Das Finanzgericht auch dann zu einer Sachentscheidung befugt, wenn das Finanzamt zwar den Einspruch des Klägers als unzulässig verworfen hat, der Kläger sich im erstinstanzlichen Verfahren allerdings nicht auf das Begehren einer isolierten Aufhebung der Einspruchsentscheidung beschränkt, sondern u.a. die Herabsetzung der festgesetzten Einkommensteuer beantragt. In diesem Fall ist das
Lesen