Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen – und ihre Kürzung um eine zumutbare Belastung

Krankheitskosten einschließlich Zuzahlungen sind außergewöhnliche Belastungen. Es ist von Verfassungs wegen nicht geboten, bei der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung dieser Aufwendungen auf den Ansatz der zumutbaren Belastung zu verzichten.

In den beiden hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fällen hatten die Steuerpflichtigen Krankheitskosten als

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