Sieht ein Tarifvertrag vor, dass Arbeitnehmerinnen auf Arbeitsplätzen mit Aufgaben als Team- oder Gruppenleitung mit erheblicher Verantwortung für Personal oder Betriebsmittel eine monatliche Zulage erhalten, steht diese Zulage nur einem Gruppenleiter zu, dem in seiner Gruppe mindestens sechs Personen unterstellt
Artikel lesen










