Grundstücksteilung und Zwangsversteigerung

Eine Grundstücksteilung stellt eine gegenüber dem die Zwangsversteigerung bestrangig betreibenden Gläubiger eine gemäß § 23 ZVG relativ unwirksame Verfügung dar. Die Teilung oder Vereinigung von Grundstücken ist eine Verfügung im Sinne von § 23 ZVG. Sie ist – wenn der Gläubiger die Verfügung nicht genehmigt – ihm gegenüber unwirksam. Das

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Schreibmaschine

Die Erinnerung im Zwangsversteigerungsverfahren – und die Zuschlagsbeschwerde

Eine Zuschlagsbeschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass über eine während des Zwangsversteigerungsverfahrens zulässigerweise erhobene Erinnerung nicht entschieden worden ist. Da die Erinnerung keine aufschiebende Wirkung hat, ist das Vollstreckungsgericht nicht gehindert, das Verfahren durch Beschlussfassung und Verkündung der Zuschlagsentscheidung fortzusetzen. Die Rechte der Beteiligten werden dadurch gewahrt, dass das

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Verhandlungstisch

Die nicht verkündete Zuschlagsentscheidung

Wird die Zuschlagsentscheidung entgegen der Regelung in § 87 Abs. 1 ZVG nicht verkündet, ist sie gleichwohl wirksam, wenn das Versteigerungsgericht sie den Verfahrensbeteiligten zum Zweck der Verlautbarung förmlich zugestellt hat; der Verfahrensfehler führt allerdings zur Aufhebung der Entscheidung im Beschwerdeverfahren, wenn sie auf der Verletzung des Verfahrensrechts beruht, ohne

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Oberlandesgericht

Verschleuderung des Grundbesitzes in der Zwangsversteigerung

Ist die Verkündung des Zuschlags in dem Versteigerungstermin aufgrund einer drohenden Verschleuderung des Grundbesitzes als verfahrensfehlerhaft anzusehen, führt dies nur dann zu einem Erfolg der Zuschlagsbeschwerde, wenn der Zuschlag auf dem Verfahrensfehler beruht. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem der Schuldner sich in der Zuschlagsbeschwerde auf

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