Ist das angegriffene Urteil des Finanzgerichts nebeneinander (kumulativ) auf mehrere Rechtsgründe gestützt, von denen jeder für sich das Urteil trägt, muss für jede der selbständig tragenden Erwägungen des Finanzgerichts ein Zulassungsgrund dargelegt werden.
Ob die für die Zulassung maßgebliche Rechtsfrage
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