Die Zustellung einer Ladung nach §§ 91, 53 FGO ist als Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten nach § 53 Abs. 2 FGO i.V.m. § 180 ZPO ordnungsgemäß.
Nach dieser Vorschrift kann, wenn die Zustellung nach § 178 Abs. 1
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Die Zustellung einer Ladung nach §§ 91, 53 FGO ist als Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten nach § 53 Abs. 2 FGO i.V.m. § 180 ZPO ordnungsgemäß.
Nach dieser Vorschrift kann, wenn die Zustellung nach § 178 Abs. 1
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Bei mehrfacher Zustellung des Urteils richtet sich die Berechnung der Revisionsbegründungsfrist nach der zuletzt bewirkten Zustellung (§ 37 Abs. 2 StPO).
Dies gilt auch dann, wenn die mehreren Zustellungen nicht auf derselben Anordnung beruhen, soweit eine Zustellung nicht erst nach
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Eine Rechtsbehelfsbelehrung in einem Bescheid, wonach der Bescheid mit dem Einspruch angefochten werden kann, wird nicht dadurch unrichtig i.S. von § 356 Abs. 2 Satz 1 AO, wenn es anschließend weiter heißt: „Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid
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Ein Zustellung unmittelbar an die Partei ist nach Bestellung eines Prozessbevollmächtigten im amtsgerichtlichen Verfahren unwirksam.
In
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§ 167 ZPO findet auf die Wahrung einer in einem Tarifvertrag geregelten und durch ein einfaches Schreiben einzuhaltenden Ausschlussfrist keine Anwendung.
Nach § 37 Abs. 1 TV-L ist ein Anspruch innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen;
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Zur Erhebung der Klage ist die Zustellung einer beglaubigten Abschrift der Klageschrift erforderlich, § 253 Abs. 1, §§ 166 ff. ZPO. Der Mangel der ordnungsgemäßen Zustellung der Klageschrift an die Beklagten kann jedoch dadurch geheilt werden, dass ihm eine einfache
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Nach § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB in Verbindung mit § 167 ZPO tritt die Wirkung der Zustellung und damit die Hemmung der Verjährung bereits mit Eingang des Antrags ein, wenn
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Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist, § 185 Nr. 1 ZPO.
Die öffentliche Zustellung erfolgt nach Bewilligung durch das Prozessgericht
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Im Rahmen von § 172 Abs. 1 ZPO dient eine zusätzliche Zustellung an den anwaltlich vertretenen Beteiligten regelmäßig lediglich seiner Unterrichtung und bleibt auf die Maßgeblichkeit der Zustellung an seinen Bevollmächtigten ohne Einfluss.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenenFall hat
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Zur Erhebung der Klage ist die Zustellung einer beglaubigten Abschrift der Klageschrift erforderlich, § 253 Abs. 1, §§ 166 ff. ZPO. Allerdings wird der Mangel der ordnungsgemäßen Zustellung der Klageschrift durch die Zustellung einer einfacheb Abschriften der Klageschrift an die
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Die Zustellung der Klageschrift an die Beklagte kann durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist, § 185 Nr. 1 ZPO.
Die öffentliche Zustellung erfolgt
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Ein Güteverfahren führt die Hemmung der Verjährung des geltend gemachten Anspruchs herbei. Diese Hemmung endet gemäß § 204 Abs. 2 BGB sechs Monate nach dem Zeitpunkt, in dem die Gütestelle dem Antragsteller mitgeteilt hat, dass die Antragsgegnerin am Güteverfahren nicht
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Die Erhebung der Klage erfolgt durch Zustellung eines Schriftsatzes (Klageschrift), § 253 Abs. 1 ZPO.
Zustellung ist die Bekanntgabe eines Dokuments an eine Person in der in dem Titel 2 des ersten Buches der Zivilprozessordnung (§§ 166 ff. ZPO) bestimmten
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Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist, § 185 Nr. 1 ZPO.
Die öffentliche Zustellung erfolgt nach Bewilligung durch das Prozessgericht
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Universaldienstleistungen i.S. von § 4 Nr. 11b UStG verlangen eine Post-Zustellung an sechs Arbeitstagen pro Woche. Stellt ein Unternehmer an fünf Arbeitstagen pro Woche Post zu, erbringt er keine Universaldienstleistungen und hat keinen Anspruch gegen das BZSt auf Erteilung einer
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Wie bei der Zustellung eines Urteils oder anderer Entscheidungen genügt für die Zustellung des Gerichtsbescheids gemäß §§ 104, 106, 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 169 Abs. 3 ZPO die Beglaubigung durch maschinelle Bearbeitung, versehen mit dem Gerichtssiegel,
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Ist der Versuch, eine durch Urteil erlassene einstweilige Unterlassungsverfügung von Anwalt zu Anwalt zuzustellen (§ 195 ZPO), an der verweigerten Rückgabe des Empfangsbekenntnisses durch den bestellten Prozessvertreter des Verfügungsbeklagten gescheitert, liegt keine vollendete und damit wirksame Vollziehung im Sinne des
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Die öffentliche Bekanntmachung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Entscheidung wirkt als Zustellung und setzt die Beschwerdefrist in Gang, auch wenn die gesetzlich vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist. Der Belehrungsmangel kann allenfalls eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründen.
Die Notfrist
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Ein nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende der versäumten Frist gestellter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auch dann unzulässig, wenn die Fristversäumung dadurch verursacht worden ist, dass ein zuzustellendes Schriftstück von der Person, an die eine
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Gemäß § 53 Abs. 2 FGO i.V.m. § 185 Nr. 1 ZPO kann die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn der Aufenthaltsort einer Person unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Nach der ständigen
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Das Erfordernis der Zustellung einer beglaubigten Abschrift der Klage ist durch das Zustellungsreformgesetz nicht beseitigt worden. Bei der durch die Geschäftsstelle veranlassten Zustellung einer einfachen statt einer beglaubigten Abschrift der Klageschrift handelt es sich um eine Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften, die
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Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist, § 185 Nr. 1 ZPO.
Die öffentliche Zustellung erfolgt nach Bewilligung durch das Prozessgericht
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Die (private) Zustellungsurkunde eines Postzustellers begründet gemäß § 182 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 418 Abs. 1 ZPO wie eine öffentliche Urkunde den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen.
Allerdings ist der Beweis der Unrichtigkeit der bezeugten Tatsachen zulässig
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Für die Frage, ob die materielle Klageerhebungsfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG gewahrt ist, ist auf den Eingang der Klageschrift bei Gericht abzustellen, wernn die Zustellung der Klage demnächst im Sinne von § 167 ZPO bewirkt worden
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Die Verjährung etwaiger Ansprüche des Klägers ist gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB in Verbindung mit § 167 ZPO bereits mit Eingang der Klageschrift gehemmt, wenn die Zustellung der Klageschrift „demnächst“ im Sinne von § 167 ZPO erfolgt.
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Für Urteile, die nach dem Inkrafttreten der Neufassung des § 317 ZPO zum 1.07.2014 zugestellt worden sind, setzt der Beginn der Fristen zur Berufungseinlegung und begründung nicht mehr die Zustellung einer Urteilsausfertigung voraus. Entsprechend der nunmehr in § 317 Abs.
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Nach § 104 Abs. 2 FGO st statt der Verkündung die Zustellung des Urteils zulässig; dann ist das Urteil binnen zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung der Geschäftsstelle zu übermitteln.
Zweck der Regelung ist es nicht nur, den Beteiligten alsbald
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Das Tatbestandsmerkmal einer „vollstreckbaren Anordnung“ in der Strafvorschrift des § 4 Satz 1 GewSchG setzt voraus, dass der Beschluss des Amtsgerichts mit dem Kontaktverbot dem Antragsgegner entweder wirksam zugestellt oder die Vollstreckbarkeit der ergangenen einstweiligen Anordnung angeordnet worden ist.
Die
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Die Durchführung von Postzustellungsaufträgen zählt nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württtemberg nicht zu den sog. Post-Universaldienstleistungen und ist damit nicht nach europarechtlichen Vorgaben von der Umsatzsteuer befreit.
Vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg geklagt hatte der Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Holdingunternehmens, das
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Eine gegenüber dem Gericht angezeigte „Niederlegung“ des Mandats eines im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts entfaltet keine Wirkung.
Die gem. § 121 Abs. 1 ZPO erfolgte Anwaltsbeiordnung verpflichtet den Rechtsanwalt, im gerichtlichen Verfahren die Vertretung einer Partei zu übernehmen (§
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Zwischenverfügungen des Registergerichts nach § 382 Abs. 4 S. 1 FamFG müssen nach herrschender Meinung, auch wenn es sich nicht um Endentscheidungen handelt, durch Beschluss ergehen, weil sie nicht lediglich verfahrensleitende Verfügungen darstellen.
Sie müssen eine Begründung enthalten und unterschrieben
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Bei einer gegen einen Vollstreckungsbescheid gerichtete Vollstreckungsabwehrklage sind die vorgebrachten Einwendungen, die den Anspruch selbst betreffen, präkludiert (§ 796 Abs. 2 ZPO).
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall beziehen sich die vom Schuldner vorgebrachten materiellrechtlichen Einwendungen auf die Entstehung
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Der Gerichtsvollzieher kann für die Zustellung der Eintragungsanordnung nach § 882c ZPO nicht eine Gebühr nach GvKostG KV 101 verlangen, da diese nur für Zustellungen auf Betreiben der Partei erhoben werden kann.
Ausweislich der Gesetzesbegründung ist im Rahmen der Entscheidung
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Fordert das Gericht keinen Gerichtskostenvorschuss an und bleibt der Kläger untätig, beginnt der ihm im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 167 ZPO („demnächst“) zuzurechnende Zeitraum einer Zustellungsverzögerung frühestens drei Wochen nach Einreichung der Klage bzw. drei Wochen nach
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Wählt das Gericht den Weg der Zustellung durch Zustellungsauftrag der Deutschen Post AG nach § 53 Abs. 2 FGO i.V.m. § 176 ZPO, ist bei einer dann nach § 176 Abs. 2, § 180 ZPO zulässigen Ersatzzustellung die Zustellung grundsätzlich
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Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet die allgemeine Handlungsfreiheit im umfassenden Sinne.
Die Zustellung ist ein staatlicher Hoheitsakt, mit dem ein ausländisches Gerichtsverfahren gefördert wird. Dem Zustellungsempfänger wird zwar weder ein bestimmtes Handeln abverlangt noch ein bestimmtes Verhalten verboten. Er
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Bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt begeht ein Rechtsanwaltdurch die Verweigerung der Ausstellung eines Empfangsbekenntnisses keine ahndbare Berufspflichtverletzung gemäß § 113 Abs. 1 BRAO i.V.m. § 14 Satz 1 BORA.
Nach soweit ersichtlich allgemeiner Ansicht im Schrifttum beansprucht allerdings
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Die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis ist gemäß § 174 Abs. 4 Satz 1 ZPO als bewirkt anzusehen, wenn der Rechtsanwalt das ihm zugestellte Schriftstück mit dem Willen entgegengenommen hat, es als zugestellt gegen sich gelten zu lassen, und dies durch Unterzeichnung
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Die Vollstreckbarerklärung eines polnischen Urteils verstößt gegen den deutschen verfahrensrechtlichen ordre public international, wenn das polnische Gericht, weil der in Deutschland wohnende Beklagte keinen in Polen ansässigen Prozessbevollmächtigten oder Zustellungsbevollmächtigten bestellt hat, gemäß Art. 1135 § 2 des polnischen Zivilverfahrensgesetzbuchs
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Nach § 104 Abs. 1 Satz 2 FGO wird das Urteil im Falle einer mündlichen Verhandlung durch Verlesung der Formel verkündet; es ist den Beteiligten zuzustellen. Die Zustellung kann gemäß § 53 Abs. 2 FGO i.V.m. § 174 ZPO bei
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Nach § 47 Abs. 1 FGO ist die Klage gegen einen Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach (rechtswirksamer) Bekanntgabe zu erheben. Die Klagefrist läuft nicht an, wenn die anzufechtende Entscheidung nicht wirksam bekannt gegeben wird und dieser Mangel auch nicht geheilt
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Der Begriff „demnächst“ in § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB entspricht demjenigen in § 167 ZPO. Er beschreibt keinen festgelegten oder festzulegenden Zeitraum. Vielmehr ist im Einzelfall zu würdigen, ob der Gläubiger alles Erforderliche und Zumutbare für eine Zustellung
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Die Vereinbarung der Zustellung eines Schiedsspruchs durch Einschreiben mit Rückschein ist auch dann nicht wegen Verstoßes gegen den Grundsatz einer dem Rechtsschutz durch staatliche Gerichte gleichwertigen Ausgestaltung des schiedsgerichtlichen Verfahrens nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn der Schiedsspruch
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Im Rahmen der Prüfung der Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB i.V.m. § 167 ZPO ist bei der Beurteilung der Frage, ob die dem Kläger zuzurechnende Verzögerung der Zustellung der Klageschrift noch als geringfügig anzusehen ist, auf
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Das Merkmal „demnächst“ (§ 167 ZPO) ist nur erfüllt, wenn sich der Partei zuzurechnende Verzögerungen in einem hinnehmbaren Rahmen halten.
Mit Blick auf die Einzahlung des Kostenvorschusses kommt es bei der Berechnung der noch hinnehmbaren Verzögerung von 14 Tagen nicht
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Die Anordnung der Zustellung durch den Vorsitzenden ist an eine besondere Form nicht gebunden; sie kann sowohl schriftlich als auch mündlich getroffen werden.
In Anbetracht ihrer Bedeutung für die Wirksamkeit der Zustellung muss sie im Zeitpunkt der Zustellung aktenkundig, im
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Auch nach der Änderung der Zustellungsvorschriften durch das Zustellungsreformgesetz zum 01.07.2002 ist eine beglaubigte Abschrift der Klage zuzustellen. Die Zustellung einer nicht beglaubigten Kopie reicht nicht aus.
Kopiert die Mitarbeiterin des Anwalts die im Original unterschriebene Klageschrift, und setzt zudem
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Ist dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder das Zustellungswesen übertragen, können die ihm dadurch entstehenden personellen Mehrkosten durch die Erstattung eines Betrags von 1, 80 € je Zustellung gedeckt sein.
entschieden, dass abweichend von früherer Rechtsprechung künftig für jede vom Insolvenzverwalter oder
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Das Unterbleiben einer gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG erforderlichen Zustellung führt zur Unwirksamkeit der Bekanntgabe.
Der Beschluss (hier: über die Erweiterung der Betreuung) muss der Betroffenen nach § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG zugestellt werden, wenn
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Hat ein Angeklagter mehrere Verteidiger, genügt zwar die Zustellung des Urteils an einen von ihnen. Wird das Urteil aber mehreren Empfangsberechtigten zugestellt, beginnt die Revisionsbegründungsfrist grundsätzlich nicht vor dem Zeitpunkt, zu dem eine wirksame Zustellung an den letzten Zustellungsempfänger vollzogen
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Die Vorschrift des § 167 ZPO erfasst auch die erst durch eine Heilung wirksam gewordene Zustellung.
Eine Klage ist dann „demnächst“ zugestellt im Sinne von § 167 ZPO, wenn die Partei und ihr Prozessbevollmächtigter unter Berücksichtigung der Gesamtumstände alles Zumutbare
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Die Ausfertigung ist nach § 317 Abs. 4 ZPO von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen. Mit seiner Unterschrift erklärt der Urkundsbeamte, dass das in der Ausfertigung wiedergegebene Urteil mit der Urschrift übereinstimmt.
An
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