§ 24 des Bezirkstarifvertrags für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg (BzTV‑N BW) regelt bezogen auf die Vergütung der Beschäftigten umfassend deren Überleitung in den BzTV‑N BW. Dabei waren sich die Tarifvertragsparteien bewusst, dass die Vergütung nach den neuen Entgeltregelungen niedriger als die bisherige Vergütung sein kann. Sie haben deshalb mit §
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