgesondert verhandelt wird (§ 280 Abs. 1

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