Mittellandkanal bei Petershagen

Der Ölfilm auf dem Mittellandkanal – und die Feuerwehrkosten

Die Bundesrepublik ist als Zustandsstörerin für einen Ölfilm verantwortlich, der sich auf einer Bundeswasserstraße befindet. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Hannover die Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen einen Bescheid der Landeshauptstadt Hannover abgewiesen, mit dem der Bund zur Zahlung von Feuerwehrkosten in Höhe von 14.890,55 Euro herangezogen wurde. Am

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Müllcontainer

Der vermietete Abfallcontainer – und die Zustandsstörerhaftung des Entsorgungsunternehmens

Haftet ein Entsorgungsunternehmen fürdie von ihm vermieteten Abfallcontainer als Zustandsstörer? Mit dieser Frage hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Anlaß hierfür bot dem Bundesgerichtshof ein Fall aus Erkelenz: Die Eigentümerin eines Grundstücks, auf dem sich mehrere Lagerhallen befinden, hatte eine davon an eine Firma M. ermietet. Das Mietverhältnis wurde

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Unberechtigtes Parken – und der Fahrzeughalter als Zustandsstörer

Hat ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug einer anderen Person überlassen, kann er als Zustandsstörer unter dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er auf die Aufforderung des Parkplatzbetreibers, den für eine Besitzstörung verantwortlichen Fahrer zu benennen, schweigt. Dem Parkplatzbetreiber steht gegen den als Zustandsstörer auf Unterlassung in

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Die Hangsicherung bei Eigentumsaufgabe

Ein vormaliger Eigentümer eines Hanggrundstücks kann ungeachtet der zwischenzeitlichen Eigentumsaufgabe als Zustandsverantwortlicher dazu verpflichtet werden, Sofortmaßnahmen zur vorläufigen Sicherung des Hanges durchzuführen, damit ein erneuter Hangrutsch verhindert werden kann. So das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall eines Hanggrundstücks in Vallendar, das von der ehemaligen Eigentümerin gegen einen erneuten

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Das ehemalige de Haen-Betriebsgelände in Hannover – und die Bodensanierung

Haben Bodenuntersuchungen auf Grundstücken ergeben, dass schädliche Bodenverunreinigungen in chemischer bzw. radiologischer Form vorliegen, rechtfertigt dies ein Einschreiten der Bodenschutzbehörde. Dabei darf die Bodenschutzbehörde im Rahmen der sog. Störerauswahl (allein) diejenigen Störer zur Bodensanierung heranziehen, deren rechtliche Verpflichtung zur Sanierung zweifelsfrei feststeht, was bei Grundstückeigentümern und damit sog. Zustandsstörern der

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Inanspruchnahme eines Verhaltensstörers zur Altlastensanierung

Ein vor der „Altlastenentscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts zur Grundstücksanierung herangezogener Grundstückseigentümer kann gegen die Vollstreckung bestandskräftiger Leistungsbescheide entsprechend § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG einwenden, dass diese Bescheide keine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Erwägungen zu den Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit enthalten. Eine Berufung auf dieses Vollstreckungsverbot scheidet jedoch aus, wenn der

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Geldrechner

Privatparkplatz – der Fahrzeughalter als Zustandsstörer

Überlässt der Halter sein Fahrzeug einer anderen Person zur Benutzung im Straßenverkehr, ist er Zustandsstörer, wenn es unberechtigt auf einem fremden Grundstück abgestellt wird. Auch nach Beendigung der Störung kann er Schuldner eines Unterlassungsanspruchs sein. Unterlassungsanspruch Der Mieter des betroffenen Grundstücks hat gegen den Halter des Kraftfahrzeugs einen Unterlassungsanspruch gemäß

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Erdaushub auf Nachbars Grundstück

Es kann Schadensersatz statt Leistung entsprechend § 281 Abs. 1 BGB gefordert werden, wenn die Erfüllung eines Beseitigungsanspruchs gemäß § 1004 Abs. 1 BGB nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt wird. Der Berechtigte kann nicht darauf verwiesen werden, vorab einen Titel auf Beseitigung der Störung zu erwirken und nach §

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Münzen

Der Zustandsstörer – oder: die Hecke beim Wohnungseigentum

Auch der Zustandsstörer kann, wie der Bundesgerichtshof jetzt entschied, zur Beseitigung einer Störung (und nicht bloß zur Duldung der Störungsbeseitigung) verpflichtet sein, entschied jetzt der Bundesgerichtshof in dem Rechtsstreit einer Wohnungseigentümergemeinschaft über den Schnitt einer Gartenhecke. Anders als noch in der Vorinstanz das Oberlandesgericht München in Übereinstimmung mit dem Kammergericht

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