Kalender

Zustellung demnächst – nach 5 Monaten

Die Rückwirkung der Klagezustellung auf den Zeitpunkt der Klageeinreichung nach § 167 ZPO tritt ein, wenn die Zustellung „demnächst“ erfolgt. Dabei darf nicht auf eine rein zeitliche Betrachtungsweise abgestellt werden. Vielmehr sollen, weil die Zustellung von Amts wegen geschieht, die Parteien vor Nachteilen durch Verzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsbetriebes bewahrt

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Berufungsfrist – und das Empfangsbekenntnis über die Urteilszustellung

Der Prozessbevollmächtigte einer Partei hat durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht. Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung grundsätzlich nur unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass diese im Fristenkalender notiert worden

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Die Zustellung eines Versäumnisurteils

Nach der bis zum 30.06.2014 geltenden Rechtslage musste gemäß § 317 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 ZPO auch ein Versäumnisurteil in Form einer Ausfertigung der unterliegenden Partei zugestellt werden. Die Zustellung einer beglaubigten oder einfachen Abschrift genügte hingegen nicht, um die Rechtsmittelfrist in Gang zu setzen. Eine Ausfertigung

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Schreibmaschine

Die formal nicht ordnungsgemäße Zustellung nach dem Lugano-Übereinkommen

Nach Art. 34 Nr. 2 LugÜ 2007 ist nicht auf die formal ordnungsgemäße Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks, sondern auf die tatsächliche Wahrung der Verteidigungsrechte abzustellen. Diese gelten als gewahrt, wenn der Beklagte Kenntnis vom laufenden Gerichtsverfahren erlangt hat und deswegen seine Rechte geltend machen konnte. Die Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Titels

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Die fehlerhafte Zustellung – und die Amtshaftung

Ein Zustellungsbeamter, der entgegen den Vorschriften der Zivilprozessordnung eine Zustellung falsch bewirkt, verletzt eine Amtspflicht, die ihm sowohl dem Absender als auch dem Empfänger gegenüber obliegt. Die Heilung des Zustellungsmangels nach § 189 ZPO wirkt sich nicht auf das Vorliegen einer Amtspflichtverletzung aus, sondern ist allein für den Eintritt und

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Zustellung einer Beschlussverfügung

Für die Zustellung einer im Beschlusswege erwirkten einstweiligen Verfügung genügt seit dem 1.07.2014 die Übermittlung einer vom Gericht beglaubigten Abschrift des Eilrechtstitels. Seit dem Inkrafttreten der Neufassung des § 317 ZPO durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 am 1.07.2014 werden Urteile den Parteien

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Das unzutreffende Datum auf dem Empfangsbekenntnis

Zwar bringt ein Empfangsbekenntnis als Privaturkunde nach § 416 ZPO grundsätzlich Beweis nicht nur für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks, sondern auch für den Zeitpunkt von dessen Empfang. Jedoch ist der Gegenbeweis für die Unrichtigkeit der im Empfangsbekenntnis enthaltenen Angaben zulässig. Dafür ist erforderlich, dass die Richtigkeit der Angaben

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Förmlichen Zustellungen von Postsendungen – und die Frage ihrer Umsatzsteuerpflicht

Der Bundesfinanzhof zweifelt an der Umsatzsteuerpflicht der förmlichen Zustellung von Postsendungen und hat hierzu zwei Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet. § 4 Nr. 11b UStG ordnet in seiner heute geltenden Fassung unter Bezugnahme auf das unionsrechtlich harmonisierte Postrecht eine Umsatzsteuerfreiheit sog. Post-Universaldienstleistungen an. Mit der Vorlage im

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Aktenwagen

Gerichtskostenanforderung – und die zu wahrende Klagefrist

Einer Partei ist in der Regel eine Erledigungsfrist von einer Woche zur Einzahlung des angeforderten Gerichtskostenvorschusses zuzugestehen. Auch wenn die Gerichtskostenvorschussrechnung dem Anwalt verfahrensfehlerfrei zur Vermittlung der Zahlung zugesandt wurde, ist der für die Prüfung der Kostenanforderung und deren Weiterleitung an die Partei erforderliche Zeitaufwand dieser nicht als Zustellungsverzögerung anzulasten.

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Zustellerfordernisse im Betreuungsverfahren

Nach § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG ist ein anfechtbarer Beschluss demjenigen zuzustellen, dessen erklärtem Willen er nicht entspricht. Wird der Beschluss danach nicht wirksam zugestellt, beginnt die Beschwerdefrist gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG nicht zu laufen. Das gilt gleichermaßen für die Bekanntgabe der Entscheidung des

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Landgericht Bremen

Zustellung „demnächst“ – und die Zahlung der Gerichtskosten

Eine Zustellung „demnächst“ (§ 167 ZPO) nach Eingang des Antrags oder der Erklärung bedeutet eine Zustellung innerhalb einer nach den Umständen angemessenen, selbst längeren Frist, wenn die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter unter Berücksichtigung der Gesamtsituation alles Zumutbare für die alsbaldige Zustellung getan hat. Die Zustellung ist dagegen nicht mehr „demnächst“

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Verjährung einer Ordnungswidrigkeit – oder: die unwirksame Ersatzzustellung

Die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit prüft und berücksichtigt das mit der Sache befasste Gericht von Amts wegen. Ist eine Ordnungswidrigkeit verjährt, bleibt kein Raum für die Prüfung, ob sich der Betroffene wegen Rechtsmissbrauchs auf die Unwirksamkeit einer Ersatzzustellung des gegen ihn ergangenen Bußgeldbescheides berufen darf, da die Verjährung im Bußgeldverfahren nicht

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Die nachträglich berichtigte Zustellungsurkunde

Nach § 182 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 418 Abs. 1 ZPO, der auch im finanzgerichtlichen Verfahren gilt, begründet die Zustellungsurkunde vollen Beweis des darin bezeugten Zustellungsvorgangs. Inwiefern Durchstreichungen die Beweiskraft der Urkunde ganz oder teilweise aufheben oder mindern, entscheidet das Gericht gemäß § 419 ZPO nach freier Überzeugung.

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Zwangsverwaltung – und die Heilung von Zustellungsmängeln

Fehlt es bei der Anordnung des Zwangsverwaltungsverfahrens an einer wirksamen Zustellung des Vollstreckungstitels, kann der Mangel durch Nachholung der Zustellung geheilt werden, sofern die übrigen Voraussetzungen für die Anordnung der Zwangsverwaltung weiterhin vorliegen. Die gegen die Möglichkeit einer Heilung gerichteten Bedenken sind unbegründet. Insoweit gilt nichts anderes als im Zwangsversteigerungsverfahren.

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Tarifliche Ausschlussfristen – und ihre Wahrung

Tarifliche Ausschlussfristen dienen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Der Anspruchsgegner soll sich auf die nach Auffassung des Anspruchstellers noch offene Forderung rechtzeitig einstellen, Beweise sichern und ggf. Rücklagen bilden können. Er soll vor der Verfolgung von Ansprüchen, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und nicht rechnen muss, geschützt werden. Für eine

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Ein unmissverständliche Rechtsbehelfsbelehrung?

Eine Rechtsbehelfsbelehrung in einem Bescheid, wonach der Bescheid mit dem Einspruch angefochten werden kann, wird nicht dadurch unrichtig i.S. von § 356 Abs. 2 Satz 1 AO, wenn es anschließend weiter heißt: „Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch

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Landgericht Bremen

Der Prozessbevollmächtigten im amtsgerichtlichen Verfahren – und die Zustellung an die Partei

Ein Zustellung unmittelbar an die Partei ist nach Bestellung eines Prozessbevollmächtigten im amtsgerichtlichen Verfahren unwirksam. InhaltsübersichtDer AusgangssachverhaltDie Entscheidung des BundesverfassungsgerichtsRechtliches Gehör, Art. 103 Abs. 1 GGZustellungen im ZivilprozessDeutliche Worte des Bundesverfassungsgerichts Der Ausgangssachverhalt[↑] In dem hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall erwirkte der Kläger des Ausgangsverfahrens zunächst einen Mahnbescheid über die

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Öffentliche Zustellung der Klageschrift – auch ohne beglaubigte Abschrift

Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist, § 185 Nr. 1 ZPO. Die öffentliche Zustellung erfolgt nach Bewilligung durch das Prozessgericht durch Aushang einer Benachrichtigung an der Gerichtstafel oder durch Einstellung

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Doppelte Zustellung – zuerst an den Anwalt, dann an den Mandant

Im Rahmen von § 172 Abs. 1 ZPO dient eine zusätzliche Zustellung an den anwaltlich vertretenen Beteiligten regelmäßig lediglich seiner Unterrichtung und bleibt auf die Maßgeblichkeit der Zustellung an seinen Bevollmächtigten ohne Einfluss. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenenFall hat das Amtsgericht im Rahmen eines Verfahrens zur Überprüfung der Verfahrenskostenhilfe

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Regierungsviertel

Klageerhebung – und die beglaubigte Abschrift

Zur Erhebung der Klage ist die Zustellung einer beglaubigten Abschrift der Klageschrift erforderlich, § 253 Abs. 1, §§ 166 ff. ZPO. Allerdings wird der Mangel der ordnungsgemäßen Zustellung der Klageschrift durch die Zustellung einer einfacheb Abschriften der Klageschrift an die Beklagten geheilt, § 189 ZPO. Erforderlichkeit einer beglaubigten Abschrift Die

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Gerichtsgebäude

Öffentliche Zustellung der Klageschrift – und keine beglaubigte Abschrift

Die Zustellung der Klageschrift an die Beklagte kann durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist, § 185 Nr. 1 ZPO. Die öffentliche Zustellung erfolgt nach Bewilligung durch das Prozessgericht durch Aushang einer Benachrichtigung an

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Landgericht Bremen

Klageerhebung – und die öffentliche Zustellung der Klageschrift

Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist, § 185 Nr. 1 ZPO. Die öffentliche Zustellung erfolgt nach Bewilligung durch das Prozessgericht durch Aushang einer Benachrichtigung an der Gerichtstafel oder durch Einstellung

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Maschinelle Beglaubigung eines Gerichtsbescheids

Wie bei der Zustellung eines Urteils oder anderer Entscheidungen genügt für die Zustellung des Gerichtsbescheids gemäß §§ 104, 106, 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 169 Abs. 3 ZPO die Beglaubigung durch maschinelle Bearbeitung, versehen mit dem Gerichtssiegel, ohne handschriftliche Unterzeichnung. Eine Gerichtskosten-Erinnerung ist unzulässig, soweit keine kostenrechtlichen

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Schreibmaschine

Vollziehung einer Unterlassungsverfügung – und die gescheiterte Zustellung von Anwalt zu Anwalt

Ist der Versuch, eine durch Urteil erlassene einstweilige Unterlassungsverfügung von Anwalt zu Anwalt zuzustellen (§ 195 ZPO), an der verweigerten Rückgabe des Empfangsbekenntnisses durch den bestellten Prozessvertreter des Verfügungsbeklagten gescheitert, liegt keine vollendete und damit wirksame Vollziehung im Sinne des § 929 Abs. 2 ZPO vor. Die einstweilige Einstellung der

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Öffentliche Bekanntmachungen im Insolvenzverfahren – und die Beschwerdefrist

Die öffentliche Bekanntmachung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Entscheidung wirkt als Zustellung und setzt die Beschwerdefrist in Gang, auch wenn die gesetzlich vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist. Der Belehrungsmangel kann allenfalls eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründen. Die Notfrist von zwei Wochen, innerhalb der die sofortige Beschwerde nach §

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Öffentliche Zustellung der Terminsladung

Gemäß § 53 Abs. 2 FGO i.V.m. § 185 Nr. 1 ZPO kann die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn der Aufenthaltsort einer Person unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und aller obersten Bundesgerichte ist im Hinblick

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