Zollflugplatz

Die Versagung der Bestimmung als „Zollflugplatz“ stellt für den Flughafenbetreiber einen Eingriff in seine Berufsausübungsfreiheit dar, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde.

In dieser Verfassungsbeschwerde hatte die Beschwerdeführerin im April 2001 beantragt, den von ihr betriebenen Flughafen L.

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Zollflugplatzzwang

Die vom Bundesminster der Finanzen zu treffende Entscheidung, welcher Flugplatz Zollflugplatz ist, auf welchem Flugplatz also aus Drittländern einfliegende Luftfahrzeuge landen bzw. von welchem Flugplatz sie nach Drittländern abfliegen dürfen, richtet sich nicht an die Flugplatzbetreiber, sondern ist eine an

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