Erhebungsverfahren beim Kindergeld – und die Zuständigkeit der Familienkassen

Die örtlich zuständigen Familienkassen sind in Kindergeldsachen nach dem Grundsatz der Gesamtzuständigkeit auch für das Erhebungsverfahren zuständig; die Konzentration der Aufgaben des Erhebungsverfahrens (hier: Erlass einer Kindergeldrückforderung) bei der Agentur für Arbeit Recklinghausen Inkasso-Service Familienkasse und der Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord war rechtswidrig. Lehnt die hiernach unzuständige Familienkasse einen Erlassantrag ab,

Lesen
Agentur für Arbeit

Kindergeld – und die Zuständigkeit der Familienkassen für das Erhebungsverfahren

Die örtlich zuständigen Familienkassen sind in Kindergeldsachen nach dem Grundsatz der Gesamtzuständigkeit auch für das Erhebungsverfahren zuständig; die Konzentration der Aufgaben des Erhebungsverfahrens (hier: Stundung einer Kindergeldrückforderung) beim Inkasso-Service Recklinghausen und der Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord war rechtswidrig. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof in einem Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit der Ablehnung

Lesen
Finanzamt

Der Abrechnungsbescheid vom falschen Finanzamt

Zuständig für den Erlass eines Abrechnungsbescheids ist die nach den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen der §§ 16 ff. AO zuständige Finanzbehörde, nicht diejenige Behörde, die den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis festgesetzt hat, um dessen Verwirklichung gestritten wird. Auf den durch eine örtlich unzuständige Behörde erlassenen Abrechnungsbescheid findet § 127 AO Anwendung: Die

Lesen

Jugendstrafrecht – und der Streit um die Zuständigkeit für die Einleitung der Vollstreckung

Die förmliche Einleitung der Vollstreckung ist keine jugendrichterliche Tätigkeit im Sinne des § 83 Abs. 1 JGG, sondern eine Aufgabe der Justizverwaltung. Besteht ausschließlich Streit über die Zuständigkeit für eine derartige Aufgabe, so liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Zuständigkeitsstreit zwischen mehreren Gerichten im Sinne von § 14 StPO

Lesen
Oberlandesgericht München

Der Streit um die Zuständigkeit des Gerichts – und die Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht

Die Revision kann gemäß § 545 Abs. 2 ZPO nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszugs seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen oder verneint hat. Durch diese Vorschrift sollen im Interesse der Verfahrensbeschleunigung und der Entlastung des Revisionsgerichts Rechtsmittelstreitigkeiten vermieden werden, die allein auf die Frage der Zuständigkeit

Lesen

Die rechtzeitige Weiterleitung eines Kostenübernahmeantrages

Wird ein Kostenantrag eines behinderten Menschen nicht innerhalb von zwei Wochen vom Rehabilitationsträger bezüglich seiner Zuständigkeit geprüft, muss er auch dann leisten, wenn er sich für unzuständig hält und den Antrag nicht rechtzeitig an die zuständige Stelle weiterleitet. So das Hessische Landessozialgericht in dem hier vorliegenden Fall einer schwerhörigen Frau,

Lesen

Zuständigkeit für den Gewerbesteuererlass in Sanierungsfällen

Der sog. Sanierungserlass ist weder eine allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung noch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift einer obersten Landesfinanzbehörde im Sinne des § 184 Abs. 2 AO. Aus dem Sanierungserlass kann sich damit bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags grundsätzlich keine Zuständigkeit des Finanzamtes zur abweichenden Festsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen nach § 163

Lesen

Aufnahme in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes

Nach dem Kulturschutzgesetz sind Kunstwerke in dem Land in das Verzeichnis einzutragen, in dem sie sich bei Inkrafttreten des Kulturschutzgesetzes befunden haben. Ist ein Land für die erfolgte Eintragung der Kunstwerke nicht zuständig gewesen, so ist die Eintragung aufzuheben. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Eintragung von drei

Lesen

Zuständigkeitswechsel im finanzgerichtlichen AdV-Verfahren

Da § 63 FGO im Aussetzungsverfahren nicht unmittelbar gilt, ist Antragsgegner eines gerichtlichen Aussetzungsverfahrens (§ 69 Abs. 3 FGO) wegen des engen Zusammenhangs zum Klageverfahren das für das Klageverfahren prozessführungsbefugte Finanzamt. Wenn noch kein Klageverfahren anhängig ist, sondern das Einspruchsverfahren das Hauptsacheverfahren darstellt, richtet sich die Passivlegitimation danach, welches Finanzamt

Lesen