Die Bundesrepublik ist als Zustandsstörerin für einen Ölfilm verantwortlich, der sich auf einer Bundeswasserstraße befindet. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Hannover die Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen einen Bescheid der Landeshauptstadt Hannover abgewiesen, mit dem der Bund zur Zahlung von Feuerwehrkosten in Höhe von 14.890,55 Euro herangezogen wurde. Am
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