Bücherschrank

Den Mahnbescheid habe ich nicht erhalten…

Für einen Wiedereinsetzungsantrag müssen außergewöhnliche Umstände glaubhaft gemacht werden, die eine hinreichende Wahrscheinlichkeit erreichen, um die mit der Zustellung verbundene Kenntnisnahme in Form eines Gegenbeweises erschüttern zu können. Dem genügt der Vortrag, einen durch Einwurf in den Hausbriefkasten zugestellten Brief

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Nachtbaustelle

Den Mahnbescheid habe ich nicht erhalten…

Für einen Wiedereinsetzungsantrag müssen außergewöhnliche Umstände glaubhaft gemacht werden, die eine hinreichende Wahrscheinlichkeit erreichen, um die mit der Zustellung verbundene Kenntnisnahme in Form eines Gegenbeweises erschüttern zu können. Dem genügt der Vortrag, einen durch Einwurf in den Hausbriefkasten zugestellten Brief

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Zustellung

Die Vorschrift des § 167 ZPO ist keine rein prozessrechtliche Norm. Sie schützt den Veranlasser der Zustellung vor Rechtsverlusten durch Umstände, die nicht in seiner Sphäre liegen. Sie berücksichtigt zugleich das schutzwürdige Vertrauen des Zustellungsadressaten darauf, eine durch Fristablauf –

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Oberlandesgericht München

Klagezustellung ohne Anlagen

Eine Klagezustellung ist nicht deswegen unwirksam, weil die Klageschrift ohne die in Bezug genommenen Anlagen zugestellt wird.

Nach § 253 Abs. 1 ZPO ist mit der Zustellung der Klageschrift die Klage erhoben und damit ein Prozessrechtsverhältnis zwischen den Parteien und

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Zustellungsvermerk

Die Wirksamkeit des Zustellungsvermerks nach § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO ist nicht daran gebunden, dass derselbe Urkundsbeamte, der dem Gerichtswachtmeister das zuzustellende Schriftstück zum Zwecke der Aufgabe zur Post zugeleitet hat, auch den Vermerk beurkundet, dass das Schriftstück

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Öffentliche Zustellungen im Zivilprozess

Im Erkenntnisverfahren darf eine öffentliche Zustellung nur angeordnet werden, wenn die begünstigte Partei alle der Sache nach geeigneten und ihr zumutbaren Nachforschungen angestellt hat, um den Aufenthalt des Zustellungsadressaten zu ermitteln und ihre ergebnislosen Bemühungen gegenüber dem Gericht dargelegt hat.

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Oberlandesgericht

Zustellung eines Versäumnisurteils

Auch ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren kann wirksam nur durch Zustellung einer Urteilsaufertigung zugestellt werden. Wird nur eine beglaubigte Abschrift zugestellt, ist dies unzureichend. Dadurch wird die Einspruchsfrist nicht ausgelöst.

Die Einspruchsfrist wird durch die erfolgte Zustellung von beglaubigten Abschriften

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Landgericht Bremen

Zustellungen an die anwaltlich vertretene Partei

Die anwaltlich vertretene Partei darf darauf vertrauen, dass Zustellungen von Entscheidungen, welche den Fortbestand oder die Ausgestaltung der Prozesskostenhilfe betreffen, an ihren Anwalt erfolgen. Unterlässt der Anwalt die erforderlichen Maßnahmen, um der Partei nachteilige Entscheidungen zur Prozesskostenhilfe anzugreifen, da er

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