Bundesfinanzhof (BFH)

Zurückverweisung an das Finanzgericht

Eine -durch § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO ermöglichte- Zurückverweisung an einen anderen Bundesfinanzhof des Finanzgerichts setzt besondere sachliche Gründe voraus. Gravierende Verfahrensfehler des Finanzgerichts allein reichen hierfür grundsätzlich nicht aus. Hinzukommen muss vielmehr im Regelfall, dass ernstliche Zweifel

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Landgericht Bremen

Wechselnde Rechtsansichten

Ein Beschwerdegericht, das eine Sache an die erste Instanz zurückverwiesen hat, ist, wenn es erneut damit befasst wird, nicht mehr an seine entscheidungserhebliche Rechtsansicht gebunden, wenn zwischenzeitlich erstmalig eine davon abweichende höchstrichterliche Entscheidung ergangen ist.

Grundsätzlich gilt auch im sofortigen

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Landgericht Bremen

Zurückverweisung in der Berufungsinstanz

Eine Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht an das erstinstanzliche Gericht scheidet aus, wenn das Berufungsgericht aufgrund einer anderen materiell-rechtlichen Würdigung des Parteivorbringens im Unterschied zu dem Erstgericht eine Beweisaufnahme für erforderlich hält.

Eine Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2

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