Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission stellen die Zollbehörden der Vereinigten Arabischen Emirate, Nepals und Sri Lankas Ursprungszeugnisse nach Form A aus, die nicht mit den erforderlichen drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen übereinstimmen (fehlender guillochierter Überdruck). Die Europäische Kommission hat einer vorübergehenden Verwendung dieser Ursprungszeugnisse nach Form A zugestimmt. Es gelten die nachstehend
Lesen