Die Bundeszollverwaltung führt zum 1. Oktober 2006 die zweite Stufe des IT-Verfahrens TIGER – Branntweinsteuer (ohne Steuern auf Abfindungsbranntwein) – ein.
Die Steuerbeteiligten müssen auch weiterhin ihre monatlichen Branntweinsteuer-/Erlass-/Erstattungs- bzw. Vergütungsanmeldungen bei dem für sie zuständigen Hauptzollamt einreichen. Die Hauptzollämter
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