Zustellfiktion bei der Planfeststellung

Die für die Zu­stell­fik­ti­on des § 75 Abs. 5 Satz 3 VwVfG ma­ß­ge­ben­de An­stoß­wir­kung geht von der Be­kannt­ma­chung des ver­fü­gen­den Teils des Plan­fest­stel­lungs­be­schlus­ses aus.

Im vorliegend vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Rechtsstreit über den Planfeststellungsbeschluss „Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld“ ging es unter anderem

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