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Das nicht zurückgesendete Empfangsbekenntnis

Bei einem Prozessbevollmächtigten, der das Empfangsbekenntnis nicht zurücksendet, kann aus dem Umsatz, dass  der dem Rechtsmittelgericht übersandte Abdruck der angegriffenen Entscheidung einen Eingangsstempel und Vermerke trägt, auf die erforderliche Bereitschaft zur Entgegennahme des zuzustellenden Schriftstücks und damit auf den Zeitpunkt

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Landgericht Bremen

Die Paraphe unter der Klageschrift

Eine nur mittels Paraphe unterzeichnete Kündigungsschutzklage ist unzulässig. Dieser Mangel kann jedoch gem. § 295 Abs. 1 ZPO durch rügelose Einlassung geheilt werden. Eine solche Heilung wirkt ex tunc und heilt somit zugleich eine verstrichene Klageerhebungsfrist gem. § 4 LSGchG.

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