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Zustellung und Zugang

Ein Dokument ist dem Zustellungsadressaten tatsächlich zugegangen, wenn er es in die Hand bekommt.

Die Heilung von Zustellungsmängeln nach § 189 ZPO setzt voraus, dass das Dokument dem Zustellungsadressaten tatsächlich zugegangen ist. Das ist der Fall, wenn der Adressat das

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Zustellung einer Beschlussverfügung

Für die Zustellung einer im Beschlusswege erwirkten einstweiligen Verfügung genügt seit dem 1.07.2014 die Übermittlung einer vom Gericht beglaubigten Abschrift des Eilrechtstitels.

Seit dem Inkrafttreten der Neufassung des § 317 ZPO durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit

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