Einwurfeinschreiben – und der Zugangsnachweis

Mit dem Auslieferungsbeleg eines Einwurfeinschreibens kann der volle Beweis des Einwurfs einer Sendung nicht geführt werden, denn der Auslieferungsbeleg ist keine öffentliche Urkunde im Sinne von § 418 ZPO. Allein der Auslieferungsbeleg eines Einwurfeinschreibens begründet auch keinen Anscheinsbeweis für den Zugang einer Sendung. Die Kündigungserklärung geht als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung

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Gerichtsgebäude

Der OK-Vermerk im Sendeprotokoll des Telefaxes

Mit dem Nachweis des Zugangs eines im Sendeprotokoll mit „OK-Vermerk“ versehenen Telefaxes hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen – und deutet ein zukünftiges Abweichen von seiner bisherigen Rechtsprechung an. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und anderer oberster Bundesgerichte, dass der „OK-Vermerk“ eines Sendeberichts lediglich ein Indiz für

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Beweiskraft einer Zustellungsurkunde

Bei der Klärung der streitigen Frage, ob und wann ein Steuerbescheid zugestellt wurde, darf sich das Finanzgericht mit der Würdigung des Inhalts der Zustellungsurkunde nach § 182 Abs. 1 Satz 1 ZPO, die den vollen Beweis für die in ihr bezeugten Tatsachen erbringt begnügen. Ein Gegenbeweis kann nur durch den

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Dokumentation der Aufgabe eines Bescheides zur Post

Es ist Aufgabe der Behörde, auch bei Auslagerung und Zentralisierung der Druckprozesse, eine hinreichende Dokumentation der Aufgabe des Bescheides zur Post sicherzustellen, um die Zugangsfiktion des § 37 Abs. 2 SGB X auszulösen. Eine E-Mail des BA-IT-Systemhauses, die allgemein und ohne konkreten Fallbezug den Ablaufprozess beschreibt, reicht als Nachweis für

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Schreibmaschine

Zugangsvereitelung durch Umzug?

Allein daraus, dass ein Beteiligter während eines Zwangsversteigerungsverfahrens, in dem mit Zustellungen zu rechnen ist, umzieht, ohne dem Vollstreckungsgericht eine neue Anschrift mitzuteilen oder einen Nachsendeantrag zu stellen, kann nicht geschlossen werden, dass er beabsichtigt, Zustellungen arglistig zu verhindern. Die Verpflichtung des Gerichts, Schriftstücke zuzustellen, entfällt nicht deshalb, weil ein

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Zugangsfiktion im Besteuerungsverfahren

Nach § 122 Abs. 2 AO gilt ein durch die Post übermittelter Steuerbescheid am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, außer wenn er nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Bestreitet nämlich der Empfänger den Erhalt innerhalb der Drei-Tages-Frist eines mit der Post übermittelten Verwaltungsakts,

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Keine Steuerbescheide per Computer-Fax

Eine vom Finanzamt mittels Computer-Fax (sog. Ferrari-Fax-Verfahren) übersandte Einspruchsentscheidung ist nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Köln nichtig, wenn sie mit keiner qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Sie entfaltet keine Rechtswirkung und setzt damit auch die einmonatige Klagefrist nicht in Gang. In dem Verfahren wendete der Kläger ein, dass er

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Die Kündigung im Hausbriefkasten

Gelangt ein Kündigungsschreiben in den Hausbriefkasten eines Arbeitnehmers, kann er als Empfänger dieser verkörperten Kündigungserklärung eine nachträgliche Klagezulassung nicht allein darauf stützen, dieses Schreiben sei aus ungeklärten Gründen nicht zu seiner Kenntnis gelangt. Der Inhaber eines Hausbriefkastens muss grundsätzlich dafür Sorge tragen und Vorsorge treffen, dass er von für ihn

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Zugangsnachweise

Im Zweifel hat die Behörde den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann der Nachweis des Zugangs nicht nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises (prima-facie-Beweis) geführt werden. Es gelten vielmehr die allgemeinen Beweisregeln (vgl. BFH, Urteil vom 14.03.1989, BStBl II 1989, 534). Der Beweis des

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