Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Von der Zusammenveranlagung zur Einzelveranlagung – und der Übergang während des Klageverfahrens

Wird ein Zusammenveranlagungsbescheid während des Klageverfahrens aufgehoben und werden stattdessen Einzelveranlagungsbescheide erlassen, dann werden diese nicht gemäß § 68 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung zum Gegenstand des Klageverfahrens.

Da sich der Rechtsstreit durch die vom Finanzamt vorgenommene Aufhebung des angefochtenen Zusammenveranlagungsbescheids

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Klage im Namen beider Ehegatten?

Wird ein Antrag in der mündlichen Verhandlung lediglich namens eines Ehegatten gestellt, kann das Verfahren des anderen Ehegatten wegen Rücknahme einzustellen sein.

So auch in dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Revisionsverfahren:

Der Bundesfinanzhof geht davon aus, dass neben der Klägerin

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Zusammenveranlagungsbescheid nach Insolvenzeröffnung – und die Einspruchsbefugnis der Insolvenzverwalterin

Fällt nach Insolvenzeröffnung erzieltes Arbeitseinkommen und ein insoweit in Betracht kommender Lohn- oder Einkommensteuererstattungsanspruch als Neuerwerb in die Insolvenzmasse, steht dem Insolvenzverwalter und im vereinfachten Insolvenzverfahren dem Treuhänder für den betreffenden Besteuerungszeitraum auch die Ausübung des Veranlagungswahlrechts nach § 26

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Änderung von Antrags- und Wahlrechten

Die Ausübung von Antrags- oder Wahlrechten, die dem Grunde nach keiner zeitlichen Begrenzung unterliegen, kann geändert werden, solange der entsprechende Steuerbescheid nicht formell und materiell bestandskräftig ist. Im Falle einer partiellen Bestandskraft kommt die Änderung nur in Betracht, wenn ihre

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Steuererstattung auf’s falsche Konto

Weicht das Finanzamt für die Zahlung einer Einkommensteuererstattung von dem in der gemeinsamen Steuererklärung der Ehegatten angegebenen Konto ab und überweist auf ein anderes Konto eines Ehegatten, erfolgt diese Zahlung nicht auch mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem anderen Ehegatten –

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Der Ehegatte im EU-Ausland

Seit der Neufassung des § 1a Abs. 1 EStG 2002 durch das JStG 2008 können unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Staatsangehörige der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums die Zusammenveranlagung mit ihrem im EU/EWR-Ausland lebenden Ehegatten auch dann beanspruchen, wenn die gemeinsamen Einkünfte

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