Die inhaltlich unrichtige Rechtsmittelbelehrung

Ein durch eine inhaltlich unrichtige Rechtsmittelbelehrung hervorgerufener Rechtsirrtum einer anwaltlich vertretenen Partei ist nicht verschuldet, wenn die Rechtsmittelbelehrung nicht offenkundig fehlerhaft und der durch sie verursachte Irrtum nachvollziehbar ist.

Anlass für diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs war ein Rechtsstreit in einer

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