Muss der Bürger schlauer sein als der Zoll? Nein, muss er nicht – meint jedenfalls das Finanzgericht Hamburg. Hintergrund dieser richterlichen Erkenntnis war ein im Ausland bestellter Blu-ray-Player: Der Kläger hatte über das Internet einen Blu-ray-Player zum Preis von rund 500 € bestellt. Bei Abholung des Gerätes beim Zollamt meldete
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