Berufungszulassung im Verwaltungsprozess

Die Rüge unzureichender Sachaufklärung im Verständnis des § 86 VwGO im Berufungszulassungsverfahren kann generell nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die ein rechtskundig vertretener Beteiligter in erster Instanz zu stellen unterlassen hat.

Ist ein Urteil auf mehrere selbständig tragende Gründe

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